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Polizeiarzt (m/w/d)

Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium -, sind beim Polizeiverwaltungsamt im Referat 21 „Ärztlicher Dienst, Polizeipsychologischer Dienst“ in der Gesundheitseinrichtung Dresden eine Stelle und in der Gesundheitseinrichtung Leipzig zwei Stellen als

Polizeiarzt (m/w/d) (Kennziffer 894)

zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

Der Aufgabenschwerpunkt eines Polizeiarztes (m/w/d) liegt in der polizei- und betriebsärztlichen Betreuung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Beschäftigten der Polizei des Freistaates Sachsen, vornehmlich in dem Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Gesundheitseinrichtung.

Zu Ihren Arbeitsaufgaben gehören insbesondere:

  • die Durchführung von beamtenrechtlichen Untersuchungen und Einstellungsuntersuchungen,
  • gutachterliche Tätigkeiten,
  • betriebsärztliche Aufgaben gemäß § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG),
  • die Durchführung der Gesundheitsvorsorge für heilfürsorgeberechtigte Polizeibeamte, insbesondere die Durchführung von Maßnahmen zur Durchsetzung der Hygiene und zur Verhinderung von Infektionskrankheiten,
  • die notfallmedizinische Absicherung von Einsatzkräften bei Polizeieinsätzen mit hohem Gefährdungspotential,
  • kurative Tätigkeit zum Erhalt oder zur Wiederherstellung der (Polizei-) Dienstfähigkeit der heilfürsorgeberechtigten Polizeivollzugsbeamten,
  • die Begutachtung im Rahmen der Dienstunfallfürsorge und die Erstellung von Dienstunfallgutachten,
  • die Zusammenarbeit mit verschiedenen behördlichen Stellen, wie z. B. den Behördenleitungen, den Personalreferaten, den Personalräten und den Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie
  • die Durchführung von Fortbildungen der Bediensteten des Ärztlichen Dienstes in den Gesundheitseinrichtungen.

Sie sollten sich bewerben, wenn Sie über folgende Voraussetzungen verfügen:

  • ein abgeschlossenes Medizinstudium,
  • die Approbation als Arzt (m/w/d),
  • für eine Tätigkeit in der Gesundheitseinrichtung Dresden eine abgeschlossene Facharztausbildung in der Fachrichtung Chirurgie oder Unfallchirurgie/Orthopädie,
  • für eine Tätigkeit in der Gesundheitseinrichtung Leipzig eine abgeschlossene Facharztausbildung in der Fachrichtung Arbeitsmedizin, Chirurgie, Unfallchirurgie/Orthopädie, Allgemeinmedizin, Innere Medizin (alternativ),
  • gute Kenntnisse der deutschen Sprache (Kompetenzniveaustufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen),
  • die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin,
  • einen Nachweis einer aktiven Teilnahme am Rettungsdienst.

Die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin ist wünschenswert. Das Polizeiverwaltungsamt bietet Ihnen die Möglichkeit des kostenfreien Ablegens der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (Gesundheitseinrichtungen Dresden und Leipzig) und der Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin (m/w/d) (nur Gesundheitseinrichtung Dresden).

Für die Wahrnehmung der Aufgaben sind Fachwissen, Fachkönnen, Güte des Arbeitsergebnisses (Qualität und Quantität der Arbeit), Arbeitsmethode, Arbeitstechniken, Verantwortungsbewusstsein und Lernfähigkeit von besonderer Bedeutung.

Wir bieten Ihnen:
ein vielfältiges, anspruchsvolles und verantwortungsvolles Aufgabengebiet mit weitem Handlungsspielraum. Zudem bieten wir verschiedenste Möglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Weiterbildung.

Die Wahrnehmung einer Nebentätigkeit ist im Rahmen der gesetzlich gegebenen Vorgaben möglich.

Die Tätigkeit eines Polizeiarztes (m/w/d) beim Polizeiverwaltungsamt ist der Entgeltgruppe 15 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) zugeordnet.

Bei Vorliegen aller persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfolgt eine Einstellung/Übernahme im Beamtenverhältnis. Die Stellen sind nach Besoldungsgruppe A 15 Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG) bewertet.

Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.

Bei der Einreichung Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail sollten diese in einer PDF-Datei mit nicht mehr als vier MB beigefügt sein. In Ausnahmefällen ist auch eine Übersendung der Bewerbungsunterlagen auf dem Postweg möglich. Wir bitten jedoch aus Kostengründen um Ihr Verständnis, dass Bewerbungsunterlagen nur dann zurückgesandt werden, wenn ein geeigneter und ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.

Weitere Informationen zum Polizeiverwaltungsamt finden Sie unter: http://www.polizei.sachsen.de/de/pva.htm

Soweit Sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie um Zusendung Ihrer aussagefähigen Bewerbungsunterlagen unter der Kennziffer 894 bis 20. August 2021 an das SÄCHSISCHE STAATSMINISTERIUM DES INNERN Referat 35 Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden bevorzugt per E-Mail an bewerbungen@smi.sachsen.de. Sie werden gebeten, mit der Bewerbung Ihre Zustimmung zur Einsicht in Ihre Personalakte zu erteilen. Datenschutzrechtliche Informationen zur Bewerberdatenverarbeitung finden sie auf unserer Internetseite www.smi.sachsen.de unter der Rubrik Datenschutz Bewerberdatenverarbeitung Formular Informationspflicht Bewerberdatenverarbeitung für Ausschreibungen der Abteilung 3.

Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Wahl, Telefon 0351/564 33542, zur Verfügung.

Polizeiarzt (m/w/d)

Sächsischen Staatsministeriums des Innern
01097 Dresden
Leipzig
Vollzeit

Veröffentlicht am 13.08.2021

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