W2- / W3-Professur für Allogene Stammzelltransplantation
W2- / W3-Professur für Allogene Stammzelltransplantation
Die Medizinische Fakultät besetzt an der Medizinischen Klinik 5 – Hämatologie und Internistische Onkologie zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine
W2- / W3-Professur für Allogene Stammzelltransplantation
zunächst im Beamtenverhältnis auf Zeit (sechs Jahre, W2) oder bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen unbefristet (W3). Die Berufung auf eine W2- oder W3-Professur richtet sich nach der Qualifikation der Bewerberin bzw. des Bewerbers (m/w/d). Im Fall einer W2-Berufung bietet die FAU eine längerfristige Perspektive durch eine anschließende Professur auf Lebenszeit der Besoldungsgruppe W2, sofern die Anforderungen einer Tenure-Evaluation erfüllt werden.
Zu den Aufgaben gehört, das Fachgebiet in Forschung, Lehre und Krankenversorgung angemessen zu vertreten. Die Professur ist mit der leitenden Funktion für den Bereich der Stammzelltransplantation verbunden. Erwartet werden insbesondere eine exzellente Grundlagenforschung sowie ein Schwerpunkt auf dem Gebiet der Transplantat-gegen-Wirt- und Transplantat-gegen-Leukämie-Immunreaktionen (SFB/Transregio TRR221) und die Bereitschaft, in enger Kooperation mit der Klinik innovative Konzepte in klinische Forschungsprojekte einzubringen. Schwerpunkte der Medizinischen Klinik 5 sind die allogene Stammzell-Transplantation und die zelluläre Immuntherapie maligner Erkrankungen.
Eine Mitarbeit in den Forschungsverbünden der Medizinischen Fakultät (Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs, Interdisziplinäres Zentrum für Klinische Forschung) wird genauso erwartet wie die Mitwirkung in der studentischen Lehre. Die Lehre wird in deutscher und englischer Sprache gehalten. An der Medizinischen Fakultät bestehen die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Molekulare Medizin, Molecular Medicine, Medical Process Management, Hebammenwissenschaften und Logopädie sowie fakultätsübergreifend Medizintechnik und Integrated Immunology.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht sein können. Zusätzlich ist die Anerkennung als Facharzt / Fachärztin (m/w/d) für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie nachzuweisen.
Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Das 52. Lebensjahr darf zum Zeitpunkt der Ernennung noch nicht vollendet sein. Ausnahmen von dieser Altersgrenze sind gemäß Art. 10 Abs. 3 Satz 2 BayHSchPG nur in dringenden Fällen möglich.
Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.
Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein Familie in der Hochschule e.V. und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Forschungskonzept, Lehrerfahrung, Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 22.08.2022 erwünscht, adressiert an den Dekan der Medizinischen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter med-dekanat@fau.de sehr gerne zur Verfügung.