Das kommunale MVZ: Formen und Vorteile für Ärztinnen und Ärzte

28 Juli, 2022 - 07:17
Bianca Freitag
Ärztinnen und Ärzte in kommunalem MVZ

Der Ärztemangel in ländlichen Regionen ist ein bekanntes Problem und wird sich zukünftig noch verschärfen. Ärztinnen und Ärzte, die keine Nachfolger für ihre Praxis finden, können in diesen Fällen versuchen, ihre Kommune zu aktivieren, um ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) zu gründen. Wie so ein kommunales MVZ funktioniert und welche Vorteile es für Ärztinnen und Ärzte mit sich bringt, erfahren Sie im Beitrag.

Der demografische Wandel führt in Deutschland dazu, dass der Anteil der über 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung zunimmt. Dadurch verschlechtert sich auch die ambulante medizinische Versorgung auf dem Land, denn hier nimmt die ältere Bevölkerung prozentual am meisten zu. Viele ländliche Praxen müssen schließen, da sie keine Nachfolger finden.

Die Gründe dafür sind vielfältig: Jungen Medizinerinnen und Medizinern ist eine gute Work-Life-Balance wichtig. Dazu gehören auch geregelte Arbeitszeiten, Arbeiten in Anstellung oder auch in Teilzeit. Außerdem wollen viele Studierende nach ihrem Abschluss nicht in einem Ort arbeiten, der weniger als 10.000 oder 5.000 Einwohner hat. Auch das wirtschaftliche Risiko einer eigenen Praxis ist den meisten zu hoch.

Was ist ein MVZ?

Eine Alternative bieten seit 2004 die sogenannten MVZ als neue Teilnahmeform an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Sie sollen eine bessere Verzahnung unterschiedlicher oder gleicher ärztlicher und/oder nichtärztlicher-psychotherapeutischer Fachdisziplinen ermöglichen. Ein MVZ ist eine ärztlich geleitete Einrichtung der ambulanten Gesundheitsversorgung, in der Vertragsärztinnen und -ärzte und/oder angestellte Ärztinnen und Ärzte unterschiedlicher oder gleicher Fachrichtung tätig sind. Es wird oft aus Arztsitzen zuvor niedergelassener Ärztinnen und Ärzte gebildet.

Deutschlandweit gibt es derzeit knapp 4.000 MVZ, Tendenz steigend. In den meisten Fällen übernehmen Vertragsärztinnen oder -ärzte oder Krankenhäuser die Trägerschaft, doch auch Kommunen ist es mittlerweile möglich, ein MVZ zu gründen. Gesetzlich erlaubt ist das seit 2015 durch das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG). Galten zuvor nur Vertragsärztinnen und -ärzte, Krankenhäuser und Dialyseträger als regelhaft zulässige Träger eines MVZ, sind seitdem auch Kommunen zur Gründung eines MVZ berechtigt und nicht mehr auf Ausnahmefälle angewiesen. Auch die KVen müssen nicht mehr explizit zustimmen.

Durch die Gründung eines kommunalen MVZ können Kommunen in die ambulante medizinische Versorgung eingreifen und die Versorgung sichern, sollten sich keine Nachfolger für frei werdende Arztsitze finden lassen.

Auf einen Blick: Kommunales MVZ

  • Definition: Ein kommunales MVZ ist eine ärztlich geleitete Einrichtung der ambulanten Gesundheitsversorgung, in der Vertragsärztinnen und -ärzte und/oder angestellte Ärztinnen und Ärzte unterschiedlicher oder gleicher Fachrichtung tätig sind. Träger ist die Kommune, die ärztliche Leitung muss bei einem Ärzt/Ärztin liegen.
  • Trägerformen: Kommunen können als Trägerform für das MVZ die Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), den Eigenbetrieb, die GmbH oder die Genossenschaft wählen.
  • Vorteile für Ärztinnen/Ärzte: flexibles Arbeiten, kein wirtschaftliches Risiko, keine Bürokratie, Konzentration auf medizinische Versorgung

Kommunales MVZ und seine Trägerformen

Grundsätzlich müssen Kommunen als MVZ-Betreiber eine Trägerform finden, die sowohl mit dem Kommunal- als auch mit dem Sozialrecht vereinbar ist. Möglich sind hier der Eigenbetrieb, die Anstalt öffentlichen Rechts, die GmbH oder die Genossenschaft.

