Als Arzt bei der Feuerwehr: „Die Gemeinschaft ist einzigartig“ 

8 Juni, 2026 - 08:45
Lisa von Prondzinski
Feuerwehrfahrzeug und Einsatzkräfte in Schutzkleidung bei einem Einsatz auf einer Landstraße, begleitet von einem Polizeifahrzeug im Hintergrund.

Rettungsdienst gehört in vielen Regionen zur Feuerwehrarbeit. Dr. Martin zur Nieden kennt dieses Umfeld seit vielen Jahren: praktisch als Notfallmediziner im Einsatz und theoretisch in der fachlichen Gremienarbeit. Im Interview spricht der 58-Jährige über seine ehrenamtliche Arbeit als Leiter des Fachausschusses Gesundheitswesen und Rettungsdienst beim Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), den besonderen Spirit innerhalb der Feuerwehr und warum eine Reform des Not- und Rettungsdienstes längst überfällig ist.

Herr Dr. zur Nieden, wollten Sie schon immer bei der Feuerwehr arbeiten?

Dr. Martin zur Nieden: Nein, ich bin ich da gewissermaßen hineingewachsen. Ursprünglich bin ich Anästhesist und habe die Zusatzausbildung zum Notfallmediziner gemacht. Als 2002 zum ersten Mal in Deutschland Oberarztstellen im Rettungsdienst ausgeschrieben wurden, dachte ich: „Das, was mich am meisten interessiert, die Notfallmedizin, kann ich jetzt zum Hauptberuf machen.“ Dann war ich über 20 Jahre Oberarzt bei der Berufsfeuerwehr in Köln, bin also immer mit rausgefahren zu Einsätzen. Über diese Tätigkeit bin ich zum Deutschen Feuerwehrverband gekommen und habe vor gut zwei Jahren dort das Ehrenamt des Bundesfeuerwehrarztes übernommen, der den Fachausschuss Gesundheitswesen und Rettungsdienst leitet. Hauptberuflich bin ich inzwischen als Ärztlicher Leiter Rettungsdienst im Rhein-Erft-Kreis tätig. 

02.07.2026, Arbeitsmedizinischer Dienst der BG BAU GmbH
Koblenz

Was sind die Aufgaben des Fachausschusses Gesundheitswesen und Rettungsdienst?

Dr. Martin zur Nieden: Dazu muss ich kurz ausholen: Wenn eine Feuerwehr fachliche Beratung zu notfallmedizinischen, rettungsdienstlichen oder arbeitsmedizinischen Themen braucht, wendet sie sich normalerweise zuerst an den zuständigen Arbeitsmediziner oder Feuerwehrarzt. Die gibt es aber nicht überall flächendeckend. Dann werden oft die Landesfeuerwehrärzte angefragt und bei größeren Themen, die nicht nur ein Bundesland betreffen, kommt die Bundesebene ins Spiel. Ohne unsere Empfehlungen müssten sich die Feuerwehren zuweilen mühsam durch komplexe rechtliche Vorgaben kämpfen, was vor allem für die vielen Ehrenamtlichen in den Feuerwehren eine große Hürde oder gar nicht machbar wäre. Unsere Fachempfehlungen entlasten und geben den Feuerwehren Sicherheit, denn dann wissen sie: „Wenn wir es so machen, wie der Deutsche Feuerwehrverband es empfiehlt, sind wir sowohl medizinisch als auch rechtlich auf der sicheren Seite.“

Wie ist der Fachausschuss Gesundheitswesen und Rettungsdienst aufgebaut?

Dr. Martin zur Nieden: Im Fachausschuss sitzen der Bundesfeuerwehrarzt, sein Stellvertreter sowie jeweils ein Landesfeuerwehrarzt aus jedem Bundesland. Darunter sind exzellente Arbeitsmediziner und Notfallmediziner. Je nachdem, wie viel Expertise ein Thema erfordert, arbeiten wir allein oder tauschen uns zu zweit, zu dritt oder im gesamten Gremium aus. Aktuell gibt es zum Beispiel eine Anfrage der Kollegin aus Mecklenburg-Vorpommern zum Thema „Rettung Schwerverletzter aus PKW“, die wir gemeinsam beraten. Wir tauschen uns telefonisch, per E-Mail und Videocall aus und treffen uns zweimal im Jahr in Präsenz. Der Umgang ist ausgesprochen offen und kollegial.

Welche konkreten Themen hat der Fachausschuss zuletzt bearbeitet?

Dr. Martin zur Nieden: Im letzten Jahr haben wir eine Fachempfehlung zu den Rahmenbedingungen für den Einsatz von automatischen Defibrillatoren bei Feuerwehren herausgegeben. Es ging unter anderem darum, wie diese lebensrettenden Geräte beschafft und gewartet werden. Eine andere Frage war arbeitsmedizinischer Natur: Wann Feuerwehrbeamte nach einer Covid-Infektion wieder vollständig einsatzdiensttauglich sind. Dafür haben wir entsprechende Untersuchungsstandards benannt. 

Wie zeitintensiv ist Ihr Ehrenamt?

Dr. Martin zur Nieden: Das ist sehr unterschiedlich. Routineaufgaben gibt es praktisch keine. Es gibt Wochen, da ist es ruhig und ich höre nichts. Und dann gibt es Phasen, in denen viel zusammenkommt, so wie im zweiten Halbjahr 2025, als viele Fach- und Presseanfragen auf den Tisch kamen. Sehr zeitintensiv war auch das Verfassen einer Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde gegen das neue Rettungsdienstgesetz in Baden-Württemberg. 

Worum genau geht es bei dieser Verfassungsbeschwerde?

