
Ein Arztgesicht, ein Kliniklogo, eine vertraute Stimme. Mehr braucht es nicht, um Menschen dazu zu bringen, Geld für Produkte auszugeben, die kein Arzt je empfohlen hat. Was die Charité seit 2024 erlebt, kann inzwischen Kliniken und Praxen überall treffen: Kriminelle nutzen KI-generierte Deepfakes, um ärztliche Glaubwürdigkeit systematisch zu missbrauchen. Wie die Universitätsklinik dagegen vorgeht und was das für den medizinischen Alltag bedeutet, erfahren Sie im Beitrag.
Irgendwann im Jahr 2024 tauchten sie zum ersten Mal in größerer Zahl auf: Anzeigen auf Instagram, Facebook, TikTok und YouTube, in denen Ärzte der Charité angeblich Nahrungsergänzungsmittel empfehlen, vermeintliche Alzheimer-Medikamente anpreisen oder für Blutzuckermessgeräte werben. Doch die Charité bewirbt und vertreibt keine Medizinprodukte und ihre Ärzte bewerben solche Produkte grundsätzlich nicht. Das ist eine Selbstverständlichkeit, die man eigentlich nicht aussprechen müsste. Die jüngsten Entwicklungen in Sachen Deepfake stellten Europas größte Universitätsklinik allerdings vor die Notwendigkeit, auf ihrer Website einen Warnhinweis prominent zu platzieren, weil Kriminelle systematisch das Gegenteil behaupten.
Markus Heggen, Leiter des Geschäftsbereichs Medien und Politik und Unternehmenssprecher der Charité, beschreibt die Entwicklung in ihrem zeitlichen Verlauf: „Im Jahr 2024 haben wir erstmals ein vermehrtes Aufkommen von Fake-Werbung beobachtet und einen entsprechenden Hinweis auf unserer Website eingestellt. Seitdem stieg die Zahl der beobachteten und gemeldeten Werbebeiträge deutlich an, wobei bei der Erstellung verstärkt KI eingesetzt wird." Aktuell beziehen sich die Fälschungen auf etwa ein Dutzend unterschiedlicher Produkte, darunter Nahrungsergänzungsmittel, angebliche Alzheimer- und Krebsmedikamente, Potenzmittel und Blutzuckermessgeräte.
Die Masche funktioniert, weil sie auf etwas setzt, das schwer zu imitieren und deshalb umso wertvoller ist: ärztliche Glaubwürdigkeit. Ein unbekanntes Gesicht, das ein Wundermittel empfiehlt, erzeugt Skepsis. Eine bekannte Klinik, ein wiedererkennbares Institutslogo oder ein Arztgesicht mit akademischem Kontext hingegen senkt die kognitive Abwehr. Wer unter chronischen Schmerzen, Übergewicht oder einer anderen belastenden Krankheit leidet, sucht nach Lösungen, und genau diese Situation nutzen die Täter aus.
Rufmord als Geschäftsmodell
Was hinter den Fake-Anzeigen steckt, ist keine Bastelarbeit von Einzeltätern, sondern eine arbeitsteilig organisierte Betrugsindustrie. ARD hat sich in einer Reportage gemeinsam mit dem ebenfalls betroffenen Eckard von Hirschhausen angenommen. Laut deren Recherche sollen die Strukturen auf internationalen Datenhändler-Netzwerken basieren, die gezielt bekannte Gesichter aus Medizin und Unterhaltung nutzen, wobei die Täter KI-Technologie einsetzen, um Stimme und Mimik täuschend echt nachzuahmen. In Deutschland stieg die Deepfake-Betrugsrate im ersten Quartal 2025 um 1.100 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Wie das im Einzelnen aussieht, lässt sich am Fall von Eckart von Hirschhausen beobachten, der zu einem der bekanntesten Betroffenen in Deutschland geworden ist. Über 2.000 betrügerische Anzeigen mit seinem Gesicht und seiner Stimme kursierten im Netz. Fernsehausschnitte aus seinen Gesundheitssendungen wurden missbraucht, um mit einer KI-gefälschten Stimme Werbung für Scheinmedikamente zu machen. Hirschhausen selbst nennt es Rufmord, Identitätsdiebstahl und Vertrauensbruch. Einer ARD-Dokumentation vom Mai 2026 zufolge soll die Betrugsindustrie inzwischen Milliardenumsätze erzielen.
Die beworbenen Mittel versprechen dabei, was keine Arznei der Welt leisten kann. In mehr als 1.200 Facebook-Anzeigen wurde direkt dazu aufgefordert, das bewährte Diabetes-Medikament Metformin abzusetzen und durch ein Nahrungsergänzungsmittel zu ersetzen. Das kann lebensgefährlich sein. Rund 20 Prozent der in solchen Anzeigen beworbenen Produkte wurden von Gesundheitsbehörden bereits als illegal, unsicher oder irreführend eingestuft.
