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Universitätsprofessur (W3) für Hebammenwissenschaft

In der Medizinischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster ist
eine

Universitätsprofessur (W3) für Hebammenwissenschaft

zu besetzen.

Das designierte Forschungs- und Lehrfeld der Professur soll die Vertretung,
Entwicklung und Integration einer primär akademischen Herangehensweise in
Ergänzung zum berufstypischen Hebammenhandeln in dem an der Westfälischen
Wilhelms-Universität neu zu etablierenden Studiengang für Hebammenwissen-
schaften adressieren. Gesucht wird eine herausragende Persönlichkeit mit
profunder berufstypischer und insbesondere wissenschaftlicher Expertise von
der Schwangerschaftsbegleitung, über die Perinatologie und Geburtshilfe, bis hin
zur Gestaltung von Frühen Hilfen. Eine enge und konstruktive Zusammenarbeit
mit der den Studiengang leitenden Hebamme wird erwartet. Je nach Qualifikation
wird ein berufsspezifischer Aufgabenbereich, ggf. in leitender Funktion, am
Universitätsklinikum Münster in Aussicht gestellt. Die sich hieraus ergebenden
Aufgaben werden in einem gesonderten Vertrag mit dem Universitätsklinikum
Münster geregelt.

Voraussetzungen für die Bewerbung sind wissenschaftliche Leistungen, die
im Rahmen einer Junior-Professur, einer Habilitation oder einer Tätigkeit als
wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in an einer Hochschule oder außeruniversitären
Einrichtung erbracht wurden. Damit verbunden ist der Nachweis der hoch-
schulpädagogischen Eignung. Auf die weiteren im § 36 des Hochschulgesetzes
genannten Voraussetzungen wird verwiesen.

Die WWU tritt für die Geschlechtergerechtigkeit ein und strebt eine Erhöhung des
Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an. Bewerbungen von Frauen sind
daher ausdrücklich erwünscht; Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines
Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Schwerbehinderte werden bei
gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.

Entsprechend dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 19. November 1999
zur „Neugestaltung des Personalrechts einschließlich des Vergütungssystems der
Professoren mit ärztlichen Aufgaben im Bereich der Hochschulmedizin“ werden
Professorinnen/Professoren mit Aufgaben in der Krankenversorgung grundsätzlich
in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis beschäftigt (Ausnahmen sind möglich,
wenn die Bewerberin/der Bewerber bereits eine Lebenszeitprofessur der Besoldungs-
gruppe C4/C3/W3/W2 innehatte). Die der Professur zugeordneten Aufgaben in der
Krankenversorgung werden in einem gesonderten Vertrag mit dem Universitäts-
klinikum geregelt.

Bewerbungen erfolgen zum 02.07.2021 ausschließlich über das Online-Portal der
Medizinischen Fakultät: https://berufungsportal.uni-muenster.de. Sie können
dort die üblichen Unterlagen (Lebenslauf, wissenschaftlicher Werdegang,
gegliedertes Schriftenverzeichnis, eingeworbene Drittmittel) sowie eine Zusammen-
stellung der erbrachten Lehrleistungen und ein ausführliches, zukunfts-
orientiertes Lehrkonzept einreichen. Für Fragen wenden Sie sich an den Dekan
der Medizinischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster,
E-Mail-Adresse: dekanmed@ukmuenster.de

Universitätsprofessur (W3) für Hebammenwissenschaft

48149 Münster
Vollzeit

Veröffentlicht am 09.07.2021

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