Mehr Transparenz in Stellenanzeigen | Gehaltsangaben auf ärztestellen.de

Die Erwartungen von Ärztinnen und Ärzten an Stellenanzeigen entwickeln sich zunehmend in Richtung Transparenz und Vergleichbarkeit. Besonders Informationen zum Gehalt spielen dabei eine wichtige Rolle.
Die Ergebnisse des Ärztebarometers 2025 zeigen deutlich, dass Gehaltsinformationen für viele Ärztinnen und Ärzte ein relevanter Faktor bei der Stellensuche sind:

  • 47,9 % der befragten Ärztinnen und Ärzte vermissen Informationen zum Gehalt in Stellenanzeigen und 
  • 69,3 % bewerten konkrete Gehaltsangaben als wesentlichen Bewerbungsanreiz.

47,9 % der befragten Ärztinnen und Ärzte vermissen Informationen zum Gehalt in Stellenanzeigen | 69,3 % bewerten konkrete Gehaltsangaben als wesentlichen Bewerbungsanreiz

Deshalb können Sie ab sofort in Ihren Stellenanzeigen auf ärztestellen.de eine Gehaltsspanne angeben. 

Diese Informationen werden Bewerberinnen und Bewerbern sowohl in der Trefferliste als auch in der Detailansicht der Anzeige auf aerztestellen.de angezeigt. So schaffen Sie von Anfang an mehr Transparenz, erleichtern die Vergleichbarkeit Ihrer Ausschreibung und unterstützen eine passgenauere Ansprache potenzieller Kandidatinnen und Kandidaten.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Mehr Transparenz: Bewerberinnen und Bewerber erhalten frühzeitig eine wichtige Orientierung.
  • Bessere Vergleichbarkeit: Ihre Stelle lässt sich leichter mit anderen Angeboten einordnen.
  • Passgenauere Bewerbungen: Gehaltsinformationen können dazu beitragen, mehr passendere Bewerbungen zu erhalten.
  • Weniger Rückfragen: Wichtige Informationen sind direkt in der Anzeige sichtbar.
  • Aussagekräftigere Stellenanzeigen: Transparente Informationen können die Attraktivität und Sichtbarkeit Ihrer Anzeige unterstützen.

So funktioniert die Gehaltsangabe

Sie können die Gehaltsangaben direkt bei der Buchung Ihrer Stellenanzeige übermitteln.
Je nach Buchungsweg gibt es dafür unterschiedliche Möglichkeiten:

  • Bei Self-Service-Anzeigen kann die Gehaltsspanne direkt im Buchungsprozess angegeben werden. 
  • Bei allen weiteren Anzeigenaufträgen kann die Gehaltsspanne einfach bei der Bestellung per E-Mail oder über das jeweilige Bestellsystem mitgeteilt werden. 

Wenn keine eigene Angabe hinterlegt wird, ergänzt ÄRZTESTELLEN eine marktübliche Gehaltsspanne zur Orientierung.

So wird die Gehaltsangabe dargestellt

Die Gehaltsinformation erscheint für Bewerberinnen und Bewerber an zwei zentralen Stellen:

Unser Tipp

Hinterlegen Sie Ihre eigene Gehaltsspanne, um Bewerberinnen und Bewerbern eine möglichst konkrete und verlässliche Orientierung zu geben.

Warum sich eine Gehaltsangabe lohnt

Gehaltsangaben machen Ihre Stellenanzeige noch aussagekräftiger. Sie geben Ärztinnen und Ärzten eine wichtige Orientierung, erhöhen die Relevanz Ihrer Ausschreibung und können dazu beitragen, passgenauere Bewerbungen zu erhalten.
Mehr Transparenz schafft mehr Vertrauen und verbessert die Vergleichbarkeit Ihrer Stellenanzeige.

Jetzt Gehaltsangaben ergänzen

Hinterlegen Sie Ihre Gehaltsspanne direkt bei der Buchung Ihrer Stellenanzeige auf aerztestellen.de und schaffen Sie mehr Transparenz und Vergleichbarkeit für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber.

Bei Fragen unterstützt Sie unser Team jederzeit gerne.

Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Rückruf:

Telefon +49 (0)2234 7011-250 | stellenmarkt@aerzteverlag.de

Es gibt zwei Varianten:

  • Arbeitgeberangabe: Die Gehaltsspanne wird direkt vom Arbeitgeber angegeben.
  • Schätzung: Wenn keine Angabe vorliegt, wird eine marktübliche Gehaltsspanne angezeigt.

Wir empfehlen grundsätzlich die Hinterlegung einer eigenen Gehaltsangabe.

