Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere gesellschaftliche Verantwortung.
Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deine medizinische Fachkompetenz in der Sektion Kinderherzchirurgie. Hier sorgen wir in einem wachsenden Programm in enger Zusammenarbeit mit der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin – Pädiatrische Kardiologie (Prof. Dr. Matthias Sigler) – und den weiteren Partnern im Kinderherzteam für die chirurgische Behandlung aller angeborenen und erworbenen Herzerkrankungen vom Neugeborenen- bis zum Jugendalter. Unsere Versorgung umfasst das gesamte Spektrum der Kinderherzchirurgie mit Ausnahme der langfristigen mechanischen Kreislaufunterstützung und Herztransplantation. Weiterhin versorgen wir in Kooperation mit der Klinik für Kardiologie III (Prof. Dr. Gerhard Diller) und der Klinik für Erwachsenenherzchirurgie (Prof. Dr. Sven Martens) Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern. Wir wenden alle modernen Therapiemöglichkeiten, auch intraoperative Hybrid-Verfahren, an – am besten mit Dir!
Gemeinsam möchten wir für Dich eine strukturierte und effektive Weiterbildung in Chirurgie angeborener Herzfehler ermöglichen.
Rückfragen an: Prof. Dr. med. Philippe Grieshaber, Leiter der Sektion Kinderherzchirurgie, T +49 251 83-46751, philippe.grieshaber@ukmuenster.de
Jetzt bewerben über unser Karriereportal bis zum 01.05.2026.
Abwechslungsreich
Fort- und Weiterbildung
Versorgung des gesamten fachspezifischen Behandlungsspektrums
Familienfreundlich
(*gn=geschlechtsneutral)
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Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ebenfalls bevorzugt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz, ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
Unser Hinweis an Personaldienstleister:
Das Universitätsklinikum Münster arbeitet bereits mit ausgewählten Personaldienstleistern auf Basis von Rahmenverträgen zusammen. Bitte sehen Sie daher von Initiativangeboten ab. Informationen zu künftigen Ausschreibungsverfahren finden Sie auf der Vergabeplattform NRW.