
Die meisten Ärztinnen und Ärzte winken bei der Rürup-Rente schnell ab. Das Kapital ist gebunden, die Flexibilität gering. Aber wer zwei einfache Tatsachen akzeptiert, sieht das Produkt plötzlich in einem anderen Licht.
Irgendwann kommt das Thema auf – beim Steuerberater, beim Bankgespräch oder im Gespräch mit einem Kollegen. Rürup-Rente. Und fast immer folgt dieselbe Reaktion: interessiert zuhören, kurz nachfragen, dann den Kopf schütteln. „Das Kapital ist doch komplett gebunden. Da komme ich nie wieder ran." Der Einwand ist nicht falsch. Er ist sogar vollkommen richtig. Und trotzdem ist er für viele Ärztinnen und Ärzte kein gutes Argument gegen die Rürup-Rente – sondern ein Zeichen dafür, dass das Produkt falsch eingeordnet wird.
Zwei Dinge, die garantiert passieren werden
Bevor man über ein Altersvorsorgeprodukt spricht, lohnt es sich, einen kurzen Moment bei zwei Tatsachen zu bleiben, die für alle angestellten Ärztinnen und Ärzte gelten:
Erstens: Irgendwann, ob mit 63 oder 67, endet das Berufsleben. Das ist keine Frage des Ob, sondern des Wann.
Zweitens: Das Versorgungswerk allein wird nicht reichen. Das klingt hart, ist aber für die meisten Ärztinnen und Ärzte Realität. Das berufsständische Versorgungswerk ist eine solide Grundlage – aber keine vollständige Absicherung des Lebensstandards, den Ärztinnen und Ärzte im Berufsleben gewohnt sind.
Wer diese beiden Tatsachen akzeptiert, stellt automatisch eine andere Frage: Nicht „Will ich mein Kapital binden?" – sondern „Welcher Teil meines Geldes ist ohnehin für die Rente bestimmt?"
Und genau dieser Teil gehört in eine Rürup-Rente.
Das Versorgungswerk: solide, aber mit Lücken
Ärztinnen und Ärzte sind in der Regel von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit und zahlen stattdessen in das berufsständische Versorgungswerk ihrer Kammer ein. Das System ist bewährt, die Beiträge fließen zuverlässig, und die Leistungen sind verlässlich kalkulierbar.
Das Problem liegt nicht in der Qualität des Versorgungswerks – es liegt in der Erwartungslücke. Wer im Berufsleben ein Einkommen von 8.000 oder 10.000 Euro netto im Monat gewohnt ist, wird durch das Versorgungswerk allein nicht annähernd diesen Standard halten können. Die Versorgungslücke – der Unterschied zwischen dem letzten Nettoeinkommen und der tatsächlichen Rentenleistung – ist bei Ärztinnen und Ärzten besonders groß.
Diese Lücke muss aktiv geschlossen werden. Und die Rürup-Rente ist dafür ein Instrument, das steuerlich und strukturell besser passt, als die meisten denken.
Was die Rürup-Rente wirklich ist
Die Rürup-Rente – auch Basisrente genannt – ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Beiträge können in voller Höhe als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von aktuell 30.826 Euro für Ledige. Die Auszahlung erfolgt ab dem 62. Lebensjahr als monatliche Rente – das Kapital kann nicht auf einmal ausgezahlt, vererbt oder beliehen werden.
Genau das ist der Punkt, an dem viele aussteigen.
Aber: Die Rürup-Rente wird im Rentenalter genauso versteuert wie die Leistungen aus dem Versorgungswerk – nämlich als Einkommen im Alter, wenn der persönliche Steuersatz deutlich niedriger ist als im Berufsleben. Steuerlich stehen beide Systeme auf demselben Fundament. Der entscheidende Unterschied liegt woanders.
Rürup auf einen Blick
- Beiträge sind bis zu 30.826 Euro jährlich (Ledige) vollständig steuerlich absetzbar
- Das Kapital ist gebunden – keine Einmalauszahlung, keine Beleihung, keine Vererbung des Kapitals
- Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr als monatliche Rente
- Besteuerung im Rentenalter – wie das Versorgungswerk als reguläres Einkommen, dann meist zu einem deutlich niedrigeren Steuersatz
- Moderne Tarife ermöglichen ETF-Investment innerhalb der Rürup
- Wahl zwischen Brutto- und Nettopolice möglich – beide Varianten haben konkrete Vor- und Nachteile, am besten mit einem unabhängigen Berater klären
Der Steuervorteil: Was der Staat zum Aufbau beisteuert
Wer als angestellter Arzt oder angestellte Ärztin in einem hohen Einkommensteuerbereich liegt, profitiert beim Einzahlen erheblich. Rürup-Beiträge mindern das zu versteuernde Einkommen – und das wirkt sich im Spitzensteuersatz besonders stark aus.
