
Polizeiärztin / Polizeiarzt (w/m/d)
Beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz (HPE)
ist in der Außenstelle des Polizeiärztlichen Dienstes am Dienstort Frankfurt am Main zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle als
Polizeiärztin / Polizeiarzt (w/m/d)
Kennziffer 45-2023
zu besetzen.
Eine Einstellung erfolgt zunächst im Angestelltenverhältnis. Bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen und Bewährung ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.
Sie suchen eine Alternative zum hektischen und unplanbaren Klinikalltag?
Sie möchten endlich Zeit für Ihre Patientinnen und Patienten haben, ohne dabei wirtschaftlichen Zwängen zu unterliegen?
Sie wünschen sich eine selbstbestimmte Tätigkeit ohne unternehmerisches Risiko und die Kosten einer Niederlassung?
Vielleicht ist dann das nachfolgende Angebot etwas für Sie!
Weil wir möchten, dass Sie sich ein genaues Bild von uns und Ihren zukünftigen Aufgaben machen können, wollen wir Ihnen im Folgenden zunächst eine Vorstellung davon geben, was Sie bei uns erwartet. Bei Interesse freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Ihre Arbeitsstelle
Für die Außenstelle des Polizeiärztlichen Dienstes in Frankfurt am Main, angesiedelt im dortigen Polizeipräsidium an der Adickesallee, suchen wir eine engagierte Ärztin oder einen engagierten Arzt zur Erweiterung unseres bestehenden polizeiärztlichen Teams. In unseren modernen Räumlichkeiten sind Sie als Gutachterin oder Gutachter für Fragen der Dienstfähigkeit sowie zum Dienstunfallwesen unserer Polizeivollzugs- und Verwaltungsbeamtinnen und -beamten tätig. Zudem werden Sie bei der Begleitung spannender polizeilicher Einsätze und bei eventuellen Notfällen im Haus kurativ und ggf. notärztlich tätig. Hierbei werden Sie von einem erfahrenen Team aus medizinischen Fachangestellten und Notfallsanitäterinnen und -sanitätern unterstützt.
Eckdaten
Der Beschäftigungsumfang beträgt 100 % (40 Stunden / Woche). Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Die Einstellung erfolgt tarifgebunden zunächst in der Entgeltgruppe 15 des TV-H. Das entspricht - abhängig von anzurechnenden Erfahrungszeiten sowie ohne Berücksichtigung von Zulagen oder sonstigen Entgeltbestandteilen - einem monatlichen Grundgehalt von zurzeit ca. 5.000 € bis 7.000 € brutto.
Auch die Übernahme in ein Beamtenverhältnis bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist bei Interesse und Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen sowie unter Berücksichtigung des Stellenplans möglich.
Auch wenn Sie aus einer aktuellen Klinik- oder Praxistätigkeit kommend, vermutlich mit finanziellen Einbußen rechnen müssen, lohnt es sich trotzdem. Lesen Sie gerne weiter! Zur Einschätzung der individuellen Auswirkungen können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.
Ihr Arbeitstag
Im persönlichen Kontakt begutachten Sie als Ärztin oder Arzt in unseren modernen, praxisähnlichen Räumlichkeiten innerhalb des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hessischen Polizei in Bezug auf Ihre Dienstfähigkeit, zu Folgen von Dienstunfallgeschehen oder nehmen Untersuchungen zur Feststellung der Tauglichkeit für bestimmte Tätigkeiten im polizeilichen Alltag vor. Als Probandinnen und Probanden erwartet Sie eine angenehme Zielgruppe (Polizeibeschäftigte).
In der Planung der Untersuchungstermine in den üblichen Geschäftszeiten sind Sie weitestgehend frei, was in Verbindung mit Gleitzeitregelungen regelhaft eine vortreffliche Vereinbarkeit mit Ihrem Familien-/Privatleben ermöglicht. Die Behörde bietet bei geeigneten Tätigkeiten die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten. Für organisatorische Belange steht Ihnen, insbesondere in der Einarbeitungszeit, das gesamte Team unseres ärztlichen Dienstes gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Bei allen Tätigkeiten werden Sie im Auftrag des Landes Hessen tätig. Für Sie bedeutet das, dass Sie weder unternehmerisches Risiko tragen, noch sich Gedanken um Abrechnungen nach GÖA machen müssen.
Ihre Aufgaben
Als Polizeiärztin oder Polizeiarzt übernehmen Sie eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe und unterstützen die Hessische Polizei maßgeblich in der Wahrnehmung ihrer rechtsstaatlichen Aufgaben. Hierzu werden Sie Teil unseres erfahrenen polizeiärztlichen Kollegiums, das neben der Außenstelle in Frankfurt am Main an drei weiteren Standorten in Wiesbaden und Darmstadt angebunden ist.
Schwerpunktmäßig kommen Ihnen dabei folgende Aufgaben zu:
- Begutachtungen zur Dienstfähigkeit (z. B. bei Einstellung, vor Verbeamtung auf Lebenszeit, im Dienst) und von Dienstunfallfolgen
- Koordination und Durchführung ärztlicher Untersuchungen zur Feststellung der Eignung für bestimmte polizeiliche Tätigkeiten (z. B. in Spezialeinheiten, für Arbeiten in Höhe, Tauchen oder zur Führung von Kfz)
- Ausübung kurativer Medizin im Rahmen der notärztlichen Begleitung polizeilicher Einsätze (dann ggf. außerhalb der Regelarbeitszeit) und bei Notfällen
- medizinisch fachübergreifende Beratung der hessischen Polizeibehörden
Interesse an Fortbildung? Gerne!
