Die Aufgaben des Regierungspräsidiums sind so vielfältig wie die Menschen, die im Regierungsbezirk Stuttgart leben. Sie möchten diese Vielfalt der Verwaltung in einer der größten Mittelbehörden Deutschlands mit rund 2.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kennenlernen? Werden Sie Teil des Teams!
Besoldungsgruppe A 15
zum frühestmöglichen Zeitpunkt
Informationen zum Regierungspräsidium Stuttgart finden Sie hier.
Die Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe ist die zentrale Anlaufstelle in Baden Württemberg für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Gesundheitsberufen. Unsere Arbeit wirkt unmittelbar – für die Zukunft der Gesundheitsversorgung und für die Menschen, die mit ihrer Qualifikation hier durchstarten möchten. Die Funktion der Medizinischen Referentin bzw. des Medizinischen Referenten ist im Sachgebiet 1 – Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in den akademischen Heilberufen – angesiedelt.
Dienstort ist Stuttgart.
Änderungen des Aufgabengebiets bleiben vorbehalten.
Ihre Bezahlung:
Die Funktion der Medizinischen Referentin bzw. des Medizinischen Referenten ist nach Besoldungsgruppe A 15 bewertet. Bei einer Besetzung im tariflichen Beschäftigungsverhältnis kann die Vergütung bei Vorliegen aller persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen bis zu Entgeltgruppe 14 bzw. 15 (bei abgeschlossener einschlägiger Facharztausbildung) TV-L erfolgen.
Bitte bewerben Sie sich unter der Angabe der Kennziffer 26051 bis spätestens 14.06.2026 ausschließlich über unser Online-Bewerbungsverfahren: Online-Bewerbungsportal
Bewerbungen per E-Mail oder in Papierform können leider nicht berücksichtigt werden.
Haben Sie noch Fragen?
Für Rückfragen stehen Ihnen gerne Franziska Allgaier, Referat 12, Tel. 0711 904-11252, Franziska.Allgaier@rps.bwl.de, oder bei Fragen zum Aufgabengebiet Frau Andrea Heyne, Referat 98, Tel. 0711 904-39200, Andrea.Heyne@rps.bwl.de, zur Verfügung.
Weitere Hinweise
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt im Beamtenverhältnis 41 Stunden, im tariflichen Beschäftigungsverhältnis 39,5.
Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.
Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen werden ausdrücklich begrüßt und bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Die Information zur Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erhalten Sie unter: Informationen gem. Art. 13 DSGVO zum Datenschutz bei Stellenausschreibungen