Arzthaftung: Johannes Riedel über Behandlungsfehler

5 Januar, 2021 - 07:48
Lukas Hoffmann
Johannes Riedel
Johannes Riedel: "Wir raten dazu, gelassen zu bleiben"

Warum werden den Orthopäden die meisten Behandlungsfehler nachgewiesen? Was muss man als Arzt tun, wenn ein Patient einen Behandlungsfehler anzeigt? Und wer haftet im Klinikum – der Chefarzt oder der Assistenzarzt?  Auf diese und weitere Fragen antwortet Johannes Riedel, Direktor der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler im Kammerbezirk Nordrhein. 

Herr Riedel, Sie sind Vorsitzender der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler der Ärztekammer Nordrhein. Muss ein Arzt sich Sorgen machen, wenn er Post von Ihnen bekommt? 

Johannes Riedel: Nein, er muss sich keine Sorgen machen. Unser Schreiben ist für ihn eine Last, das ist uns bewusst. Aber wir raten dazu, gelassen zu bleiben und sich seiner sorgfältig anzunehmen. Denn je sorgfältiger die Antwort ausfällt, desto eher sind wir in der Lage, den Sachverhalt sauber aufzuklären. 

Aber später meldet sich vielleicht die Berufsaufsicht…

Johannes Riedel: Die Gutachterkommission ist keine Abteilung der Ärztekammer, sie ist deshalb nicht eingegliedert in die Berufsaufsicht der Ärztekammer. Wir sind völlig unabhängig von der Administration der Ärztekammer. Der Arzt, der von uns Post bekommt, muss sich also keine Sorgen machen, dass die Berufsaufsicht davon erfährt. Nur in Ausnahmefällen, wenn Patienten sich immer wieder über denselben behandelnden Arzt beschweren, informieren wir die Berufsaufsicht. Die Gefahrenabwehr, wie wir Juristen sagen, geht dann vor. Aber das sind extreme Ausnahmefälle. Ich habe bei etwa 2.000 Anträgen pro Jahr weniger als einen Fall, bei dem ich die Berufsaufsicht informiere. 

Wie geht man als Arzt am besten vor, wenn man von Ihnen Post bekommt? 

Johannes Riedel: Am besten besorgt man sich erst einmal die Behandlungsdokumentation und schaut sich die Sache gründlich an. Dann ist ganz wichtig, dass die Haftpflichtversicherung zum frühestmöglichen Zeitpunkt unterrichtet wird. Die Versicherung wird den Arzt dann auch beraten, inwiefern vor der Gutachterkommission Stellung genommen werden muss. 

Können sich Patienten immer beschweren oder nur, wenn sie konkrete Beweise vorlegen?

Johannes Riedel: Der Patient muss keine Beweise vorlegen. Es reicht aus, dass eine einigermaßen konkrete Rüge vorliegt. Sie muss allerdings so konkret sein, dass wir identifizieren können, welcher Arzt und welche Einrichtung betroffen ist. Man muss also nach Ort, Zeit und Behandler präzisieren.

Kommt es auch vor, dass Sie Post von Patienten bekommen und die Bearbeitung ablehnen, weil es sich um eine Kleinigkeit handelt? 

Johannes Riedel: Manchmal landen Fälle bei uns an, die mehr als fünf Jahre alt sind. Unser Statut sagt, dass man in der Regel fünf Jahre nach Behandlungsende keinen Antrag mehr stellen kann. Der Hintergrund ist der, dass man nach fünf Jahren in der Regel große Schwierigkeiten hat, die Sachverhalte aufzuklären. Die Behandlungsdokumentation wird zwar zehn Jahre aufgehoben, so steht es im Gesetz, aber je mehr Zeit vergeht, desto schwieriger wird es, die Sache vernünftig zurückzuverfolgen. Man stelle sich einen Krankenhausarzt vor, der hunderte von Patienten im Jahr hat, der sich an einen Fall vor fünf Jahren erinnern muss. 

Wenn der Fall älter als fünf Jahre ist, könnte man als Patient theoretisch aber vor Gericht ziehen und die Gutachterkommission übergehen, richtig? 

Johannes Riedel: Selbstverständlich. Der Schritt zum Gericht bleibt völlig unbenommen. Die Gutachterkommission ist ein freiwilliges Schlichtungsverfahren. Unser Ergebnis ist für die Patienten nicht verbindlich. Allerdings ist es statistisch so, dass wir in den allermeisten Fällen zur Befriedung beitragen. 

Bei wie vielen Fällen sind Sie denn, ebenso wie der Patient, der Meinung, dass ein Behandlungsfehler vorliegt? 

Johannes Riedel: In Nordrhein ist es ungefähr so wie im Bundesdurchschnitt. In etwa 70 Prozent der Fälle wird kein Behandlungsfehler festgestellt. Da wird der Befriedungseffekt dadurch erreicht, dass wir sagen, die Beschuldigungen lassen sich nicht erhärten. In etwa 30 Prozent der Fälle wird ein Behandlungsfehler festgestellt. Hier versuchen wir, zwischen den beteiligten Patienten und Ärzten zu vermitteln. 

