Die Universitätsmedizin Rostock ist der Maximalversorger für die Region Rostock – einer Wachstums­region mit großem Potenzial.

In der Abteilung für Allgemein-, Viszeral-, Gefäß- und Transplantationschirurgie der Universitätsmedizin Rostock ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen, folgende Professur unbefristet gem. § 61 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V) zu besetzen:

W2-Professur für Hepatobiliäre Chirurgie und Transplantationschirurgie (w/m/d)

Für die Wahrnehmung der Aufgaben in Forschung, Lehre und Krankenversorgung wird ein privatrechtlicher Dienstvertrag mit der Universitätsmedizin geschlossen. Der/die Inhaber/in der Professur ist Leiter/in der Sektion für Hepatobiliäre Chirurgie und Transplantationschirurgie innerhalb der Abteilung.

Für die zu besetzende Position wird eine überdurchschnittlich qualifizierte Persönlichkeit gesucht, die entscheidend an der Weiterentwicklung der Klinik mitarbeitet, Innovationen in der Chirurgie gegenüber aufgeschlossen ist und Forschung aktiv gestaltet. Es werden umfangreiche Erfahrungen in der hepatobiliären Chirurgie und Transplantationschirurgie (Leber, Pankreas-Niere) inklusive der Organentnahme vorausgesetzt. Ebenso werden für gemeinsame Hintergrunddienste profunde operative Erfahrungen in der speziellen Viszeralchirurgie für die Position verlangt. Der/die Stelleninhaber/in sollte Expertise in der robotischen Chirurgie aufweisen und Konzepte für die Entwicklung des zukunftsweisenden Bereichs der digitalen Chirurgie vorweisen.

Inhaltlich wird es eine wesentliche Aufgabe der Professur sein, gemeinsam durch die enge interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern den Bereich der komplexen hepatobiliären Erkrankungen und der Transplantation an der Universitätsmedizin durch kompetente chirurgische Behandlung weiterzuentwickeln.

Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 LHG M-V. Insbesondere gehören dazu die Habilitation im Fach Chirurgie oder vergleichbare wissenschaftliche Leistungen, die Facharztanerkennung für Chirurgie und spezielle Viszeralchirurgie sowie die hochschulpädagogische Eignung. Eine Zusatzqualifikation im Bereich hepatobiliäre Chirurgie oder Transplantationschirurgie wird erwartet. Die Voraussetzungen für den Erwerb der fachgebietsbezogenen Weiterbildungsbefugnis müssen gegeben sein.

Die Universitätsmedizin Rostock strebt eine nachhaltige Profilierung in den Bereichen „Biomedizintechnik/Biomaterialien“, „Neurowissenschaften“ und „Onkologie“ und im Rahmen der universitären Profillinien „Leben, Licht und Materie“ und „Altern des Individuums und der Gesellschaft“ an, die der/die Bewerber/in verstärken soll.

Diese Ausschreibung richtet sich an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht. Die Universitätsmedizin Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug auf § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei im Wesentlichen gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt.

Die Bewerbungen mit ausführlichem Lebenslauf, Schilderung des wissenschaftlichen Werdeganges, Beschreibung der Vorleistungen in Forschung und Lehre, einem strukturierten Publikationsverzeichnis mit Angabe der Impactfaktoren unter Beifügung von fünf wesentlichen Originalarbeiten sowie einer Auflistung bisher eingeworbener Drittmittel sind spätestens bis zum 11.01.2021 bei dem Dekan und Wissenschaftlichen Vorstand der Universitätsmedizin Rostock, Herrn Prof. Dr. med. univ. Emil C. Reisinger, Ernst-Heydemann-Straße 8, 18057 Rostock, einzureichen.

Den Unterlagen ist ein ausgefülltes Bewerbungsformular, das unter https://www.med.uni-rostock.de/fileadmin/Verwaltung/dekanat/Anlage_Bewerbungsunterlagen_Professuren.pdf heruntergeladen werden kann, beizufügen.

Mit der Bewerbung entstehende Kosten können leider nicht erstattet werden.