
W3 Gynäkologie und Geburtshilfe
In der Fakultät für Medizin ist eine
Professur der Besoldungsgruppe W 3
für Gynäkologie und Geburtshilfe
zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen des neu gegründeten Medizincampus Niederbayern zu besetzen.
Zu den Aufgaben gehört die Vertretung des Faches in Lehre und Forschung. In der Krankenversorgung ist mit der Professur die Leitung der Abteilungen Gynäkologie und Geburtshilfe des Klinikums Passau verbunden. Für die Berufung ist deshalb auch die Bereitschaft zum Abschluss eines Chefarztvertrages mit dem Klinikum Passau ab dem
01.08.2027 vorausgesetzt. Für die Wahrnehmung der universitären Aufgaben der Professur ist ebenfalls ein privatrechtliches Dienstverhältnis vorgesehen. Zur Besetzung der Professur wird eine Persönlichkeit gesucht mit breiter klinischer, wissenschaftlicher und führungsverantwortlicher Erfahrung, die sich über das Gesamtfach der Frauenheilkunde erstreckt.
Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) sollen über sehr gute und international sichtbare wissenschaftliche Leistungen mit entsprechenden Publikationen und Drittmitteleinwerbungen sowie über eine fundierte und breite klinische Expertise im Bereich der Frauenheilkunde und Geburtshilfe verfügen. Ein fachlicher Schwerpunkt im Bereich der gynäkologisch-onkologischen Chirurgie ist erwünscht. Ein roboterassistiertes Operationssystem wird derzeit am Standort implementiert.
Die Einbindung in die Forschungsschwerpunkte der Fakultät wird erwartet.
Einstellungsvoraussetzungen sind nach Art. 57 Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation oder gleichwertige wissen-chaftliche Leistungen, die auch außerhalb des Hochschulbereichs erbracht sein können, nachgewiesen oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht werden. Die Leitung einer Nachwuchsgruppe stellt unter den in Art. 98 Abs. 10 Satz 5 BayHIG genannten Voraussetzungen eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung dar. Zusätzlich sind die ärztliche Approbation und die Facharztanerkennung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe erforderlich. Die Zusatzweiterbildung in mindestens einem der Schwerpunkte Gynäkologische Onkologie, Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin oder Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin ist von Vorteil.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der Universität Regensburg ein besonderes Anliegen (nähere Informationen unter https://www.uni-regensburg.de/universitaet/jobs-und-karriere/familien-Se...). Um den Gleichstellungsauftrag zu erfüllen und die Zahl ihrer Professorinnen zu erhöhen, fordert sie qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Schwerbehinderte Bewerberinnen oder Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, gerne fotofrei, Zeugnisse, Urkunden, Schriftenverzeichnis mit den 5 wichtigsten Publikationen, Übersicht über die Lehrtätigkeit und die Drittmittel, Operationskatalog, Lehr- und Forschungskonzept) sind bis zum 21.08.2026 an den Dekan der Fakultät für Medizin der Universität Regensburg,
Franz-Josef-Strauß-Allee 11, 93053 Regensburg zu richten. Bitte übersenden Sie Ihre Bewerbung per E-Mail an berufungen.medizin@ur.de.
Verwenden Sie dazu auch den Bewerbungsbogen unter: https://www.uni-regensburg.de/medizin/fakultaet/fakultaet-fuer-medizin/i.... Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.uni-regensburg.de/datenschutz/.