Polizeiärzte (m/w/d)
Im Polizeiärztlichen Zentrum/ Ärztlichen Gutachterdienst der Landesverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt mit Hauptsitz in Magdeburg sind ab sofort
bis zu zwei Stellen als Polizeiärzte (m/w/d)
(BesGr. A15 BesO_E15 TV-L)
zu besetzen.
Wer wir sind:
Das Polizeiärztliche Zentrum ist eine Zentrale Serviceeinrichtung der Landespolizei Sachsen-Anhalt; ihm ist der Ärztliche Gutachterdienst der Landesverwaltung angegliedert. Im Polizeiärztlichen Zentrum ist ein multiprofessionelles Ärzteteam verschiedener Fachrichtungen tätig, dem folgende Aufgabenbereiche obliegen:
- Polizeiamtsärztliche Aufgaben/ ärztlicher Gutachterdienst der Landesverwaltung
- Betriebs- und Sozialmedizin, medizinischer Arbeitsschutz
- Polizeisanitätsdienst/ taktische Einsatzmedizin
- Prävention/ Koordinierungsstelle Gesundheitsmanagement in der Landespolizei
- medizinische sowie psychologische Betreuung der Polizeivollzugsbeamtinnen/ Polizeivollzugsbeamten
Aufgabeninhalt:
- Begutachtungen und vertrauensärztliche Untersuchungen für Bedienstete der Landespolizei einschließlich Fachberatung für andere Organisationseinheiten
- betriebs- und sozialmedizinische Betreuung der Landespolizei
- medizinische Betreuung der Polizeivollzugsbeamtinnen/ Polizeivollzugsbeamten
- medizinische Versorgung von Polizeieinsätzen
Was wir bieten:
- einen nach der Entgeltgruppe 15 TV-L bewerteten Arbeitsplatz in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Verbeamtung in die Laufbahn „Dienst als Ärztin/Arzt“ möglich.
Hier bei besteht im Einzelfall die Möglichkeit der Einstellung im zweiten Beförderungsamt (BesGr. A 15 BesO). -
die Gewährung einer außertariflichen Fachkräftezulage für Tarifbeschäftigte ist bei Erfüllung der Voraussetzungen in einer Höhe von bis zu 1.000 Euro möglich
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Teamarbeit in kollegialer Atmosphäre
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Möglichkeiten der Work-Life-Balance durch familienfreundliche Arbeitszeiten ohne häufigen Wochenend- und Feiertagsdienst
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umfassende Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten. Weiterbildungsermächtigung zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin liegt vor.
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Möglichkeit der Ausübung einer Nebentätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Regelungen
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Einsatzort in Magdeburg, Halle oder Aschersleben
Ihr Profil:
- Approbation als Ärztin/ Arzt
- abgeschlossene Facharztausbildung, vorrangig Arbeitsmedizin, Allgemeinmedizin, Innere Medizin
- Persönlichkeit mit einem hohen Maß an Identifikation mit der Aufgabe, Flexibilität, Verantwortungsbewusstsein sowie ausgeprägtem Interesse an sozialmedizinischen Fragestellungen/ einer kontinuierlichen fachlichen Weiterbildung
darüber hinaus erwarten wir:
- überdurchschnittliche Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
- strategische Kompetenz und umfassende Organisationsfähigkeit
- schriftliche Ausdrucksweise von besonderer Güte mit umfassenden Deutschkenntnissen auf mindestens C2 Sprachniveau
- Fahrerlaubnis Klasse B
wünschenswert sind ferner:
- Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin, Notfallmedizin, Sozialmedizin
Für Rückfragen steht Ihnen die Leitende Polizeiärztin/ Leiterin des Polizeiärztlichen Zentrums/ Ärztlichen Gutachterdienstes der Landesverwaltung, Frau Ministerialrätin Dr. med. Maier telefonisch (0391/567-5289 oder 0391/63602-121) sowie per E-Mail (friederike.maier@mi.sachsen-anhalt.de) zur Verfügung.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen teilen Sie bitte bereits im Rahmen der Bewerbung mit, ob eine Behinderung oder Gleichstellung vorliegt.
Bewerbungen aller Geschlechter sind ausdrücklich erwünscht.
Ihre aussagefähige Bewerbung mit den erforderlichen Bewerbungsunterlagen (zur kurzfristigen Erreichbarkeit möglichst mit Handynummer und E-Mail-Adresse) richten Sie bitte bis zum 30. Dezember 2026 vorzugsweise per E-Mail an:
Bewerbung.Referat25@mi.sachsen-anhalt.de
Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch an folgende Adresse senden:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt,
Referat 25
Halberstädter Str.2 / am „Platz des 17. Juni“
39112 Magdeburg
Bewerbungskosten können nicht erstattet werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerbern (m/w/d) sechs Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.
Bitte beachten Sie folgende Datenschutzhinweise:
https://mi.sachsen-anhalt.de/datenschutz/