Fachärztin/-arzt für Kinder- und Jugendmedizin (w/m/d) oder Ärztin/Arzt (w/m/d) in Weiterbildung
Fachärztin/-arzt für Kinder- und Jugendmedizin (w/m/d) oder Ärztin/Arzt (w/m/d) in Weiterbildung
Im Gesundheitsamt Bremen sind in der sozialpädiatrischen Abteilung im Referat „Kinder- und Jugendgesundheitsdienst“ mindestens zwei Stellen als
Fachärztin/-arzt für Kinder- und Jugendmedizin (w/m/d)
Entgeltgruppe 15 bzw. Ä 2 TV-L
oder
Ärztin/Arzt (w/m/d) in Weiterbildung (siehe unten)
Entgeltgruppe 14 bzw. Ä 1 TV-L
(Kennziffer 35-2022/41-A-N)
unbefristet mit 39,2 Wochenstunden zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Zusätzlich zur tariflichen Vergütung ist die Zahlung einer Fachkräftezulage bis zu 1.000 Euro brutto möglich (siehe hierzu die u. a. Hinweise).
Diese Stellen sind teilzeitgeeignet.
Aufgabengebiet:
Das Gesundheitsamt Bremen schützt und fördert die Gesundheit der Bürger:innen Bremens und berät und informiert sowohl sie als auch die Verwaltung und Politik. Die Expert:innen des Gesundheitsamtes nehmen ihre Aufgaben unabhängig von wirtschaftlichen Interessen wahr. Sie arbeiten multiprofessionell und kooperieren mit diversen Institutionen und Organisationen. Durch den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst werden die Gesundheitsämter in ganz Deutschland personell aufgestockt, modernisiert und vernetzt. Im Rahmen dieses Transformationsprozesses des Gesundheitsamts Bremen bieten sich spannende, persönliche Entwicklungsmöglichkeiten sowie ein herausforderndes und vielseitiges Tätigkeitsgebiet.
Dies gilt im Besonderen für die ausgeschriebenen Stellen im Referat des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes, welches mit ca. 50 Mitarbeiter:innen die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes für Kinder und Jugendliche in der Stadtgemeinde Bremen wahrnimmt.
Es besteht eine Weiterbildungsermächtigung für Kinder- und Jugendmedizin von 18 Monaten.
Der Arbeitsplatz umfasst im Wesentlichen die folgenden Aufgaben:
- Ärztliche Untersuchung von Kindern und Jugendlichen unter anderem im Rahmen von Schuleingangsuntersuchungen, Kita-Untersuchungen neu aufgenommener Kinder sowie anlassbezogener Untersuchungen von Schüler:innen
- Krankheitsfrüherkennungsuntersuchungen bei Kindern (U6 bis U9)
- Gutachterliche Aufgaben z. B. nach dem Bundesteilhabegesetz inklusive Entwicklungsdiagnostik zum heilpädagogischen Förder- und Behandlungsbedarf von Kindern und Jugendlichen. Weiterhin gehören sozialmedizinische Beratungen in den interdisziplinären Frühförderstellen dazu.
- Vernetzung im Stadtteil mit den vor Ort tätigen Akteuren, Teilnahme an Arbeitskreisen, Vertretung des Dienstes auf kommunaler Ebene
- Teilnahme an der im Gesundheitsamt Bremen für Ärztinnen und Ärzte üblichen Rufbereitschaft
Formale Anforderungen:
- Abgeschlossenes Studium der Medizin einschließlich der deutschen Approbation gemäß Bundesärzteordnung sowie
- Abgeschlossene oder bereits fortgeschrittene Weiterbildung (mindestens zwei Jahre klinische Erfahrung) zur/zum Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin (w/m/d) oder Allgemeinmedizin mit nachgewiesenen Erfahrungen in der Untersuchung von Kindern bzw. Jugendlichen
- Bewerbende müssen vollständig gegen das Corona-Virus geimpft oder genesen sein, es sei denn, dass sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Virus geimpft werden können. Die einrichtungsbezogene Impfflicht gilt gem. § 20a Abs. 1 IfSG ab dem 15.03.2022 auch für das gesamte Personal von Gesundheitsämtern.
- Bewerbende, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, müssen gem. § 20 Abs. 8 IfSG einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern aufweisen.
Weitere fachliche und außerfachliche Erwartungen:
- Soziale Kompetenz und Teamfähigkeit
- Entscheidungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Organisationskompetenz
- Flexibilität
- Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit
Wünschenswert:
- Berufliche Erfahrungen im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und/oder der (Sozial-) Pädiatrie
- Promotion
- Erfahrung in der Erstellung von Gutachten
- Pkw-Führerschein ist von Vorteil
Wir bieten Ihnen:
Vielseitige Aufgaben
Wir bieten Ihnen eine interessante, abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit. Sie sind Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes und schützen und fördern somit die Gesundheit der Bremerinnen und Bremer.
