
Professur für Kardiologische Bildgebung
An der Medizinischen Fakultät Leipzig ist zum 01.01.2027 folgende Professur zu besetzen:
Professur für Kardiologische Bildgebung
Die neue Stiftungsprofessur ist der Klinik und Poliklinik für Kardiologie zugeordnet und mit einer Position als Oberarzt/Oberärztin verbunden. Der kardiovaskulären Bildgebung kommt innerhalb der Klinik und Poliklinik für Kardiologie und der Universitätsmedizin Leipzig eine zentrale Bedeutung zu. Die Professur soll das Thema in Forschung, Lehre und Krankenversorgung vertreten. Bewerber/-innen müssen insbesondere durch eine hohe wissenschaftliche Qualifikation – dokumentiert durch rezente hochrangige Publikationen und weitere Leistungen im Themenfeld kardiovaskuläre Bildgebung – ausgewiesen sein. Erwünscht sind Erfahrung in der Betreuung von Promovierenden, eine eigenständige Drittmitteleinwerbung und die Zusatz-Weiterbildung Kardiale MRT. Unser Ziel ist die Weiterentwicklung der langjährigen Schwerpunkte der Klinik für Kardiologie im Bereich der Echokardiographie und kardialen MRT, der Ausbau der Kooperationen mit den Kliniken für Radiologie und Nuklearmedizin, sowie mit dem Leipzig Center of Metabolism (LeiCeM; DFG Exzellenzcluster ab 2026), dem Zentrum für Sport und Bewegungsmedizin (ZSB) und dem Universitären Krebszentrum Leipzig (UCCL).
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Medizin, die Promotion und Habilitation oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung im Fachgebiet, umfassende Lehrerfahrungen und die Facharztanerkennung für das Gebiet Kardiologie.
Rechte und Pflichten des:der Stelleninhabers:in ergeben sich aus dem Sächsischen Hochschulgesetz (SächsHSG) und der Hochschuldienstaufgabenverordnung (HSDAVO). Die Bewerber/-innen müssen die Berufungsvoraussetzungen gemäß § 59 SächsHSG erfüllen.
Die Aufgaben der Krankenversorgung werden gemäß dem Gesetz über die Hochschulmedizin im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulmedizingesetz) vom 06.05.1999 am Universitätsklinikum Leipzig wahrgenommen.
Gemäß Beschluss der KMK vom 19.11.1999 erfolgt die Beschäftigung von Professorinnen und Professoren mit ärztlichen Aufgaben grundsätzlich im Rahmen außertariflicher Angestelltenverträge mit Grundvergütung sowie leistungs- und erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen.
Die Medizinische Fakultät strebt einen höheren Anteil von Frauen in Wissenschaft und Lehre an. Qualifizierte Wissenschaftlerinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte bewerben Sie sich bis 6 Wochen nach Veröffentlichung ausschließlich über das Berufungsportal der Universität Leipzig: www.uni-leipzig.de/berufungen