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Professur der Besoldungsgruppe W 3 für Neurologie

In der Fakultät für Medizin ist eine

Professur der Besoldungsgruppe W 3 für Neurologie

zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen des neu gegründeten MedizinCampus Niederbayern zu besetzen.

Zu den Aufgaben gehört die Vertretung des Faches in Lehre, Forschung und Krankenversorgung. Mit der Professur verbunden ist ab dem 01.08.2026 die Leitung der Neurologischen Klinik am Klinikum Landshut, einer der Kliniken des universitären MedizinCampus Niederbayern. Voraussetzung für die Berufung ist deshalb auch dieBereitschaft zum Abschluss eines Chefarztvertrages mit dem Klinikum Landshut, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Landshut als überregional tätiges Krankenhaus der Schwerpunktversorgung. Die Neurologische Klinik diagnostiziert und behandelt das gesamte Spektrum neurologischer Erkrankungen, darunter auch sehr seltene Erkrankungen oder schwere Verlaufsformen. Für die Wahrnehmung der universitären Aufgaben der Professur ist ebenfalls ein privatrechtliches Dienstverhältnis vorgesehen.

Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) sollen über sehr gute und international sichtbare wissenschaftliche Leistungen mit entsprechenden Publikationen und Drittmitteleinwerbungen sowie über eine fundierte und breite klinische Expertise im Bereich der vaskulären Neurologie verfügen. Erfahrungen in der Telemedizin sind ebenso erwünscht wie eine enge Zusammenarbeit im Bereich der bestehenden klinischen Versor-gungsnetzwerke mit der universitären Neurologie am Standort Regensburg, wie z. B. innerhalb des Neurovaskulären Netzwerks Ostbayern (NeuNob). Die Einbindung in die Forschungsschwerpunkte der Fakultät (Immuntherapie, Transplantationsmedizin, Tumorforschung, Kardiovaskuläre Medizin) wird erwartet. Erwartet wird ferner die Fähigkeit, eine Klinik wirtschaftlich, ziel- und personalorientiert zu führen.

Einstellungsvoraussetzungen sind nach Art. 57 Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen, die auch außerhalb des Hochschulbereichs erbracht sein können,  nachgewiesen oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht werden. Die Leitung einer Nachwuchsgruppe stellt unter den in Art. 98 Abs. 10 Satz 5 BayHIG genannten Voraussetzungen eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung dar. Zusätzlich ist die ärztliche Approbation und die Facharztanerkennung für Neurologie erforderlich.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der Universität Regensburg ein besonderes Anliegen (nähere Informationen unter www.uni-regensburg.de/familienservice). Um den Gleichstellungsauftrag zu erfüllen und die Zahl ihrer Professorinnen zu erhöhen, fordert sie qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Schwerbehinderte Bewerberinnen oder Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden, Schriftenverzeichnis mit den 5 wichtigsten Publikationen, Übersicht über die Lehrtätigkeit, Drittmittelübersicht, Lehr- und Forschungskonzept) sind bis zum

29.08.2025

an den Dekan der Fakultät für Medizin der Universität Regensburg, Franz-Josef-Strauß-Allee 11, 93053 Regensburg zu richten. Bitte übersenden Sie Ihre Bewerbung per E-Mail an berufungen.medizin@ur.de. Verwenden Sie dazu auch den Bewerbungsbogen unter:
https://www.uni-regensburg.de/medizin/fakultaet/fakultaet-fuer-medizin/i....
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter: https://www.uni-regensburg.de/datenschutz/

Professur der Besoldungsgruppe W 3 für Neurologie

Universität Regensburg
Franz-Josef-Strauß-Allee 11, 93053 Regensburg
Vollzeit

Veröffentlicht am 01.07.2025

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