Attraktive Vergütung
Neben der regelhaften Vergütung gemäß der Entgelttabelle des Tarifvertrags der Länder (TV-L) besteht zudem die Möglichkeit der Vergütung entsprechend der Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte (w/m/d) im Geltungsbereich des § 41 TV-L. Es besteht zudem die Möglichkeit der Zahlung einer ergänzenden Fachkräftezulage. Sollten Sie hierzu Beratung wünschen, kontaktieren Sie uns bitte unter bewerbungen@gesundheitsamt.bremen.de. Wir nehmen umgehend Kontakt mit Ihnen auf, um Ihre Fragen zu beantworten.
Work-Life-Balance
Wir bieten flexible Arbeitszeiten in Teilzeit oder Vollzeit. Außerdem gehören 30 Tage Erholungsurlaub und der Ausgleich von Überstunden in Freizeit bei uns zum Standard.
Weiterentwicklung
Wir bieten Ihnen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, mit denen Sie sich in Ihren fachlichen und persönlichen Kompetenzen weiterentwickeln können.
Gesundes Arbeiten
Unser Gesundheitsmanagement bietet Ihnen u. a. vergünstigte Firmenfitness (qualitrain).
Zentrale Lage
Gute Erreichbarkeit Ihres Arbeitsplatzes mit öffentlichen Verkehrsmitteln, für die wir Ihnen ein vergünstigtes Jobticket der VBN bzw. BSAG zur Verfügung stellen.
Betriebliche Altersversorgung
Tarifbeschäftigte werden in der betrieblichen Altersvorsorge der VBL zusatzversichert, dies bietet die Basis für eine lebenslange Betriebsrente.
Haben Sie Interesse?
Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen (u.a. Anschreiben, Lebenslauf, aktuelles Arbeitszeugnis, Zeugnisse der Studien- oder Ausbildungsabschlüsse; ein Foto ist nicht beizufügen).
Die Auswahlentscheidung erfolgt gem. Art. 33 Absatz 2 des Grundgesetzes entsprechend der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerber:innen. Im Rahmen des Leistungsvergleichs ist es unverzichtbar, dass Sie ein Arbeitszeugnis vorlegen, welches nicht älter als ein Jahr sein darf. Für tarifbeschäftigte Bewerber:innen, die bereits im öffentlichen Dienst der Freien Hansestadt Bremen tätig sind, besteht zudem die Option, statt eines Arbeitszeugnisses eine dienstliche Beurteilung vorzulegen, um eine bessere Vergleichbarkeit im Rahmen des Leistungsvergleichs zu ermöglichen.
Falls Sie sich in Elternzeit befinden oder im Moment keiner Tätigkeit nachgehen, reichen Sie bitte ein Arbeitszeugnis Ihrer letzten Tätigkeit ein. Die Vorlage des Arbeitszeugnisses ist für das weitere Verfahren zwingend erforderlich. Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn die Einreichung des Arbeitszeugnisses bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist erfolgt.
Wenn Sie Beschäftigte:r im öffentlichen Dienst sind, geben Sie bitte Ihre derzeitige Entgeltgruppe an.
Um die Unterrepräsentanz von Frauen abzubauen, sind Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerber:innen haben bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung Vorrang. Sowohl Bewerbungen von Menschen mit einem Migrationshintergrund als auch außerberufliches bürgerschaftliches Engagement der Bewerber:innen werden ausdrücklich begrüßt.
Bitte geben Sie mit den Bewerbungsunterlagen ggf. eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte ab.
Für nähere fachliche Auskünfte steht Ihnen Frau Dr. med. Gabriele Sadowski MPH (Tel. 0421/361 10014) zur Verfügung.
Ihre Bewerbung (gerne per Mail als PDF-Format) richten Sie bitte bis zum 04.06.2022 an das
Gesundheitsamt Bremen
Personalstelle
Kennziffer: 35-2022/41-A-N (bitte unbedingt angeben)
Horner Str. 60/70
28203 Bremen
E-Mail: bewerbungen@gesundheitsamt.bremen.de
Bewerbungshinweis:
Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen keine Originalzeugnisse und -bescheinigungen bei. Bitte verwenden Sie keine Mappen und Folien. Personenbezogene Daten unterliegen einer restriktiven Zugriffskontrolle, die gewährleistet, dass nur befugte Personen auf Ihre Daten zugreifen können. Ihre Bewerbungsdaten werden grundsätzlich nur von der zuständigen bewerbungsbearbeitenden Personalstelle verwendet. Eine darüberhinausgehende Nutzung oder Weitergabe Ihrer Bewerbungsdaten an Dritte erfolgt nicht. Mit Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen gehen wir davon aus, dass Sie mit der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Sobald Ihre Bewerbungsdaten nicht mehr für den definierten Zweck der Bewerbungsbearbeitung genutzt werden, werden diese unverzüglich unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.