Für die Charité ist das keine abstrakte Bedrohungslage, sondern Alltag. Heggen beschreibt, wie die Inhalte dabei immer professioneller werden: „Es finden sich derzeit leider immer wieder betrügerische Werbeanzeigen auf Social-Media-Plattformen, die unerlaubt das Logo oder den guten Namen der Charité für ihre Zwecke missbrauchen oder mit bekannten Medizinern oder angeblichen Mitarbeitenden der Charité werben."
Gebündeltes Vorgehen statt Einzelmaßnahmen
Die Charité hat früh entschieden, nicht auf Einzelmaßnahmen zu setzen. Heggen erklärt die Strategie: „Aus unserer Sicht sind gebündelte Ansätze am vielversprechendsten. So geht die Charité rechtlich vor gegen Social-Media-Plattformen, die entsprechende Fake-Anzeigen verbreiten, aber auch gegen die Hosting-Anbieter der betrügerischen Websites bis hin zu den Vertriebsplattformen, über die die beworbenen Produkte verkauft werden. Zugleich informieren wir auf unserer Website und unseren Social-Media-Kanälen über das Problem und warnen vor den Betrugsmaschen."
Intern gibt es eine direkte Meldestelle: Mitarbeitende können Fälle per E-Mail eskalieren, ein interdisziplinäres Team verschiedener Geschäftsbereiche kümmert sich um Löschung und weitere rechtliche Schritte. Wenn der Urheber bekannt ist, wird er um Löschung ersucht und mit strafbewehrter Unterlassungserklärung abgemahnt. In vielen Fällen wird der Vorgang polizeilich zur Anzeige gebracht.
Dass diese Strategie juristisch Früchte trägt, zeigt das Verfahren, das Hirschhausen gegen Facebook geführt hat. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat im März 2025 entschieden, dass ein Hostprovider nicht nur einzelne rechtsverletzende Beiträge entfernen muss, sondern auch sinngleiche Inhalte sperren muss, selbst wenn sie in leicht veränderter Form erneut hochgeladen wurden. Grundlage war der zwischenzeitlich in Kraft getretene Digital Services Act. Ein struktureller Durchbruch ist das noch nicht: Bis eine Plattform reagiert, wurden die Anzeigen oft schon hunderttausendmal ausgespielt.
Auf die Frage, was sich die Charité vom Gesetzgeber wünscht, antwortet Heggen ohne Umschweife: „Der Großteil der Fake-Ads wird über wenige große Social-Media-Plattformen verbreitet. Die Betreiber entscheiden darüber, welche Inhalte verbreitet oder entfernt werden. Wir sehen weniger Bedarf an neuen Gesetzen als vielmehr an einer konsequenteren Durchsetzung der Bestehenden." Hirschhausen fordert in seiner ARD-Dokumentation in dieselbe Richtung: strengere Plattformhaftung und schnellere behördliche Reaktionszeiten.
Was in der Sprechstunde landet
Für Ärztinnen und Ärzte ist das, was auf Plattformen passiert, kein virtuelles Problem. Es landet in der Sprechstunde und im Krankenhaus. Patientinnen und Patienten, die ein Deepfake-Video gesehen haben, in dem eine bekannte Ärztin oder ein bekannter Arzt ein bestimmtes Mittel empfiehlt, kommen mit Überzeugungen, die schwer zu korrigieren sind, weil sie emotional verankert sind. Das verändert die Gesprächsdynamik.
Heggen schildert, wie die Charité mit dem Vertrauensaspekt umgeht: „Fake-Videos zu Medizinprodukten oder Therapieverfahren können kurzfristig für Verunsicherung sorgen. Nach unseren Erfahrungen bleibt das Vertrauen vieler Patientinnen und Patienten jedoch stabil, wenn klar kommuniziert wird, dass es sich um manipulierte Inhalte handelt. Daher haben wir uns auch entschieden, diese Betrugsmaschen öffentlich zu machen." Und weiter: „Entscheidend ist und bleibt der direkte persönliche Kontakt zwischen Ärztinnen bzw. Ärzten und ihren Patientinnen und Patienten."
Das setzt allerdings voraus, dass die betroffene Ärztin oder der betroffene Arzt von dem Fake überhaupt weiß. Wer keine prominente Medienpräsenz hat, erfährt von einer gefälschten Anzeige oft erst dann, wenn eine Patientin oder ein Patient sie zeigt. Das Bewusstsein, dass Deepfakes nicht nur das Problem von Fernsehärztinnen und Fernsehärzten sind, sondern jede Person treffen können, die im Netz auffindbar ist, fehlt in vielen Einrichtungen noch. In einer repräsentativen Befragung gaben 72 Prozent der Befragten an, dass das Vertrauen in digitale Medien durch die Verbreitung von Deepfakes sinkt. Im klinischen Kontext, wo Vertrauen eine therapeutisch wirksame Variable ist, wiegt das besonders schwer.
