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Oberarzt (gn*) Augenheilkunde – Schwerpunkt Netzhaut

Unbefristet | In Vollzeit mit 42 Wochenstunden | Vergütung nach den Bestimmungen des TV-L | Klinik für Augenheilkunde | Kennziffer 9873

Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere gesellschaftliche Verantwortung.

Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deine medizinische Fachkompetenz in der Klinik für Augenheilkunde. Die Universitäts-Augenklinik Münster führt ambulante und stationäre Behandlungen auf höchstem Niveau auf sämtlichen Gebieten der konservativen und operativen Augenheilkunde durch. Unser Team qualifizierter Spezialisten (gn*) deckt das komplette operativ-chirurgische Spektrum der Augenheilkunde ab und bietet modernste Untersuchungstechniken und Therapieverfahren an – am besten mit Dir!

VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:

  • Operative Versorgung, hauptsächlich des hinteren Augenabschnitts
  • Leitung von Spezialsprechstunden
  • Mitgestaltung von Lehre und Weiterbildung

ANFORDERUNGEN:

  • Erfolgreich abgeschlossene Facharztweiterbildung in der Augenheilkunde
  • Operative Erfahrung im hinteren Augenabschnitt

WIR BIETEN:

  • Breites OP-Spektrum / OP-Katalog
  • Flache Hierarchien
  • Gestaltungspotenzial im Hinblick auf Team / Abteilung
  • Abwechslungsreiche Tätigkeit
  • Forschung und Lehre
  • Modernste Klinikausstattung in modernem Umfeld
  • Modernste Laborräume
  • Zentrum für klinische Studien

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BESTE BEDINGUNGEN:

Abwechslungsreich

Fort- und Weiterbildung

Versorgung des gesamten fachspezifischen Behandlungsspektrums

Familienfreundlich

  • Abwechslungsreich
  • Fort- und Weiterbildung
  • Versorgung des gesamten fachspezifischen Behandlungsspektrums
  • Familienfreundlich
  • Weitere Vorteile

(*gn=geschlechtsneutral)

Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.