Vorsicht vor doppelter Rentenbeitragszahlung als Arzt

12 März, 2020 - 15:43
Lukas Hoffmann
ausgestreckte Hand und darüber schweben viele Geldscheine
Vergisst man bei der DRV zu kündigen, zahlt man doppelt ein.

Als junge Ärztin oder junger Arzt ist man Pflichtmitglied bei der Rentenversicherung und bei der Ärzteversorgung. Damit man nicht doppelt in die Rentenkasse einzahlt, muss man sich von der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung (DRV) befreien lassen.

Um im Alter ausreichend abgesichert zu sein, zahlt man in Deutschland während der Berufszeit in eine Altersvorsorge ein. Anders als andere Berufstätige ist man als Arzt bei Berufsstart jedoch nicht nur Mitglied in der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung (DRV), sondern muss auch über das berufsständische Versorgungswerk absichern. Aber Vorsicht: Damit man nicht doppelt einzahlt, muss man sich von der DRV innerhalb einer Kündigungsfrist von drei Monaten nach Arbeitsaufnahme abmelden. Kündigt man zu spät, können zuvor abgeführte Beiträge nicht mehr zurückgezahlt werden.

DRV vs. Versorgungswerk

Das ärztliche Versorgungswerk, auch die „Ärzteversorgung“ genannt, ist das berufsständische Versorgungswerk der Ärzte. Es wird also von Ärzten selbst verwaltet und aufgrund dieser Selbstverwaltung ist man als Mitglied über ein anderes Verfahren abgesichert als bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Ist man Mitglied bei der Ärzteversorgung, wird die eigene Beitragszahlung so gewinnbringend wie möglich angelegt. Der Vorteil: Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist man nicht darauf angewiesen, dass spätere Generationen die eigenen Rentenbeiträge zahlen. Während bei der gesetzlichen Rentenversicherung das Umlageverfahren greift, das heißt die Mitglieder von heute zahlen die Rente der jetzt Berenteten, bestimmt bei der Ärzteversorgung die Rendite am Aktienmarkt die Höhe der Rente. Schwierig wird es hier, wenn ein Crash der Finanzmärkte zu hohen Aktienverlusten führt. Dann können sich die Vorsorgebeiträge unter Umständen stark reduzieren.  

Welche Form der Altersabsicherung die bessere ist, lässt sich nicht sicher sagen, weil hierfür ein sicheres Wissen über zukünftige Entwicklungen notwendig wäre. Als Arzt hat man meist ohnehin nicht die Wahl, sich entweder für die eine oder die andere Versicherung zu entscheiden, denn die Mitgliedschaft in einer berufsständigen Versorgungseinrichtung ist verpflichtend. Eine Ausnahme bildet hier die Versorgungsgruppe der verbeamteten Ärzte, die bei Gesundheitsämtern, der Krankenkasse oder der Bundeswehr arbeiten. Sie können sich von der Beitragszahlung an das ärztliche Versorgungswerk befreien lassen.

Für alle anderen Ärzte gilt: Man kann sich nur entscheiden, ob man sich doppelt versichern möchte (Ärzteversorgung + gesetzliche Rentenversicherung), oder ob man es bei der Versicherung über die Ärzteversorgung belässt. In der Regel entscheiden sich junge Ärzte aber für eine alleinige Versicherung über die Ärzteversorgung, weil sie, durch Kollegen entwickelt, als ausreichend betrachtet wird. So beinhaltet die Ärzteversorgung auch eine Hinterbliebenenrente und eine Berufsunfähigkeitsrente, außerdem stellt sie höhere Erträge und eine höhere Altersrente in Aussicht als die GKV.

Abmeldung – so geht’s

Bei Arbeitsantritt ist man, wie bereits erwähnt, automatisch bei der gesetzlichen Rentenversicherung angemeldet. Um sich dort abzumelden, lädt man sich das Formular für die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung bei dem zuständigen ärztlichen Versorgungswerk herunter. Man füllt das Formular aus und schickt es an das zuständige Versorgungswerk, deren Sachbearbeiter die Info dann an die gesetzliche Rentenversicherung weitergibt. So wird eine doppelte Beitragszahlung in die Rentenkasse verhindert.

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