
Professur für Molekulare Tumorpathologie
An der Medizinischen Fakultät Leipzig ist frühestens zum 01.09.2026 folgende
Professur zu besetzen:
Professur für Molekulare Tumorpathologie
Die Professur ist dem Institut für Pathologie zugeordnet. Sie ist mit der Position als Oberarzt/-ärztin und bei entsprechender Eignung mit der des/der stellvertretenden Institutsdirektors/-in verbunden. Der/Die Bewerber/-in verfügt über ausgewiesene wissenschaftliche und diagnostische Expertise im Bereich der Molekularpathologie. Ein besonderer Schwerpunkt auf die Tumorpathologie, insbesondere die molekularen Mechanismen des Lungenkarzinoms, wird vorausgesetzt.
Zentrales Anliegen ist die kontinuierliche Pflege, fachliche Weiterentwicklung
und nachhaltige Einbindung des Leipziger Standorts in das nationale Netzwerk
Genomische Medizin (nNGM) sowie die gemeinschaftliche Fortentwicklung der
Strukturen des onkologischen Netzwerkes des UCCL (University Cancer Center Leipzig).
Im translationalen Fokus steht die innovative Transformation der molekularpathologischen Diagnostik durch die enge Verzahnung von klinischer Routine, moderner Informationstechnologie und translationaler Benchside-Forschung.
Damit sollen die Voraussetzungen für eine zukunftsweisende, personalisierte
und datengestützte Onkologie geschaffen und die Position Leipzigs als leistungsstarker Standort in der Präzisionsmedizin weiter ausgebaut werden. Der/Die Kandidat/-in überzeugt durch fachliche Kompetenz, wissenschaftliche Exzellenz, hohe Integrationsfähigkeit und ein kollegiales, verbindendes Führungsverständnis, das Kooperation und interdisziplinären Austausch gleichermaßen fördert. Die Teilnahme an der studentischen Lehre ist selbstverständlich.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium der
Humanmedizin, die Promotion, die Habilitation oder eine gleichwertige wissen-
schaftliche Leistung, die Facharztanerkennung in Pathologie sowie umfassende Lehrerfahrungen.
Rechte und Pflichten des/der Stelleninhabers/-in ergeben sich aus dem Sächsischen Hochschulgesetz (SächsHSG) und der Hochschuldienstaufgabenverordnung (HSDAVO). Die Bewerber/-innen müssen die Berufungsvoraussetzungen gemäß § 59 SächsHSG erfüllen.
Die Aufgaben der Krankenversorgung werden gemäß dem Gesetz über die
Hochschulmedizin im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulmedizingesetz) vom 06.05.1999 am Universitätsklinikum Leipzig wahrgenommen.
Gemäß Beschluss der KMK vom 19.11.1999 erfolgt die Beschäftigung von Professorinnen und Professoren mit ärztlichen Aufgaben grundsätzlich im Rahmen außertariflicher Angestelltenverträge mit Grundvergütung sowie leistungs- und erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen.
Die Medizinische Fakultät strebt einen höheren Anteil von Frauen in Wissenschaft und Lehre an. Qualifizierte Wissenschaftlerinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte bewerben Sie sich bis 6 Wochen nach Veröffentlichung beim Dekan der
Medizinischen Fakultät, Professor Dr. Ingo Bechmann, ausschließlich über das
Berufungsportal der Universität Leipzig: www.uni-leipzig.de/berufungen