Das Universitätsklinikum Magdeburg

Die Medizinische Fakultät ist integraler Bestandteil der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und wirkt mit dem Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. in Forschung, Lehre und Krankenversorgung zusammen. Das Forschungsprofil der Fakultät wird durch die beiden Schwerpunkte „Immunologie einschließlich Molekulare Medizin der Entzündung“ und „Neuro­wissenschaften“ geprägt. Pro Jahr werden ca. 185 Studierende der Humanmedizin und ca. 20 Studierende im Masterstudiengang Immunologie immatrikuliert.

DAS SIND IHRE AUFGABEN:

  • Arbeit als Assistenzarzt in Weiterbildung
  • Wahrnehmung aller Aufgaben der Krankenversorgung im stationären und ambulanten Bereich
  • Mitwirkung am Bereitschafts- und Rufdienst der Klinik
  • Wahrnehmung von Lehraufgaben

DAS BRINGEN SIE MIT:

  • Abgeschlossenes Medizinstudium, einschließlich deutscher Approbation
  • Gute Deutschsprachkenntnisse
  • Motivierte und teamorientierte Arbeitsweise

DAS BIETEN WIR:

  • Einen spannenden Arbeitsplatz in einem Klinikum der Maximalversorgung
  • Interne und externe Fort- und Weiterbildungsangebote
  • Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements

Vergütung: Entgeltgruppe Ä1 nach TV-Ä

Besetzung: Die Stelle ist ab sofort, in Vollzeit und vorerst befristet bis 18.09.2021 zu besetzen. Im Anschluss besteht die Option auf Verlängerung im Rahmen einer Elternzeitvertretung.

Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Prof. Dr. med. Ulrich Vorwerk unter der Telefonnummer 0391-67-13802 zur Verfügung.

KONTAKT: Wir freuen uns bis zum 15.08.2021 (Bewerbungsschluss) auf Ihre Bewerbung. Bevorzugt bitte online über unser Karriereportal oder per E-Mail und in einer zusammen­hängenden PDF-Datei an:
bewerbung@med.ovgu.de (Betreff: Stellenausschreibung Nr.: 289-2021)
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Medizinische Fakultät, Geschäftsbereich Personal (K24), Leipziger Str. 44, 39120 Magdeburg.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Das Einverständnis, dass die Gleichstellungs­beauftragte Einsicht in die Bewerbungsunterlagen nehmen kann, wird vorausgesetzt.