  1. Der Eigenbetrieb: Durch die Form des klassischen kommunalen Eigenbetriebs als ein Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge ist das MVZ rechtlich unselbstständig und eine gleichrangige Beteiligung privater Leistungserbringer ist nicht erlaubt. Es ist auch keine Übertragung der Einrichtung auf private Leistungserbringer möglich. Somit ist eine Integration von Ärztinnen und Ärzten in dieses MVZ ausgeschlossen.
    Des Weiteren haftet die Kommune als Eigenbetrieb vollständig für eventuelle Regresse. Zwar ist eine Versicherung gegen nicht vorsätzlich verursachte Regresse möglich, und ein gutes Abrechnungscontrolling macht das Risiko beherrschbar. Dennoch bleibt eine Unkalkulierbarkeit.
  2. Die Anstalt öffentlichen Rechts (AöR): Wie auch beim Eigenbetrieb haftet auch die Anstalt öffentlichen Rechts in eventuellen Regressfällen allein, ebenso ist die gleichrangige Beteiligung privater Leistungserbringer nicht möglich. Der Unterschied zum Eigenbetrieb ist, dass die AöR eine größere Unabhängigkeit besitzt. In manchen Bundesländern ist es möglich, die Einrichtung später in eine GmbH umzuwandeln, die dann so beispielsweise in die Hände von Ärztinnen und Ärzten übergehen kann.
  3. Die GmbH: Eine häufige Rechtsform für ein MVZ ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Hier verlangt die Zulassung von allen Gesellschaftern jedoch eine unbegrenzte selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung für Forderungen von KVen und Kassen. Dagegen fordert das Kommunalrecht eine Haftungsbeschränkung – Sozial- und Kommunalrecht kommen hier also nicht zusammen. Das GKV-VSG von 2015 erlaubt es Kommunen aber, Sicherheiten zum Beispiel über die Bestellung von Hypotheken oder hypothekengesicherten Forderungen einzubringen. Die Höhe der Sicherheitsmittel ist mit den KVen und Kassen auszuhandeln. Mit Eintritt eines neuen Arztes in das MVZ muss mit einer Erhöhung der Sicherheitsmittel gerechnet werden.
  4. Die Genossenschaft: Eine weitere Möglichkeit ist die Genossenschaft. Diese haftet nur mit dem Vermögen der Genossenschaft, für Kommunen also ein Vorteil. Eine Hürde könnte jedoch sein, dass eine Genossenschaft mindestens drei Gründer mit den vorausgesetzten Gründereigenschaften benötigt – beispielsweise eine Gemeinde und zwei Ärzte. Außerdem kann eine Genossenschaft in eine GmbH umgewandelt werden, wobei zum MVZ gehörende Genehmigungen erhalten bleiben sollten. Die Einrichtung kann demnach später ohne das Risiko eines Verlusts von Zulassungen auf einen Einzelarzt übertragen werden.

Vorteile für Ärztinnen und Ärzte

MVZ gelten als attraktive Alternative zu einer Niederlassung, besonders für junge Ärztinnen und Ärzte. Umfragen beispielsweise der Landesärztekammer Hessen zeigen, dass eine Anstellung im ambulanten Bereich immer beliebter wird. Diese Vorteile bringt Ärztinnen und Ärzten ein MVZ als Arbeitgeber:

  • Arbeiten in Anstellung (entspricht Wünschen vieler Medizinstudierenden)
  • Ärztinnen und Ärzte sind örtlich flexibel und nicht mehr über Jahrzehnte an einen Standort gebunden. Der Arbeitsplatz kann auch nach einigen Jahren gewechselt werden.
  • Ärztinnen und Ärzte müssen keine hohen Investitionen aufbringen: Sie müssen keinen Praxissitz erwerben, renovieren oder eine Praxis neu gründen. Sie tragen also kein wirtschaftliches Risiko.
  • Die Bürokratie für Ärztinnen und Ärzte entfällt: Die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften, Gesetzen und Regelungen liegt in der Hand der privaten Partner. Ärztinnen und Ärzte können sich also auf die medizinische Versorgung der Patienten konzentrieren.
  • Flexiblere Arbeitszeiten, Arbeiten in Teilzeit sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sind möglich.
  • Ein MVZ fördert Teamarbeit mit Ärztinnen und Ärzten auch aus anderen Fachrichtungen sowie die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen.

Wer leitet das kommunale MVZ?

Auch wenn die Kommune ein MVZ Gründen und deren Träger sein kann, fordert der Gesetzgeber, dass ein MVZ von einem Arzt oder einer Ärztin geleitet wird. Diese Person muss im MVZ selbst als Vertragsarzt oder -ärztin oder als angestellter Arzt oder Ärztin tätig sein. Er oder sie ist in medizinischen Fragen weisungsfrei. Sind in einem kommunalen MVZ Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachbereiche sowie andere Gesundheitsberufe tätig, ist auch eine kooperative Leitung – beispielsweise ein ärztlicher und ein psychotherapeutischer Leiter – möglich.

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