
Angestellt in der Klinik oder selbstständig in der Praxis? Seit einigen Jahren ist eine dritte Beschäftigungsform für Ärztinnen und Ärzte auf dem Vormarsch: Viele arbeiten angestellt, beispielsweise in einer Praxis oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ). Wie viele diesen Weg wählen und in welchen Fachgebieten er besonders beliebt ist, erfahren Sie im Beitrag.
Knapp 40.000 Ärztinnen und Ärzte arbeiten angestellt außerhalb eines Krankenhauses – also in einer Praxis oder einer Einrichtung wie einem MVZ. Das geht aus der Arztzahlstatistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV, Stand: 31.12.2020) hervor. Damit hat sich fast jeder zehnte der insgesamt etwa 409.000 berufstätigen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland gegen den Arbeitsplatz Krankenhaus, aber auch gegen die eigene Praxis entschieden.
Praxen und MVZ sind dabei bei den angestellten Ärztinnen und Ärzten ähnlich beliebt: Insgesamt rund 19.300 haben sich in einer Praxis anstellen lassen, 20.300 haben einen Job in einem MVZ gefunden. Schaut man auf die verschiedenen Fachrichtungen, zeigen sich allerdings deutliche Unterschiede: So arbeiten mehr als 5.400 Fachärztinnen und -ärzte für Allgemeinmedizin angestellt in einer Praxis, in den MVZ sind es 1.550. Hier bildet die Innere Medizin mit 4.216 angestellten Ärztinnen und Ärzten die größte Fachgruppe (Praxis: 4.027). Die Internistinnen und Internisten lassen sich dabei nochmal unterscheiden in diejenigen, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen (Praxis: 2.800, MVZ: 1.537) und diejenigen, die in der fachärztlichen Versorgung tätig sind (Praxis: 1.227, MVZ: 2.679).
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Ambulant angestellt: Vor- und Nachteile
Wer ambulant arbeiten möchte, muss dafür also nicht immer gleich eine eigene Praxis gründen. Angestellte Ärztinnen und Ärzte genießen einige Vorteile: So tragen sie nicht das finanzielle Risiko einer eigenen Praxis und müssen sich nicht um die organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Fragen kümmern, die die Selbstständigkeit mit sich bringt. Und auch im Vergleich zur Arbeit in der Klinik gibt es Vorteile: So lassen sich Beruf und Privatleben viel besser vereinbaren, denn es fallen beispielsweise Nacht- und Wochenenddienste weg.
Für viele Ärztinnen und Ärzte ist die Arbeit in einem Angestelltenverhältnis außerdem eine Möglichkeit, Praxisluft zu schnuppern und sich mit der Arbeit in der Niederlassung vertraut zu machen. So können sie sich ein Bild davon machen, ob eine eigene Praxis etwas für sie wäre und eventuell Fähigkeiten zu lernen, die für die Selbstständigkeit wichtig sind. Häufig lassen sich junge Ärztinnen und Ärzte von älteren Praxisinhabern einstellen, um sich auf deren Nachfolge und die Praxisübernahme vorzubereiten.
Natürlich gibt es auch Nachteile: So gibt es innerhalb der Praxishierarchie in der Regel kaum Aufstiegsmöglichkeiten. Wer bereit für den nächsten Karriereschritt ist, muss also den Arbeitgeber wechseln – oder tatsächlich eine eigene Praxis gründen.
Was verdienen ambulant angestellte Ärztinnen und Ärzte?
Für ambulant angestellte Fachärzte und Fachärztinnen gibt es keinen Tarifvertrag, der das Gehalt festlegt. Das bedeutet: Die Arbeitsverträge und damit auch die Arbeitsbedingungen und der Verdienst werden individuell verhandelt. Das stelle viele Ärztinnen und Ärzte schlechter als ihre Kolleginnen und Kollegen in der Klinik, heißt es vom Marburger Bund. Dabei sind die konkreten Arbeitsverträge auch abhängig vom individuellen Verhandlungsgeschick: Die Bandbreite für ein Monatsgehalt reicht von 3.000 Euro bis 10.000 Euro. Der Marburger Bund rät dazu, sich an den Tarif-Gehältern für Oberärzte zu orientieren und zusätzlich eine Umsatzbeteiligung auszuhandeln.