W2-Professur für Anatomie
W2-Professur für Anatomie
Die Universitätsmedizin Rostock ist der Maximalversorger für die Region Rostock – einer Wachstumsregion mit großem Potenzial.
Am Institut für Anatomie der Universitätsmedizin Rostock ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen, eine
W2-Professur für Anatomie
unbefristet gemäß § 61 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V) zu besetzen. Die Professur ist mit der stellvertretenden Leitung des Institutes verbunden. Die Professur wird gemäß § 104d LHG M-V im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder im Angestelltenverhältnis besetzt.
Die Bewerberin / der Bewerber soll das Fach Anatomie in Forschung und Lehre
vertreten. Von der Bewerberin / dem Bewerber werden eine hervorragende Lehre, umfangreiche Erfahrungen in der Weiterentwicklung und Umsetzung innovativer Lehrkonzepte sowie eine aktive Beteiligung an der Neugestaltung des Humanmedizinstudiums im Zuge der geplanten neuen Approbationsordnung für Ärzte erwartet.
Die Ausschreibung richtet sich an international ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, deren Forschungsschwerpunkt die interdisziplinären Forschungsschwerpunkte der Medizinischen Fakultät stärkt. Durch entsprechende wissenschaftliche Erfahrungen sollen die fakultären Schwerpunkte „Neurowissenschaften“, „Biomedizintechnik/Biomaterialien“ und „Onkologie“ sowie die universitäre Profillinie „Altern des Individuums und der Gesellschaft“ gestärkt werden.
Vorausgesetzt werden Erfahrungen im Wissenschaftsmanagement und bei der
Drittmitteleinwerbung, hochwertige Publikationen und Kontakte zu anerkannten
in- und ausländischen Institutionen.
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Abs. 1 LHG M-V. Insbesondere gehören dazu ein abgeschlossenes Hochschulstudium, Promotion, Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen, die Anerkennung als Fachärztin/Facharzt für Anatomie oder als Fachanatomin/Fachanatom sowie der Nachweis der hochschulpädagogischen Eignung.
Diese Ausschreibung richtet sich an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht. Die Universitätsmedizin Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug auf § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei im Wesentlichen gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt.
Die Bewerbungen mit ausführlichem Lebenslauf, Schilderung des wissenschaftlichen Werdeganges, Beschreibung der Vorleistungen in Forschung und Lehre, einem strukturierten Publikationsverzeichnis mit Angabe der Impactfaktoren unter Beifügung von fünf wesentlichen Originalarbeiten sowie einer Auflistung bisher eingeworbener Drittmittel sind spätestens bis zum 11.01.2021 bei dem Dekan und Wissenschaftlichen Vorstand der Universitätsmedizin Rostock, Herrn Prof. Dr. med. univ. Emil C. Reisinger, Ernst-Heydemann-Straße 8, 18057 Rostock, einzureichen.
Den Unterlagen ist ein ausgefülltes Bewerbungsformular, das unter
https://www.med.uni-rostock.de/fileadmin/Verwaltung/dekanat/Anlage_Bewerbungsunterlagen_Professuren.pdf heruntergeladen werden kann, beizufügen.
Die Bewerbungskosten werden entsprechend den geltenden Regeln des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht uÌbernommen.