An der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:

W3-Professur für Medizinische Mikrobiologie und Virologie

Es wird eine Persönlichkeit gesucht, die dieses Fach in Forschung und Lehre in seiner gesamten Breite vertritt. Mit der Professur ist die Leitung des künftigen Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Virologie (derzeitige Denomination: Instituts für Medizinische Mikrobiologie) verbunden.

Die Ausschreibung richtet sich an durch Publikationen und Drittmittel international ausgewiesene Wissenschaftler:innen. Gesucht wird eine national und international anerkannte, hochqualifizierte Persönlichkeit, die die fakultären Forschungsschwerpunkte „Molekulare Medizin der Signaltransduktion“ und „Epidemiologie und Pflegeforschung“ (https://www.medizin.uni-halle.de/forschen), insbesondere die Pathogenese viraler Infektionskrankheiten, stärkt. Es wird erwartet, dass die Professur mit anderen infektionsmedizinisch aktiven Professuren zusammenarbeitet und Verbundforschungsprojekte initiiert.

Die Passfähigkeit zu bestehenden und geplanten Forschungsverbünden der Medizinischen Fakultät sowie die Mitarbeit im Halleschen Promotionskolleg Medizin (HaPKoM) werden erwartet. Die Lehraufgaben umfassen Veranstaltungen in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin sowie Lehrangebote für Studierende weiterer Studiengänge der Medizinischen Fakultät (https://www.medizin.uni-halle.de/lehren). Zusätzlich wird Engagement bei der Einführung und Umsetzung moderner Lehrkonzepte vorausgesetzt.

Wir suchen eine integrative, engagierte und wissenschaftlich profilierte Persönlichkeit mit Erfahrung in der Leitung und betriebswirtschaftlichen Führung einer universitären Einrichtung.

Einstellungsvoraussetzungen sind ein Studienabschluss aus dem Bereich der Lebenswissenschaften oder der Naturwissenschaften, die Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen, Erfahrung in verantwortlicher Position sowie didaktische Fähigkeiten und Lehrerfahrung.

Zu den Aufgaben des Stelleninhabers/der Stelleninhaberin gehören die weiteren im § 34 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) genannten Aufgaben.

Mögliche Aufgaben in der Krankenversorgung werden entsprechend des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 19. November 1999 in einem gesonderten Vertrag mit dem Universitätsklinikum Halle (Saale) geregelt.

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