Die Medizinische Fakultät besetzt in der Hautklinik voraussichtlich zum 01.04.2027 eine
W3-Professur für Kutane Autoimmunität
im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die eine wissenschaftliche, international ausgewiesene Expertise in der Dermatologie oder Immunologie mit Schwerpunkt auf Autoimmunität oder Immunmodulation, insbesondere bei die Haut betreffenden Erkrankungen, Entzündungen oder Wunden, hat und dieses Gebiet in Forschung und Lehre vertritt. Mit der Professur verbunden ist die Leitung der selbstständigen Abteilung für Immunmodulation. Daher werden ein breites Forschungsspektrum, eine hohe internationale Sichtbarkeit und Führungs- und Leitungskompetenz erwartet. Dienstaufgaben in der klinischen Patientenversorgung sind mit der Professur nicht verbunden.
Wir erwarten eine aktive Einbindung in die Lehre und Mitarbeit in den entsprechenden Forschungsverbünden (Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs, Interdisziplinäres Zentrum für Klinische Forschung), den Schwerpunktprogrammen der Fakultät und des Uniklinikums, im Deutschen Zentrum Immuntherapie und in den Clinician-Scientist-Programmen. An der Medizinischen Fakultät bestehen unter anderem die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Molekulare Medizin, Medical Process Management, Hebammenwissenschaften und Logopädie sowie zusammen mit bzw. am Department Biologie die Studiengänge Integrated Life Sciences und Integrated Immunology.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können.
Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.
Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.
Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrkonzept, Forschungskonzept, Gender- und Diversity-Konzept [jeweils max. 2 Seiten], Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 20.09.2026 erwünscht, adressiert an den Dekan der Medizinischen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter med-berufungen@fau.de sehr gerne zur Verfügung.