Ja. Arbeitgeber können jederzeit eine eigene Gehaltsangabe hinterlegen oder diese anpassen. Diese hat immer Vorrang vor der automatisierten Schätzung.

Die Gehaltsinformation erscheint für Bewerberinnen und Bewerber an zwei zentralen Stellen:

  • in der Ergebnisliste auf aerztestellen.de und
  • in der Detailansicht Ihrer Stellenanzeige

Bitte geben Sie das Jahresgehalt brutto als Gehaltsspanne an bezogen auf eine Vollzeitstelle. Die Angabe kann sich auf das Grundgehalt oder auf die tatsächliche Gesamtvergütung inklusive möglicher Zuschläge (z.B. Dienste, Boni) beziehen.

Arbeitgeber können Gehaltsangaben direkt bei der Buchung ihrer Stellenanzeige übermitteln. Je nach Buchungsweg gibt es dafür unterschiedliche Möglichkeiten:

  • Bei Self-Service-Anzeigen kann die Gehaltsspanne direkt im Buchungsprozess angegeben werden.
  • Bei allen weiteren Anzeigenaufträgen kann die Gehaltsspanne einfach bei der Bestellung per E-Mail oder über das jeweilige Bestellsystem mitgeteilt werden.

Wenn keine eigene Angabe erfolgt, wird eine marktübliche Gehaltsspanne zur Orientierung ergänzt.

Ja. Auch nach Veröffentlichung der Stellenanzeige können Gehaltsangaben jederzeit angepasst oder ergänzt werden.
Bitte teilen Sie uns hierfür:

  • die betreffende Stellenanzeige
  • sowie die Auftragsnummer

per E-Mail an: stellenanzeigen@aerzteverlag.de mit. Die Anpassung wird anschließend durch uns vorgenommen.

Die Gehaltsschätzung basiert auf aktuellen Tarifverträgen sowie marktüblichen Vergütungsstrukturen im ärztlichen Bereich.
Berücksichtigt werden dabei insbesondere:

  • die Position (z. B. Ärztin/Arzt in Weiterbildung, Fachärztin/-arzt oder Oberärztin/-arzt)
  • sowie die Art der Einrichtung (z. B. kommunale Klinik, Universitätsklinik oder private Klinik)

Die Schätzung bezieht sich auf das Jahresgehalt (brutto) bezogen auf eine Vollzeitstelle. Zuschläge (z.B. Dienste) oder individuelle Zusatzvergütungen können im Rahmen der automatisierten Schätzung nicht berücksichtigt werden.

Die tatsächliche Vergütung kann je nach Erfahrung, Tätigkeitsschwerpunkt, Zusatzqualifikationen, Region oder individuellen Vereinbarungen variieren. Die Darstellung als Gehaltsspanne ermöglicht daher eine realistischere und transparentere Orientierung für Bewerberinnen und Bewerber.

Gehaltsangaben schaffen mehr Transparenz und Vergleichbarkeit für Ärztinnen und Ärzte und können dazu beitragen, die Sichtbarkeit der Anzeige sowie die Passung der Bewerbungen zu verbessern.

Gehaltsangaben erhöhen die Transparenz und Vergleichbarkeit von Stellenanzeigen. Gleichzeitig zeigt das Ärztebarometer 2025, dass 69,3 % der Ärztinnen und Ärzte konkrete Gehaltsangaben als wesentlichen Bewerbungsanreiz bewerten.

Die Angabe dient als Orientierung und ersetzt keine individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Ärztinnen/Ärzten.

Nein. Gehaltsangaben werden ausschließlich in der Online-Version der Stellenanzeige auf ärztestellen.de ergänzt. Print-Stellenanzeigen im Deutschen Ärzteblatt bleiben unverändert.

Die angezeigte Spanne dient als marktübliche Orientierung auf Basis aktueller Vergütungsstrukturen im ärztlichen Bereich. Individuelle Abweichungen sind möglich. Arbeitgeber können jederzeit eine eigene Gehaltsangabe hinterlegen.

Die Gehaltsschätzung basiert auf standardisierten Vergütungsstrukturen im ärztlichen Bereich. Individuelle Gehaltsstrukturen einzelner Einrichtungen können davon abweichen. Arbeitgeber können jederzeit eine eigene Gehaltsangabe hinterlegen.

Zur besseren Transparenz und Vergleichbarkeit werden Gehaltsangaben grundsätzlich auf ärztestellen.de dargestellt. Wenn keine eigene Angabe durch den Arbeitgeber erfolgt, wird eine marktübliche Gehaltsspanne zur Orientierung ergänzt.