Von 500 Euro, die monatlich in die Rürup fließen, kommen durch die Steuerersparnis effektiv rund 210 Euro vom Finanzamt zurück. Der tatsächliche Eigenaufwand beträgt nur ca. 290 Euro im Monat – für eine vollwertige Rentenleistung von 500 Euro monatlichem Beitrag.
Je höher das Einkommen und damit der Steuersatz, desto größer dieser Effekt.
ETFs in der Rürup: Höhere Rendite, gleiche Steuerlogik
Klassische Rürup-Produkte galten lange als renditeschwach – garantierte Zinsen nahe null, wenig Wachstumspotenzial. Das hat sich grundlegend geändert.
Moderne fondsgebundene Rürup-Tarife ermöglichen es, den eingezahlten Beitrag vollständig in ETFs zu investieren – also in breit gestreute, kostengünstige Indexfonds mit deutlich höherem Renditepotenzial. Die Logik dahinter ist einfach: Das Geld ist ohnehin für das Rentenalter bestimmt und gebunden. Warum es dann nicht in einem Vehikel arbeiten lassen, das historisch betrachtet deutlich besser performt als klassische Versicherungsprodukte?
Die Besteuerung im Rentenalter bleibt dieselbe wie beim Versorgungswerk – als reguläres Einkommen. Aber die Basis, aus der diese Rente gespeist wird, kann durch ETF-Investments erheblich größer werden.
Wer diesen Weg geht, kann zwischen einer Brutto- und einer Nettopolice wählen – beide Varianten haben konkrete Vor- und Nachteile. Welche besser zur eigenen Situation passt, lässt sich am besten gemeinsam mit einem unabhängigen Berater klären, der beide Varianten anbieten kann und keine Produktbindung hat.
Was 500 Euro im Monat über die Zeit aufbauen
Berücksichtigt man die Steuerersparnis, ist der tatsächliche Eigenaufwand bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent nicht 150.000 Euro über 25 Jahre – sondern rund 87.000 Euro. Der Rest kommt vom Finanzamt.
Hinweis: Die angenommene Rendite basiert auf historischen Durchschnittswerten breiter Aktienindizes. Zukünftige Renditen können abweichen. Die Darstellung dient der Veranschaulichung.
Für wen lohnt es sich besonders
Die Rürup-Rente entfaltet ihre größte Wirkung bei Ärztinnen und Ärzten, die:
- Ein Einkommen im Spitzensteuersatz haben – je höher der Steuersatz, desto größer der sofortige Steuervorteil
- Früh beginnen – der Zinseszinseffekt braucht Zeit
- Bereits wissen, dass ein Teil ihres Vermögensaufbaus langfristig für die Rente gedacht ist und nicht für mittelfristige Ziele gebraucht wird
- Das Versorgungswerk als Grundlage nutzen und gezielt ergänzen wollen
Wer hingegen Flexibilität benötigt – für eine mögliche Praxisgründung, Immobilienkauf oder andere mittelfristige Ziele –, sollte diesen Teil des Vermögens separat und liquide aufbauen. Rürup und ETF-Depot schließen sich nicht aus, sie ergänzen sich.
Rürup sinnvoll einsetzen – worauf es ankommt
- Rürup ist kein Ersatz für das Versorgungswerk, sondern eine gezielte Ergänzung
- Nur den Teil einzahlen, der wirklich langfristig für die Rente gedacht ist – kein Geld, das mittelfristig gebraucht werden könnte
- Je früher der Einstieg, desto größer der Zinseszinseffekt
- Einen ETF-basierten Tarif wählen – klassische Garantieprodukte bremsen die Rendite erheblich
- Den Steuereffekt konkret berechnen lassen – bei hohem Einkommen ist er oft größer als erwartet
Fazit
Die Rürup-Rente ist kein Produkt für jeden. Aber sie ist auch kein Produkt, das man pauschal ablehnen sollte – schon gar nicht als Arzt oder Ärztin.
Wer akzeptiert, dass er in Rente gehen wird, und wer ehrlich einschätzt, dass das Versorgungswerk diese Rente allein nicht ausreichend finanzieren wird, hat bereits den wichtigsten Schritt getan. Der nächste ist, den Teil des Einkommens, der ohnehin langfristig gebunden werden soll, steueroptimiert und renditestark zu investieren.
Genau das leistet eine gut gewählte, ETF-basierte Rürup-Rente. Und der Staat zahlt dabei – durch den Steuereffekt – mehr dazu, als die meisten erwarten.