Die Sprechstunde ist oft nur der sichtbare Teil des Problems. Was sich darunter verbirgt, ist eine veränderte Erwartungshaltung. Patientinnen und Patienten, die ein Deepfake-Video gesehen haben, kommen nicht mit einer Frage, sondern mit einer Überzeugung. Sie wollen keine Beratung, sondern Bestätigung. Das kostet Zeit, die im klinischen Alltag ohnehin knapp ist, und es kostet Vertrauen, weil die Korrektur einer emotional verankerten Fehlinformation selten dankbar aufgenommen wird. Wer als Ärztin oder Arzt routinemäßig nachfragt, woher Patientinnen und Patienten ihre Informationen haben, schafft früh Gelegenheit zur Einordnung, bevor sich Fehlinformationen in der therapeutischen Beziehung festsetzen.
So wird die Gesprächsführung selbst zur Schutzmaßnahme. Und wer fragt, erfährt auch schneller, wenn eine gefälschte Anzeige mit dem Namen der eigenen Klinik kursiert, von der die Kommunikationsabteilung noch gar nichts weiß. In vielen Fällen ist es eine Patientin oder ein Patient, der den ersten Hinweis gibt. Einrichtungen, die ihr Personal dafür sensibilisieren und klare interne Meldewege für solche Verdachtsfälle einrichten, reagieren deshalb schneller und koordinierter.
Im März 2026 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag eine Kleine Anfrage gestellt, die sich mit der Verbreitung gesundheitsbezogener Fehlinformationen durch Deepfakes befasst und nach regulatorischem Handlungsbedarf zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern fragt. Eine Antwort, die über das bekannte Bekenntnis zur Plattformregulierung hinausgeht, steht noch aus.
Was sich praktisch tun lässt
Auch ohne politische Lösung gibt es auf der Handlungsebene Spielraum. Wer regelmäßig den eigenen Namen und die eigene Einrichtung googelt und Suchalerts eingerichtet hat, findet eine Fälschung früher als jemand, der darauf angewiesen ist, dass eine Patientin oder ein Patient sie meldet. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat auf seiner Website ausführliche Hinweise zur Erkennung gefälschter Inhalte veröffentlicht.
Heggen fasst zusammen, was Patientinnen und Patienten konkret tun können: „Im Zweifel empfiehlt es sich, Inhalte lieber einmal mehr kritisch zu hinterfragen, insbesondere bei sehr großen Versprechen oder emotionalen Botschaften. Informationen sollten über offizielle Kanäle überprüft oder direkt mit behandelnden Ärztinnen und Ärzten abgeklärt werden. Typische Warnsignale sind insbesondere emotionaler Kaufdruck und unrealistische Heilversprechen."
Diese Hinweise richten sich zwar an Patientinnen und Patienten, aber Ärztinnen und Ärzte können sie aktiv in die Gesprächsführung übernehmen. Wer seinen Patientinnen und Patienten erklärt, dass er oder sie keine Produkte bewirbt und niemals über Social-Media-Anzeigen zu einem Kauf aufruft, schützt die therapeutische Beziehung, bevor sie durch einen Deepfake belastet wird. Hirschhausen vergleicht die Situation mit dem Enkeltrick: Erst als flächendeckend davor gewarnt wurde, lernten viele, richtig zu reagieren.
Wenn ein Fake entdeckt wird, empfiehlt sich, Inhalte zu sichern, bevor sie gelöscht werden. Anschließend sollte die Plattform gemeldet werden, und zwar mit dem Hinweis auf die konkrete Rechtsverletzung. Auch einen Rechtsbeistand einzuschalten, um Unterlassungsansprüche geltend zu machen, ist sinnvoll und natürlich sollte die eigene Klinik informiert werden, damit die Kommunikation koordiniert werden kann. Außerdem sollte eine Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden. Die Verbraucherzentralen bieten für Betroffene kostenlose Erstberatung an.
Die eigentliche Frage, die über den Einzelfall hinausgeht, hat Heggen indirekt schon beantwortet: Auf die Frage, was er anderen Krankenhäusern raten würde, die in eine ähnliche Situation geraten, antwortete er, man sei offen für einen Austausch. Eine Betrugsmasche, die systematisch auf ärztliche Reputation zielt, lässt sich am wirksamsten auch systematisch bekämpfen, und zwar gemeinsam.