Neben einer Vielzahl allgemeiner und auch externer Fortbildungsmöglichkeiten bieten wir Ihnen und allen weiteren Bediensteten interessante, behördenspezifische Seminarangebote aus einem breit gefächerten Fortbildungskatalog an.
Das erwarten wir von Ihnen / unsere Anforderungen
A-Kriterien – diese müssen erfüllt sein:
- abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Humanmedizin mit deutscher oder in Deutschland anerkannter Approbation
- mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der unmittelbaren Versorgung von Patientinnen und Patienten (z. B. aus Praxis- oder Kliniktätigkeit) oder in Bereichen des öffentlichen Gesundheitswesens
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Sprachlevel C2)
- Führerschein Klasse 3 bzw. B
- Bereitschaft, auch an anderen Standorten innerhalb Hessens vertretungsweise
- tätig zu werden
- Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität und eine hohe Sozialkompetenz
- Die Bereitschaft zur Teilnahme an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
Wünschenswert / von Vorteil, aber nicht vorausgesetzt, sind weiterhin (B-Kriterien):
- Anerkennung als approbierte/r Fachärztin/Facharzt, vorzugsweise für
- Orthopädie und Unfallchirurgie
- Allgemeine Chirurgie
- Innere Medizin
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder
- Öffentliches Gesundheitswesen
- Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“
- Erfahrung im Gutachtenwesen
- aktuelle berufliche Kenntnisse aus Klinik-/Praxistätigkeit
Das bieten wir Ihnen
- ein unbefristetes und krisensicheres Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst
- eine attraktive Bezahlung im öffentlichen Dienst
- mit regelmäßigen Anpassungen im Rahmen der Tarifverhandlungen des Landes Hessen (TV-H)
- mit steigender Vergütung durch Erreichen von Erfahrungsstufen (abhängig von der Dauer Ihrer Zugehörigkeit und/oder der Anerkennung von Erfahrungszeiten)
- ein vielseitiges, interessantes und verantwortungsvolles Aufgabengebiet mit Raum für eigene Ideen
- ein sehr gutes Betriebsklima und die Mitarbeit in einem motivierten Team
- hohe Selbstbestimmung durch eine flexible und familienfreundliche Gleitzeit
- hohe Lebensqualität durch eine Fünf-Tage-Woche ohne Nacht-, Wochenend- oder Bereitschaftsdienste (im Regelfall)
- weitere attraktive soziale Leistungen des öffentlichen Dienstes (z. B. betriebliche Altersvorsorge, Kinderzulage, Zuschuss zu Vermögenswirksamen Leistungen (VWL) etc.)
- Möglichkeiten zur Ausübung von Nebentätigkeiten
- die Vorteile eines behördlichen Gesundheitsmanagements (z. B. Sportkurse)
- ein weitreichendes Angebot an Fortbildungsmöglichkeiten im Rahmen der Arbeitszeit
- ein kostenfreies Landesticket, mit dem die Beschäftigten des Landes Hessen, zunächst befristet bis 31.12.2024, im gesamten Land Hessen kostenfrei den öffentlichen Personennahverkehr nutzen können
- eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Nah- und Fernverkehr
Ansprechpartner
Sie haben noch weitergehende Fragen, zum Beispiel zum Auswahlverfahren oder den Formalitäten? Dann steht Ihnen die Abteilungsleiterin der Verwaltung, Frau Wahl
(Tel. 06134 / 602 - 4000), gerne zur Verfügung. Bei Fachfragen können Sie sich gerne an den Leitenden Polizeiarzt, Herrn Dr. Labus (Tel. 06134 / 602 - 8000), wenden.
Der Kontakt per E-Mail lautet: Bewerbung.hpe@polizei.hessen.de.
Was noch wichtig ist:
Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz ist die
Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz
staatlicher Einrichtungen und Veranstaltungen gemäß § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage „Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung“ (finden Sie im Bewerbungsportal rechts neben dem Ausschreibungstext) auszufüllen und zusammen mit einem aktuellen Ausweisdokument (beidseitige Kopie Personalausweis bzw. Reisepass) in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen.
Allgemeine Hinweise:
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 23.02.2024 an Bewerbung.hpe@polizei.hessen.de oder laden diese über das Bewerbungsportal stellensuche.hessen.de hoch. Die geforderten Unterlagen bitte als Einzeldokumente innerhalb des Bewerbungsvorganges hochladen.
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die alle erforderlichen Unterlagen enthalten.
Es werden für das Auswahlverfahren folgende Unterlagen benötigt:
- Anschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Approbationsurkunde
- Facharztanerkennung
- bei ausländischen Abschlüssen die deutsche Anerkennung bzw. Übersetzung der Dokumente in deutscher Sprache
- Arbeitszeugnisse
- Fahrerlaubnis Klasse B (alt 3)
- ggf. Nachweis über geforderte Deutschkenntnisse
- ggf. Nachweis über Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
- ggf. Nachweis über eine vorliegende Behinderung/Schwerbehinderung
- Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung (mit der beidseitigen Kopie eines gültigen Ausweisdokuments)
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hessischen Landesverwaltung werden gebeten, sich über das Service-Portal zu bewerben und neben der Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte durch die Personalverwaltung des Hessischen Polizeipräsidium Einsatz zu erklären.
Verspätet eingehende Bewerbungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Nachricht.
Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz besteht für die hiesige Behörde eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, die vollständige Besetzung der Stelle muss jedoch gewährleistet sein.
Das Hessische Polizeipräsidium Einsatz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt grundsätzlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und ist mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ zertifiziert.
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung im
Rahmen der entsprechenden Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Eine datenschutzgerechte Vernichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen bis sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens wird zugesichert.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des
Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (GDSIG) sowie Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/649 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
25. Mai 2018 (Datenschutz-Grundverordnung).