Assistenzarzt (m/w/d) bzw. Facharzt (m/w/d)

Mit acht Kliniken und zwei Heimen, rund 1.700 Betten und circa 3.200 Beschäftigten sind wir eines der größten Klinik­unter­nehmen in der Region. Wir stehen für ein qualitativ hoch­wertiges Ver­sorgungs­spektrum in den Bereichen Psychiatrie, Neuro­logie und Geriatrische Reha­bilitation.

Wir suchen für die Klinik für Forensische Psychiatrie am Bezirksklinikum Ansbach zum nächstmöglichen Zeitpunkt Sie als Assistenzarzt (m/w/d) bzw. Facharzt (m/w/d).

Wir sind eine engagierte und innovative zertifizierte forensische Klinik, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, psychisch kranke Rechtsbrecher nach modernen integrativen Therapiekonzepten zu behandeln und zu betreuen. Das Klinikleitbild baut auf den Grundsätzen eines ressourcen­orientierten und ethisch-humanistisch ausgerichteten Behandlungsansatzes auf. Zudem legt die Klinik Wert auf den nationalen und internationalen Austausch und beteiligt sich aktiv an Fortbildungen und Forschungsprojekten.

Ihre Aufgaben

  • Sie sind für die psychiatrische Versorgung psychisch kranker Straftäter zuständig.
  • Sie arbeiten konstruktiv mit den Mit­gliedern des multiprofessionellen Teams zusammen, insbesondere auch im Hinblick auf therapieplanende und prognostische Fragestellungen.
  • Sie stehen in engem Kontakt mit Angehörigen und Betreuern.

Ihr Profil

  • Sie können ein erfolgreich absolviertes Studium der Humanmedizin mit Vorliegen der Approbation / Berufserlaubnis vorweisen.
  • Sie verfügen idealerweise über eine abgeschlossene Facharztweiterbildung im Bereich der Psychiatrie und Psycho­therapie bzw. sind gerade dabei, diese zu beenden, oder haben Interesse, diese Weiterbildung zu absolvieren.
  • Sie konnten bereits Erfahrung im Umgang mit psychiatrisch Erkrankten sammeln, bevorzugt innerhalb der Forensik.
  • Sie sind bereit, forensischen Patienten vorurteilsfrei zu begegnen.
  • Sie bringen die Fähigkeit zum selbst­ständigen Arbeiten ebenso wie die Bereitschaft, sich konstruktiv und loyal in Teamstrukturen einzubringen, mit.
  • Sie sind flexibel und belastbar und gehen offen auf Ihre Mitmenschen zu.
  • Sie zeichnen sich durch einen strukturierten Arbeitsstil aus und verfügen gleichzeitig über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift, damit die Betreuung der Patienten gewährleistet werden kann.

Unser Angebot

  • Es erwarten Sie interessante Aufgabengebiete und ein angenehmes Betriebsklima im multiprofessionellen Team sowie vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote.
  • Die Weiterbildungsermächtigung für das Fach Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Schwerpunktbezeichnung forensische Psychiatrie ist beantragt.
  • Es besteht zudem die Möglichkeit zur Promotion.
  • Sie erhalten eine attraktive Vergütung nach dem TV-Ärzte/VKA mit allen im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen sowie einen Zuschuss zu Ihrer betrieblichen Altersvorsorge i.H.v. 15% auf Ihren persönlichen Sparbeitrag.
  • Die Stelle ist bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen mit der Entgeltgruppe I TV-Ärzte/VKA bewertet. Sollte bereits eine abgeschlossene Facharztweiterbildung vorliegen, erfolgt die tarifliche Bewertung nach Entgeltgruppe II TV-Ärzte/VKA.
  • Detaillierte Informationen zu der Entgelt­gruppe und den dazu­gehörigen Stufen finden Sie unter folgendem Link: http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/.
  • Zudem können Nebeneinnahmen durch supervidierte Gutachten erwirtschaftet werden.
  • Wir bieten Ihnen zudem ein breites Angebot an gesundheitsfördernden und familienfreundlichen Leistungen sowie eine Vielzahl an Vergünstigungen und Extras. Informieren Sie sich hierzu gerne unter folgendem Link: https://www.bezirkskliniken-mfr.de/karriere/arbeiten-bei-uns/.

Für detaillierte Auskünfte steht Ihnen die Chefärztin der Klinik, Frau Professorin Dr. Stübner, gerne unter der Telefonnummer 0981 4653-1006 zur Verfügung.

Aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes besteht bis vorerst 31. Dezember 2022 eine Impfpflicht gegen COVID-19 im Gesundheitswesen. Deshalb ist eine Beschäftigung nur nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises (Impfzertifikat, Genesungsnachweis oder ärztliches Attest) möglich.

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