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Stadtärztin oder Stadtarzt (m/w/d) für den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst

Die Stadtverwaltung Braunschweig mit fast 4.000 Beschäftigten bietet attraktive und anspruchsvolle Arbeitsplätze, auf denen Sie Verantwortung für das Leben in der Löwenstadt übernehmen können. Wir bieten zukunftssichere Arbeitsplätze mit

  • großzügigen Gleitzeitregelungen, Telearbeit und Teilzeitbeschäftigung zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie  und Beruf
  • einem vielseitigen Fortbildungsprogramm
  • Sozialberatung und betrieblicher Gesundheitsförderung und dem Firmenfitnessprogramm „Hansefit“
  • einem vergünstigten Ticket für den Personennahverkehr

Wir, vom Fachbereich Soziales und Gesundheit, Abt. Gesundheitsamt, haben für den Aufbau eines Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst,  zum nächstmöglichen Zeitpunkt den folgenden Dienstposten zu besetzen:

Stadtärztin oder Stadtarzt (m/w/d) für den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst
(Kenn-Nr. 2022/146)

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden.

Die Aufgaben des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes werden durch das Niedersächsische Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und das Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke geregelt. Im Vordergrund stehen die Prävention, Gesundheitsförderung, Früherkennung und Frühintervention von psychischen und Verhaltensstörungen im Kindes- und Jugendalter.

Ihre Aufgaben­schwerpunkte

  • Beratung, Abklärung, Diagnostik und Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen und Verhaltensstörungen sowie deren Erziehungsberechtigten, auch als aufsuchende Arbeit im häuslichen und außerhäuslichen Rahmen
  • Vermittlung und Anbahnung von weiterführenden stützenden Maßnahmen, therapeutischen Angeboten und geeigneten Hilfen nach dem SGB
  • Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung und Antistigmaarbeit zu seelischer Gesundheit
  • Kinder- und jugendpsychiatrische Krisenintervention und ggf. Begleitung der Unterbringung gemäß § 1631b BGB
  • Zusammenarbeit und Kooperation mit den beteiligten Akteuren wie dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, den örtlichen Beratungsstellen, der ambulanten und stationären Jugendhilfe sowie dem ambulanten und (teil-)stationären kinder- und jugend-psychiatrischen und -psychotherapeutischen Versorgungssystem
  • Kinder- und jugendpsychiatrische Beratung von Institutionen bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Mitwirkung bei Helferkonferenzen und interdisziplinären Fallbesprechungen
  • Unterstützung von Kindern und Jugendlichen psychisch erkrankter Eltern in Zusammenarbeit mit dem sozialpsychiatrischen Dienst
  • Teilnahme an interdisziplinären Arbeitsgruppen und Vernetzungsarbeit mit verschiedenen Institutionen

Sie bringen mit

  • Approbation als Ärztin oder Arzt
  • Mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Eine abgeschlossene Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie ist wünschenswert, aber keine Voraussetzung
  • Teamfähigkeit
  • Beratungs- und Kommunikationskompetenz
  • Hohes Maß an Flexibilität und Belastbarkeit

Wir erwarten zudem

  • Der Besitz eines Führerscheines der Klasse B nach EU-Führerscheinrecht bzw. der Klasse 3 nach altem Recht und die Bereitschaft, das private Kraftfahrzeug für Dienstfahrten innerhalb des Stadtgebietes Braunschweig einzusetzen

Wir bieten Ihnen

  • Vergütung - bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen - bis zur Entgeltgruppe 15 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit dynamischer Gehaltsentwicklung und individueller Stufenzuordnung entsprechend der jeweiligen Vorerfahrungen
  • Weiterbildungsermächtigung für das Fachgebiet Kinder- und Jugendmedizin vorhanden (12 Monate)
  • Weiterbildungsermächtigung für das Fachgebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie beantragt (12 Monate)

Sprechen Sie uns an

  • Frau Dr. Sehrt (Tel. 0531 470-7163)

Die Bewerbungsfrist endet am 30. Mai 2022

Nähere Informationen zur Stadt Braunschweig erhalten Sie unter www.braunschweig.de

Bei der Einstellung von kinder- oder jugendnah beschäftigten Dienstkräften verlangt die Stadt Braunschweig die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz.

Bei einer Einstellung von Dienstkräften nach § 20 Abs. 8 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verlangt die Stadt Braunschweig den Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz bzw. eine Immunität gegen Masern sowie bei einer Einstellung von Dienstkräften nach § 20a Abs. 1 IfSG den Nachweis über einen vollständigen Impfschutz gegen Covid-19 bzw. über die Genesung von Covid-19.

Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen werden besonders begrüßt. In der Stadtverwaltung Braunschweig gehört der Umgang mit kultureller Vielfalt, die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Alltag. Deshalb freuen wir uns insbesondere über Bewerberinnen und Bewerber mit interkulturellem Hintergrund.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Online-Bewerbung

Stadtärztin oder Stadtarzt (m/w/d) für den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst

Bohlweg 30, 38100 Braunschweig
Vollzeit

Veröffentlicht am 17.06.2022

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