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W2-Professur für Arbeitsmedizin

Am Institut für Präventivmedizin der Universitätsmedizin Rostock ist zum
01.08.2021, vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen, eine

W2-Professur für Arbeitsmedizin
unbefristet gem. §61 LHG M-V zu besetzen. Für die Wahrnehmung der Aufgaben in
Forschung, Lehre und Krankenversorgung wird ein privatrechtlicher Dienstvertrag
mit der Universitätsmedizin geschlossen. Die Inhaberin/der Inhaber der Professur
ist Direktorin/Direktor des Institutes für Präventivmedizin.

Das Institut für Präventivmedizin umfasst neben dem Bereich Forschung und Lehre den Betriebsärztlichen Dienst und den Bereich Betriebliches Gesundheitsmanagement. Im Rahmen der Ambulanzaufgaben werden auch Dienstleistungen für externe Einrichtungen angeboten.

Neben der Lehre für Studierende der Humanmedizin in den Fächern Arbeits- und
Sozialmedizin, Sportmedizin und Querschnittsbereichen übernimmt das Institut
Lehraufgaben im Studiengang Medizinische Biotechnologie sowie in Lehramts-
studiengängen an der Philosophischen Fakultät (Sportwissenschaft).

Der/die Stelleninhaber/in muss das gesamte Spektrum der Arbeitsmedizin sowohl
in Forschung und Lehre als auch in der Versorgung beherrschen. Das Institut ist
seit Jahrzehnten in der Forschung arbeitsphysiologisch ausgerichtet und Mitglied
im Profilschwerpunkt Biomedizintechnik der UMR.

Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus §58 LHG M-V. Insbesondere
gehören dazu die Habilitation im Fach Arbeitsmedizin oder vergleichbare wissen-
schaftliche Leistungen, die Facharztanerkennung für Arbeitsmedizin sowie die
hochschulpädagogische Eignung. Die Zusatzweiterbildungen für Sozialmedizin
und Sportmedizin sind wünschenswert. Die Voraussetzungen für den Erwerb der
fachgebietsbezogenen Weiterbildungsbefugnis müssen gegeben sein.

Die Universitätsmedizin Rostock strebt eine nachhaltige Profilierung in den Berei-
chen „Biomedizintechnik/Biomaterialien“, „Neurowissenschaften“ und „Onkologie“
und im Rahmen der universitären Profillinien „Leben, Licht und Materie“ und „Altern
des Individuums und der Gesellschaft“ an, die die Bewerberin/der Bewerber ver-
stärken soll.

Diese Ausschreibung richtet sich an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht. Die Universitätsmedizin Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug auf §7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei im Wesentlichen gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt.

Die Bewerbungen mit ausführlichem Lebenslauf, Schilderung des wissenschaftlichen Werdeganges, Beschreibung der Vorleistungen in Forschung und Lehre, einem strukturierten Publikationsverzeichnis mit Angabe der Impactfaktoren unter Beifügung von fünf wesentlichen Originalarbeiten sowie einer Auflistung bisher eingeworbener Drittmittel sind spätestens bis zum 01.09.2020 an den Dekan und Wissenschaftlichen Vorstand der Universitätsmedizin, Herrn Prof. Dr. med. univ. Emil C. Reisinger, Ernst-Heydemann-Straße 8, 18057 Rostock, einzureichen.

Den Unterlagen ist ein ausgefülltes Bewerbungsformular, das unter https://www.
med.uni-rostock.de/fileadmin/Verwaltung/dekanat/Anlage_Bewerbungsunterlagen_
Professuren.pdf heruntergeladen werden kann, beizufügen.

Die Bewerbungskosten werden entsprechend der geltenden Regeln des Landes
Mecklenburg-Vorpommern nicht übernommen.

W2-Professur für Arbeitsmedizin

Universitätsmedizin Rostock
Ernst-Heydemann-Straße 8, 18057 Rostock
Vollzeit

Veröffentlicht am 22.08.2020

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