Landesärztin bzw. Landesarzt (m/w/d) für Körperbehinderte

Bezirksamt Hamburg-Nord, Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit

Job-ID:

J000042965

Startdatum:

schnellstmöglich

Art der Anstellung:

Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet)

Bezahlung:

EGr. Ä2 TV-L

Bewerbungsfrist:

16.08.2026

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Wir über uns

Bringen Sie Farbe in Ihren Berufsweg mit unseren Jobs so bunt wie das Leben!  Unsere Bezirksämter sind vielfältig - genau wie die Menschen hier. Als erste Anlaufstelle gestalten wir das Miteinander jeden Tag neu: nah an den Men­schen und offen für Ideen. Bei uns trifft Verantwortung auf Vielfalt, Verwaltung auf Innovation. Gestalten auch Sie das Leben im Bezirk!

Das Beratungszentrum Sehen – Hören – Bewegen - Sprechen als Dienststellen der Landesärzt:innen arbeitet inter­dis­ziplinär und bietet Beratung, Diagnostik und Begutachtung für Menschen mit Behinderung in ganz Hamburg.  Es leistet Hilfestellung zu Fragen der Gesundheitsförderung, Rehabilitation, Frühförderung, Selbsthilfemöglichkeiten und Assistenz im Rahmen der Inklusion. Das Gesamt-Team besteht aus Ärzt:innen unterschiedlicher Fachrichtungen, Psycholog:innen, Sozialpädagog:innen sowie einer Ergotherapeutin und einer Audiometristin. Angegliedert an den Abschnitt Bewegen ist der Pflegestützpunkt für Kinder und Jugendliche mit einer Pflegefachkraft.

Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

Ihr Profil

Erforderlich

Vorteilhaft

Unser Angebot

Wir schätzen Vielfalt und begrüßen deshalb Bewerbungen aller Menschen, unabhängig von Geschlecht und geschlecht­licher Identität, ethnischer Herkunft und Nationalität, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität oder sozialer Herkunft. 

Ihre Bewerbung

Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente: 

Hinweis zur Regelanfrage nach § 34a Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz:
Die Dienststelle stellt ab dem 01.08.2026 für die im Auswahlverfahren ausgewählte Person eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz über dort vorliegende Erkenntnisse, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Informationen zur Regelanfrage und Datenschutzhinweise).  

Vor Beginn der Tätigkeit benötigen wir einen Nachweis darüber, dass die Anforderungen des Masernschutzgesetzes erfüllt sind (Impfung, Immunität oder Kontraindikation).