Ärztin / Arztes (w/m/d) im Sachgebiet Hafenärztlicher Dienst
Ärztin / Arztes (w/m/d) im Sachgebiet Hafenärztlicher Dienst
Beim Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen ist ab sofort die Stelle einer / eines
Ärztin / Arztes (w/m/d)
im Sachgebiet Hafenärztlicher Dienst für die Standorte Bremen und Bremerhaven
– Besoldungsgruppe A 14 / Entgeltgruppe TV-L 14 – mit 19,6 Wochenstundenzahl
befristet für die Dauer der Weiterbildung des Stelleninhabers für ca. 2 Jahre zu besetzen.
Das Aufgabengebiet erstreckt sich grundsätzlich auf den gesamten hafenärztlichen Dienst und die Reisemedizin. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt zum einen in der kommissarischen Leitung des Referates 61 in Bremen sowie hafenärztlicher und reisemedizinischer Tätigkeiten in Bremerhaven.
Fachliches und persönliches Anforderungsprofil:
- Sie haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Humanmedizin und eine Approbation als Ärztin/Arzt (w/m/d)
- Bereitschaft, sich in alle Bereiche der öffentlichen Gesundheitsverwaltung, insbesondere in der Umsetzung der internationalen Gesundheitsvorschriften, der reisemedizinischen Beratung von Patienten sowie in der Durchführung von Schutzimpfungen und im Umgang mit infektiologischen Fragestellungen und epidemisch bedeutsamen Lagen einzuarbeiten
- Darüber hinaus verfügen Sie über Kenntnisse der Standardsoftware
- Sie haben sich in der Vergangenheit regelmäßig fachlich fortgebildet und sind bereit, sich und Ihre künftigen Teammitglieder regelmäßig fortzubilden
- Sie treten sicher im Umgang mit Patienten, der Hafenwirtschaft und Fachbehörden auf, insbesondere verfügen Sie über Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen und Rechtssicherheit
- Sie zeigen die Bereitschaft zum Dienst außerhalb der üblichen Arbeitszeit und der Teilnahme an der notwendigen Rufbereitschaft
- Teamgeist, kollegialer Umgang sowie die Fähigkeit zur Konfliktlösung mit den übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist für Sie selbstverständlich
- Sie verfügen über einen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) und haben die Bereitschaft, bei Bedarf Ihren privaten PKW dienstlich zur Verfügung zu stellen.
Wir bieten Ihnen:
- eine interessante und vielseitige Tätigkeit mit hoher Eigenverantwortlichkeit und Gestaltungsspielraum
- die Garantie an der regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungsmöglichkeiten
- etabliertes betriebliches Gesundheitsmanagement
- gefördertes Jobticket des öffentlichen Personennahverkehrs
- mobiles Arbeiten im Rahmen der dienstlichen Gegebenheiten
Die Abteilung besteht aus 1 Hafenärztin sowie 1 Hafenarzt, 10 Seehafengesundheitsaufsehern/-innen (3 davon in Bremen) sowie zwei Verwaltungsmitarbeiterinnen.
Ausführliche Informationen über unsere Aufgaben finden Sie auf unserer Homepage: www.lmtvet.bremen.de
Nutzen Sie die Chance und lernen Sie uns persönlich kennen. Gerne bieten wir die Möglichkeit einer Hospitation.
Kennzeichen: 05/21
Allgemeine Hinweise:
Um die Unterrepräsentanz von Frauen in diesem Bereich abzubauen, sind Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben.
Bewerbungen von Menschen mit einem Migrationshintergrund werden begrüßt.
Für fachspezifische Rückfragen steht Ihnen Frau Dr. Schröder (0421 361-4763) oder Frau Beykirch (0471 596-13789) und für grundsätzliche Rückfragen steht Ihnen Frau Möller (0471/596-13885) zur Verfügung.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf (bitte ohne Foto), Darstellung Ihres beruflichen Werdegangs einschl. Ihrer Qualifikationsnachweise und aktueller Beurteilung bzw. aktuellem Arbeitszeugnis richten Sie bitte unter Angabe des Kennzeichens bis zum 16.05.2021 an:
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz-
und Veterinärdienst des Landes Bremen
- Personalstelle -
Lötzener Str. 3
28207 Bremen
E-Mail: bewerbung@lmtvet.bremen.de
Bitte reichen Sie uns nur Kopien von Ihren Bewerbungsunterlagen ein (keine Mappen), da diese aus Kostengründen nicht zurückgesendet werden können.
Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.