Ärztin/ Arzt (m/w/d) des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Bei der kreisfreien Stadt Memmingen/Allgäu (ca. 44.000 Einwohner) sind im Gesundheitsamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der
Ärztin/ Arzt (m/w/d) des öffentlichen Gesundheitsdienstes
in Vollzeit zu besetzen. Die Stelle ist nach BesGr. A13 A 14 bewertet.
Voraussetzungen für die Stelle sind
- Approbation als Ärztin oder Arzt (m/w/d)
- Idealerweise erfolgreicher Erwerb der Qualifikation für den fachlichen Schwerpunkt Gesundheitsdienst in der Fachlaufbahn Gesundheit („Amtsarztlehrgang“) oder
- Bereitschaft zur Teilnahme am Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Erwerb der Qualifikation für den fachlichen Schwerpunkt Gesundheitsdienst in der Fachlaufbahn Gesundheit („Amtsarztlehrgang“)
- Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit, soziale Kompetenz und Verhandlungsgeschick
- Einsatzbereitschaft und Flexibilität.
Wir bieten Ihnen ein vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet in den Bereichen Hygiene, Infektionsschutz, Umweltmedizin, Gesundheitsförderung und Prävention, Sozialmedizin, Epidemiologie, Begutachtung, Trinkwasser und Schulgesundheit sowie Kinder- und Jugendmedizin.
Die kreisfreie Stadt Memmingen liegt in der landschaftlich sehr schönen Umgebung des Allgäus mit vielfältigen Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten und sehr guten Verkehrsanbindungen (Autobahnkreuz A 7 / A 96). Alle weiterführenden Schularten sind vorhanden.
Wenn Sie Interesse an der vorgenannten interessanten und vielseitigen Stelle bei leistungsgerechter Bezahlung und den im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen haben, richten Sie Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bitte bis spätestens 02.10.2020 an das Personalamt der Stadt Memmingen, Marktplatz 1, 87700 Memmingen oder per E-Mail an personalamt@memmingen.de (nur PDF-Dokumente).
Für Fragen zur Beschäftigung wenden Sie sich bitte an Herrn Götzeler (Tel. 08331/850-111). Fachliche Informationen erhalten Sie bei Frau Dr. med. Schönhals (Tel. 08331/850-950).
Die Stadt Memmingen hat sich verpflichtet, Ihre Aufgaben aus dem SGB IX und dem bayerischen Gleichstellungsgesetz in besonderem Maße zu erfüllen.