
Der Vorstand der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hat unlängst ein Grundsatzpapier zur stationären Qualitätssicherung vorgelegt. Einerseits bekennt sich die DKG darin zur Notwendigkeit und zum Nutzen von Qualitätssicherung. Andererseits fordert sie, Qualitätssicherung nicht für Vergütungskürzungs- und Vorführungszwecke zu missbrauchen, sondern sie wieder auf ihren Kern zurückzuführen, nämlich auf medizinische Verbesserungen.
Der DKG zufolge müssen die bürokratischen Lasten auf das Unvermeidbare und Notwendige begrenzt werden. „Die durch Qualitätssicherungsmaßnahmen alleine in den letzten Jahren ausgelösten Datenerfassungen und deren Kontrolle haben nicht mehr akzeptable Ausmaße angenommen“, sagte der Hauptgeschäftsführer der DKG, Georg Baum. Die Installierung eines komplett neuen Kontrollbereichs für den MDK mache mehr als deutlich, dass längst etwas aus dem Ruder gelaufen sei. Seiner Ansicht nach haben die diversen Instrumente der Qualitätsoffensive überzogene Anforderungen und kleinteilige Kontrollen ins System gebracht. Das Gefährliche an der Bürokratie sei, sie koste Geld und belaste die Mitarbeiter.
Aus Sicht der DKG hängt eine qualitativ hochwertige Versorgung von den Fähigkeiten und der intrinsischen Motivation von Ärzten und Pflegekräften ab. Dieser innere Antrieb dürfe nicht konterkariert werden. Um Demotivation und Entfremdung vom ureigenen ärztlichen und pflegerischen Anspruch an hervorragende Qualität der eigenen Arbeit zu verhindern und zu beenden, müsse die Zahl der zuletzt stark gewachsenen Regelungen mit nachfolgender Bürokratie abgebaut werden.
„Verkannt wird, dass die herausragendsten Qualitätsmerkmale der Krankenhäuser zum einen das gut ausgebildete, hoch motivierte und verantwortungsbewusst arbeitende Personal in den Krankenhäusern und zum anderen der flächendeckende Zugang zu stationärer und ambulanter Qualitätsversorgung für die Patienten sind“, hob Baum hervor.
Dtsch Arztebl 2019; 116(47): [4]