Die Bundesärztekammer (BÄK) hat die Entwicklung der gesetzlichen Vorgaben zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement unlängst kritisiert. Der bürokratische Aufwand stehe in keinem Verhältnis mehr zum potenziellen Nutzen für die Patientenversorgung, heißt es in dem aktuellen Memorandum der BÄK „Qualitätssicherung/ Qualitätsmanagement 2020 aus ärztlicher Sicht – Mehrwert für die Patientenversorgung“.
Aus Sicht der BÄK haben sich immense Dokumentationsanforderungen zu einem Selbstzweck entwickelt, bei dem der Fokus nicht auf dem eigentlichen Ziel der Qualitätsverbesserung liegt, sondern auf externer Kontrolle. So habe die externe Qualitätssicherung einen Weg eingeschlagen, der dem Grundgedanken der Qualitätsförderung zuwiderlaufe. Sie verfehle ihr Ziel, dazu beizutragen, Qualität und Sicherheit in der Versorgung von Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Die ohnehin knappen personellen Ressourcen in Arztpraxen und Krankenhäusern würden mit ausufernden bürokratisch-formalistischen Anforderungen gebunden – Zeit und Ressourcen, die in der Konsequenz in der direkten Versorgung fehlten.
Qualitätsmanagement, richtig gedacht und gut gemacht, unterstütze Ärztinnen und Ärzte in der Patientenversorgung, anstatt sie mit aufwendigen Dokumentationstätigkeiten zu überfrachten, deren Nutzen sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für die Ärzteschaft kaum mehr nachvollziehbar sei, sagten die beiden Vorsitzenden der Qualitätssicherungsgremien der BÄK, Dr. Susanne Johna und Dr. Günther Jonitz.
Daher fordert die Bundesärztekammer eine Rückbesinnung auf den eigentlichen Kern von Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement: die Verbesserung der Patientenversorgung. Es sei notwendig, die gesetzlich formulierten Anforderungen zu verschlanken. Diese müssten sich immer auch daran messen lassen können, inwiefern sie einen tatsächlichen Mehrwert für die Qualität der Patientenversorgung generierten.
Dtsch Arztebl 2020; 117(42): [4]