Dr. Martin zur Nieden: Im Kern zielt die Beschwerde darauf ab, dass ein Rettungswagen spätestens nach zehn Minuten an jeder Haustür stehen sollte. Das ist bisher nicht überall so. Für den Rettungsdienst sind eigentlich die Länder zuständig, und deshalb ist er je nach Region unterschiedlich organisiert. Doch das ausstehende Urteil könnte die gesamte rettungsdienstliche Landschaft in Deutschland beeinflussen. Aus unserer Sicht hätte eine Zehn- oder Acht-Minuten-Regelung allerdings weitreichende Folgen, denn dafür müsste die Dichte der Feuer- und Rettungswachen dramatisch erhöht werden, ebenso die Zahl der Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeuge. Das wäre nicht nicht nur teuer, auch das dafür notwendige Personal ist nicht vorhanden.

Was hat sich in den letzten Jahren für den Rettungsdienst der Feuerwehren verändert?

Dr. Martin zur Nieden: Die Einsatzzahlen sind kontinuierlich gestiegen, und damit auch die Belastung. Man muss eigentlich immer nachsteuern: Immer noch mehr Rettungswagen, noch mehr Notärzte, um die zeitlichen Vorgaben für Hilfsfristen einzuhalten. Gleichzeitig haben wir einen relativ hohen Anteil sogenannter Fehlfahrten, bei denen ein Rettungswagen mit Blaulicht und Sirene ausrückt, vor Ort aber feststellt, dass es sich nicht um einen Notfall handelt: Der Patient ist nicht akut behandlungsbedürftig und muss nicht transportiert werden. Zudem fehlt es an Personal, vor allem an Notfallsanitätern. Deren dreijährige Ausbildung ist sehr aufwendig, und entsprechend schwer sind Fachkräfte zu finden. Viele davon sind zugleich Feuerwehrbeamte und werden überwiegend im Rettungsdienst eingesetzt, was ihnen kaum Zeit für klassische Aufgaben wie Brände löschen lässt und dadurch ihre Arbeitszufriedenheit mindert. Außerdem sind zum Beispiel Fahrzeugbestellungen problematisch: Neue Rettungswagen kosten 400.000 Euro oder mehr und werden oft erst nach drei bis vier Jahren geliefert.

Das Bundeskabinett hat kürzlich eine Reform des des Not- und Rettungsdienstes auf den Weg gebracht. Nächstes Jahr, also 2027, soll das neue Gesetz in Kraft treten. Wie bewerten Sie das?

Dr. Martin zur Nieden: Diese Reform ist längst überfällig. Aktuell stuft das Sozialgesetzbuch V den Rettungsdienst lediglich als Transportleistung ein. Das bedeutet: Die Krankenkassen zahlen nur dann, wenn ein Patient tatsächlich ins Krankenhaus gebracht wird. Ein Beispiel dazu: Der Rettungsdienst rast los, versorgt einen unterzuckerten Diabetiker mit lebensnotwendigem Insulin, der Patient stabilisiert sich und winkt ab: „Jetzt geht’s mir gut, ins Krankenhaus brauche ich nicht.“ Dann bleibt der Einsatz für den Rettungsdienst finanziell unvergütet, obwohl er möglicherweise lebensrettend war. Weil die Feuerwehren bundesweit mehr als die Hälfte aller Notfalleinsätze leisten, trifft diese Regelung gerade sie besonders hart. Die Reform soll das ändern und den Rettungsdienst als eigenständige Leistung anerkennen, auch ohne Transport ins Krankenhaus, was ich absolut begrüße.

02.07.2026, Medizinisches Versorgungszentrum des Städtischen Klinikums Dessau gGmbH
Dessau-Roßlau

Was sind Ihre Aufgaben bei der Arbeit als Ärztlicher Leiter Rettungsdienst im Rhein-Erft-Kreis?

Dr. Martin zur Nieden: Ich bin für die medizinisch-fachliche Aufsicht und das Qualitätsmanagement verantwortlich. Zwei bis dreimal im Monat fahre ich aber selbst noch Notarztdienste, um den Blick für die Alltagsprobleme nicht zu verlieren. Der Rhein-Erft-Kreis ist der neuntgrößte Landkreis Deutschlands mit knapp einer halben Million Einwohnern. Wir haben dort 40 Rettungswagen und zehn Notarzteinsatzfahrzeuge. Der Rettungsdienst dort wird zu 98 Prozent von den Feuerwehren der kreisangehörigen Kommunen durchgeführt. Mir ist es sehr wichtig, im Feuerwehrkontext zu arbeiten.

Warum ist Ihnen das so wichtig?

Dr. Martin zur Nieden: Unter Feuerwehr-Kollegen gibt es eine besondere Verbundenheit, die ich über sämtliche Grenzen hinweg wahrnehme. Ich bin zwar kein Feuerwehrmann, sondern Arzt, gehöre aber dennoch dazu. Dieses Gemeinschaftsgefühl ist einzigartig und das möchte ich nicht mehr missen. 
 

Der Experte:

Dr. Martin zur Nieden

Dr. Martin zur Nieden (58), Facharzt für Anästhesie, Notarzt und Intensivmediziner, war 2002 bis 2024 als Oberarzt im Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr Köln tätig. Zusätzlich hat er von 2019 bis 2024 die Funktion des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst für das Land Baden-Württemberg ausgeübt. Inzwischen arbeitet zur Nieden als Ärztlicher Leiter Rettungsdienst im Rhein-Erft-Kreis. Seit März 2024 ist er ehrenamtlicher Leiter des Fachbereichs Gesundheitswesen und Rettungsdienst des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) und damit Bundesfeuerwehrarzt. Zuvor hat er bereits 20 Jahre in dem Fachbereich mitgearbeitet.

Bild: © Dr. Martin zur Nieden

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