Die Medizinische Fakultät besetzt an der Neurochirurgischen Klinik zum 1. Oktober 2023 eine

W3-Professur (Lehrstuhl) für Neurochirurgie
(Nachfolge Prof. Dr. med. Michael Buchfelder)

Zu den Aufgaben gehört die angemessene Vertretung des Fachs Neurochirurgie in Forschung, Lehre und Kranken­versorgung sowie die Leitung der Klinik für Neuro­chirurgie am Universitäts­klinikum Erlangen.

Erwartet werden ein herausragendes Forschungs­profil mit entsprechender Drittmittel­förderung, international anerkannte wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Neuro­chirurgie sowie umfassende klinische und operative Erfahrungen und Leitungs­erfahrungen. Weiterhin sollen vorhandene Strukturen und Inhalte kollegial und kooperativ weiterentwickelt werden.

Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschul­studium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleich­wertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschul­bereichs oder im Rahmen einer Junior­professur erbracht sein können. Zusätzlich ist die Anerkennung als Facharzt (m/w/d) für Neurochirurgie nachzuweisen.

Erwartet wird eine Mitarbeit in den Forschungs­verbünden der FAU und des Universitäts­klinikums Erlangen (z.B. Sonder­forschungs­bereiche, Graduiertenkollegs, Interdisziplinäres Zentrum für Klinische Forschung, Spitzencluster Medical Valley, Graduate School in Advanced Optical Technologies [SAOT]). An der Medizinischen Fakultät bestehen unter anderem die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Molekulare Medizin, Medical Process Management, Logopädie und fakultäts­übergreifend Medizin­technik und Integrated Immunology. Die Unterrichts­sprache im Rahmen der curricularen Lehre ist Deutsch bzw. Englisch.

Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Das 52. Lebensjahr darf zum Zeitpunkt der Ernennung noch nicht vollendet sein. Ausnahmen sind gemäß Art. 10 Abs. 3 Satz 2 BayHSchPG nur in dringenden Fällen möglich. Es ist beabsichtigt, die mit der Professur zusammen­hängenden Aufgaben der Leitung der klinischen Einrichtung einschließlich des damit verbundenen Liquidations­rechts durch Chefarzt­verträge zu regeln, wobei für die Wahrnehmung der Aufgaben der Professur grundsätzlich ein privat­rechtliches Dienst­verhältnis vorgesehen ist. Hiervon kann abgesehen werden, wenn schon bisher eine Liquidations­berechtigung aufgrund einer chefärztlichen Leitungs­funktion im Beamten­verhältnis auf Lebenszeit (C 4 / W 3) bestand.

Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbst­verwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.

Die FAU verfolgt eine Politik der Chancen­gleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Schwer­behinderten werden bei ansonsten im Wesent­lichen gleicher Eignung, Befähigung und fach­licher Leistung bevor­zugt berück­sichtigt. Bewerbungen von Wissen­schaftlerinnen werden ausdrück­lich begrüßt. Die FAU ist Mit­glied im Verein Familie in der Hoch­schule e.V. und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriften­verzeichnis, Lehrerfahrung sowie ggf. der Operationen, Dritt­mittel­einwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 21.06.2021 erwünscht, adressiert an den Dekan der Medizinischen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter med-dekanat@fau.de sehr gerne zur Verfügung.