Die Entwicklung des Ambulanten Reha-Zentrums begann am 01. Juni 1995 in Mühlhausen. Damals noch am Lindenbühl 12 untergebracht, entwickelte es sich zu einer führenden Adresse bei der Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen. Im Jahre 1998 zog das gesamte Zentrum um.
Die neuen Räumlichkeiten findet man seitdem unter der Adresse St. Jakobi 7-11. Durch den neuen Standort gewannen wir Platz zur Durchführung der Therapien und bessere Bedingungen für die Patienten. Gleichermaßen bieten wir dem Patienten direkt am Gebäude eine Vielzahl von Parkmöglichkeiten. Aktuell verfügen wir über 30 ambulante Behandlungsplätze.
Ambulante Rehabilitation wird in erster Linie wohnortnah durchgeführt, d.h. dass der Wohnort max. 50 km von der Einrichtung entfernt liegt. Das Einzugsgebiet unserer Patienten liegt primär in Nordwestthüringen. Wir bieten jedem Rehabilitanden die Möglichkeit der Nutzung unseres Fahrdienstes an. Dieser sorgt für einen reibungslosen Transport zur Therapie hin und nach Beendigung der Therapie wieder nach Hause. Abgesichert wird dies durch unseren Kooperationspartner „medical GesundheitsDienst GmbH“.
Das Reha-Zentrum hat seinen Standort innerhalb der Altstadt von Mühlhausen/Thür. Mitten im grünen Herzen Thüringens und unweit des geographischen Mittelpunktes Deutschlands gelegen, bietet unsere Stadt ein harmonisches, gepflegtes Stadtbild.
Gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, der Deutschen Rentenversicherung Bund und Knappschafft Bahn See, allen gesetzlichen Krankenversicherungen, der Bundeswehr, den Berufsgenossenschaften und den privaten Krankenversicherungen arbeiten wir seit nunmehr 28 Jahren in enger Kooperation zusammen, um optimale Bedingungen für den Rehabilitanden zu schaffen.
Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland ist in unserem Haus innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung federführend.
Über den Vertrag zur Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 21 SGB IX werden Inhalte der medizinischen Rehabilitation definiert.
Ein Versorgungsvertrag nach § 111c SGB V zur Erbringung von Leistungen der ambulanten medizinischen Rehabilitation nach § 40 Abs. 1 SGB V wurde mit den Mitgliedskassen der vertragsschließenden Krankenkassenverbände geschlossen.
Daher wurden ambulante Strukturen geschaffen, die interdisziplinäre therapeutische Leistungen vorhalten und eine schnellstmögliche, persönliche und auf das Krankheitsbild abgestimmte Rehabilitation bieten.
Gemeinsam mit unseren externen Kooperationspartnern, bieten wir jedem Patienten eine optimale Versorgung in unserem Haus.