Wenn Sie einen Fehler festgestellt haben, wandern die Fälle dann weiter zum Gericht, so dass der Arzt nach Ihrer Schlichtung unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen fürchten muss? 

Johannes Riedel: Wir haben im Augenblick keine zuverlässigen Statistiken, wie viele Fälle gütlich beigelegt werden und wie viele Fälle doch noch zum Gericht wandern. Vor fünfzehn Jahren haben Untersuchungen ergeben, dass es nur zu einem sehr geringen Prozentsatz zu gerichtlichen Folgeprozessen kam. Wir haben in Nordrhein vor, einen Erfahrungsaustausch mit Richterinnen und Richtern zu organisieren, die mit Arzthaftungsfällen zu tun haben. 
 

Kennen Sie Fälle, in denen Ärzte aufgrund von Behandlungsfällen verurteilt wurden? 

Johannes Riedel: Zivilrechtlich kommt das immer wieder vor. Strafrechtlich ist es sehr selten. In den Medien liest man ab und zu von extremen Fällen, wo ganz grobe Fehler gemacht wurden. Das sind aber absolute Ausnahmen. Bei mir selbst ist noch kein Fall aufgekommen, der später eine strafrechtliche Konsequenz nach sich zog. 

In der letzten Statistik der Bundesärztekammer ist zu lesen, dass in der Orthopädie im Klinikum am meisten Behandlungsfehler gemacht werden. In der Kardiologie sind es am wenigsten. Arbeiten Kardiologen gewissenhafter als Orthopäden? 

Johannes Riedel: Das ist eine Frage, auf die man kommen könnte, wenn man die Statistik liest. Aber: Zunächst einmal sind die Zahlen bundesweit nicht so hoch, dass sie eine statistische Relevanz haben. Außerdem gibt es medizinische Fachgebiete, bei denen man die Korrektheit der Behandlung leichter nachvollziehen kann als bei anderen. Das ist bei orthopädischen Fachgebieten leichter. Sie können die intraoperativen Bildgebungen später noch einmal betrachten und die postoperativen Aufnahmen ebenfalls. Sie können auf einer vergrößerten Aufnahme sehen, hier hat eine Schraube übergestanden und den Fehler nachweisen. In der Kardiologie gibt es hier schon sehr viel weniger Möglichkeiten, Dinge nachträglich nachzuvollziehen. 

Was ist, Ihrer Erfahrung nach, der häufigste Fehlertreiber? 

Johannes Riedel: Wir haben eine gefühlte Schwierigkeit bei Behandlungsfällen in Notaufnahmen, weil es hier bei sehr vielen Patienten im Wartezimmer schwierig sein kann, den notwendig zu versorgenden Fall herauszufiltern. Man hat einen Patienten mit Herzbeschwerden. Er begibt sich in die Notaufnahme. Dort macht er einen Troponin-Test, der ergebnislos ist. Alle weiteren notwendige Untersuchungen sind ebenfalls ohne Ergebnis. Der Patient geht nach Hause, am nächsten Morgen kommt er wieder und man stellt fest, er hatte doch einen Herzinfarkt, aber die entsprechenden Indikatoren waren zum vorherigen Zeitpunkt noch nicht ausgeprägt. 

Hier trifft den Arzt in der Notaufnahme dann keine Schuld, denn er hat ja alle erforderlichen Untersuchungen gemacht. Aber wie sieht es aus, wenn zum Beispiel ein Assistenzarzt im ersten Jahr den Troponin-Test vergessen hat. Wer haftet? Er selbst, weil er den Fehler begangen hat oder der Chefarzt, weil dieser als Leiter der Klinik die Verantwortung trägt? 

Johannes Riedel: Im Krankenhausbetrieb ist es so, dass der Chefarzt für alles verantwortlich ist, was in seiner Abteilung geschieht. Wenn wir einen Antrag bekommen, der eine Krankenhausbehandlung betrifft, ermitteln wir immer den Chefarzt und schreiben ihn an. Wenn der Assistenzarzt wider besseren Wissens ein Fehler gemacht hat, muss er aber dafür haften und gegebenenfalls klinikinterne Konsequenzen fürchten. Nachgewiesene Behandlungsfehler in Kliniken sind, wie gesagt, aber absolute Ausnahmen. Mein Eindruck ist, dass die Medizin zwar häufig unter Personalmangel leidet, aber dass die Qualität der medizinischen Versorgung durch die Bank außerordentlich hoch ist.
 


Der Experte:

Der Jurist Johannes Riedel war vor seinem Ruhestand im Jahr 2014 Präsident des Oberlandesgerichts Köln. Seit dem 1. Dezember 2015 ist er Vorsitzender der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler im Kammerbezirk Nordrhein. 

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