Oberbayern mitgestalten

Die Regierung von Oberbayern sucht zum nächst­möglichen Zeitpunkt für den gerichts­ärztlichen Dienst

Fachärztinnen / Fachärzte (m/w/d) für Psychiatrie und Psychotherapie bzw. Rechtsmedizin
unbefristet in Vollzeit oder Teilzeit 

Der gerichtsärztliche Dienst ist ein eigen­ständiger staatlicher medizinischer Sachver­ständigen­dienst für die bayerischen Justiz­behörden an den Dienstorten der Oberlandes­gerichte. Aktuell sind im Bezirk des Oberlandes­gerichts München an folgenden Stand­orten Stellen zu besetzen:
München, Augsburg, Traunstein, Landshut und Passau.

Ihre neuen Aufgaben:

  • Erstellung forensisch-psychiatrischer Gutachten und rechts­medizinischer Gutachten für die ordent­lichen Gerichte in der gesamten Band­breite des Fach­gebietes, u. a. in Straf­sachen, Zivilsachen, Betreuungs­sachen u. v. m.
  • Erstellung psychiatrischer Gutachten auf Ersuchen von Behörden des öffent­lichen Gesundheits­dienstes bei psychiatrischen Frage­stellungen
  • Teilnahme als Sachver­ständige / Sachver­ständiger (m/w/d) an gericht­lichen Haupt­verhandlungen
  • Medizinisch-fachliche Beratung von Richterinnen und Richtern sowie der Staats­anwaltschaft

Folgende Qualifikationen setzen wir voraus:

  • Die ärztliche Approbation (Human­medizin) und die Aner­kennung als Fach­ärztin / Fach­arzt (m/w/d) für Psychiatrie und Psycho­therapie oder für Rechts­medizin

Darüber hinaus wünschen wir uns:

  • Interesse an forensisch-psychiatrischen Frage­stellungen
  • Eine Promotion zur/zum „Dr. med.“ sowie den Besitz der Schwerpunkt­bezeichnung „Forensische Psychiatrie“ oder der DGPPN-Zerti­fizierung „Forensische Psychiatrie“
  • Verantwortungsbewusstsein, Fähigkeit zum eigen­ständigen Arbeiten, Flexibilität, Belast­barkeit und Teamfähig­keit; Bereit­schaft zur interdisziplinären Zusammen­arbeit, hohe soziale Kompetenz und Verhandlungs­geschick sowie gute mündliche und schrift­liche Ausdrucks­fähigkeit
  • Außendienstfähigkeit und Bereitschaft zur Weiter­bildung
  • Besitz der Fahrerlaubnisklasse B

Wir bieten:

  • Ein sehr interessantes und vielseitiges Aufgaben­gebiet mit Entwicklungs- und Fortbildungs­möglich­keiten
  • Gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeits­zeit­modelle sowie die Möglich­keit des Home­office; die Beschäftigung ist sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit möglich
  • Eine gründliche Einarbeitung (mit der Möglich­keit einer Hospitation sowie die Teil­nahme an Fort­bildungen)
  • Die Übernahme in das Beamten­verhältnis, sofern die beamtenrecht­lichen Voraus­setzungen erfüllt sind
  • Eine leistungsgerechte Bezahlung
    • Im Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgt die Bezahlung in Entgelt­gruppe E 15 TV-L; zusätz­lich kann die Gewährung einer Fachkräfte­zulage in Betracht kommen, soweit die Voraus­setzungen dafür vorliegen; nähere Infor­mationen finden Sie z. B. unter www.oeffentlicher-dienst.info
    • Eine Übernahme im Beamten­verhältnis ist bei Neuein­stellungen zunächst in Besoldungs­gruppe A 14 (zudem kann ein Zuschlag nach BayBesG in Betracht kommen, soweit die Voraus­setzungen erfüllt sind) vorge­sehen; Möglich­keiten der Entwicklung bis Besoldungs­gruppe A 15 bzw. A 16 sind vorhanden
  • Weitere Vorteile des öffentlichen Dienstes, wie z. B. eine Jahressonder­zahlung und vermögens­wirk­same Leistungen, eine betrieb­liche Alters­vorsorge für Beschäftigte bzw. ggf. spätere beitrags­freie Beamten­versorgung (inklusive Frei­stellung von der Beitrags­pflicht des ärzt­lichen Versorgungs­werkes) während des Beamten­verhält­nisses