DIE UNIVERSITÄTSMEDIZIN MAGDEBURG

Die Medizinische Fakultät ist integraler Bestandteil der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und wirkt mit dem Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. in Forschung, Lehre und Krankenversorgung zusammen. Das Forschungsprofil der Fakultät wird durch die beiden Schwerpunkte „Immunologie einschließlich Molekulare Medizin der Entzündung“ und „Neuro­wissenschaften“ geprägt. Pro Jahr werden ca. 185 Studierende der Humanmedizin und ca. 20 Studierende im Masterstudiengang Immunologie immatrikuliert.

IHR PROFIL:

  • Sie sind Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
  • Sie besitzen eine hohe klinische Kompetenz
  • Sie arbeiten mit viel Einsatzfreude, übernehmen gerne Verantwortung und pflegen einen empathischen Umgang mit Patienten und Kollegen
  • Sie bringen eine fundierte Expertise in der plastischen und rekonstruktiven Chirurgie und eine eigenständige mikrochirurgische Erfahrung vor allem in der Brustchirurgie mit
  • Sie handeln eigenverantwortlich und bringen ein Interesse zur Entwicklung eines eigenen Spezialbereichs mit

Das bieten wir:

  • Eine interessante Position in einer großen Universitätsklinik mit sehr guten Möglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung
  • Ein freundliches und kollegiales Arbeitsklima
  • Das gesamte Spektrum der Plastischen Chirurgie einschließlich der rekonstruktiven Mikro­chirurgie, der Handchirurgie sowie der Ästhetischen Chirurgie
  • Modernste Therapiekonzepte auf dem gesamten Gebiet der Plastischen Chirurgie und Hand­chirurgie

Vergütung: Entgeltgruppe Ä2 nach TV-Ä

KONTAKT: Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bevorzugt bitte per E-Mail in einer zusammenhängenden PDF-Datei.
bewerbung@med.ovgu.de (Betreff: Stellenausschreibung Nr. 458-2020)
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Medizinische Fakultät
Geschäftsbereich Personal (K24), Leipziger Str. 44, 39120 Magdeburg

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Das Einverständnis, dass die Gleichstellungs­beauftragte Einsicht in die Bewerbungsunterlagen nehmen kann, wird vorausgesetzt. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.