Digitalisierung: Handreichung für Ärzte

4 Mai, 2021 - 08:04
Dr. Sabine Glöser
Ältere Ärztin mit Haube, Mundschutz und Tablet, Kollegen im Hintergrund

Die Arbeitsgruppe Digitaler Wandel des Marburger Bundes (MB) hat gemeinsam mit dem Health Innovation Hub (hih) des Bundesministeriums für Gesundheit eine Handreichung zum Krankenhauszukunftsgesetz erstellt. Darin definiert sie fünf Handlungsfelder der Digitalisierung, die die Versorgung verbessern oder Ärztinnen und Ärzte von zeitraubenden und fehleranfälligen Dokumentationsaufgaben entlasten können. Ziel ist es, Ärzte dabei zu unterstützen, sich in Abstimmung mit den Geschäftsführungen und IT-Verantwortlichen bei der Auswahl der Förderprojekte einzubringen.

Zu den als vorrangig förderungswürdig definierten Bereichen gehören: Notaufnahme, Behandlungsdokumentation, Medikationsmanagement, Betten- und Ressourcenplanung sowie Telemedizin. Aus Sicht der Arbeitsgruppe steht die Notaufnahme beispielhaft für das Gesetz. So sei es ein sinnvolles Ziel, die technische und informationstechnische Ausstattung der Notaufnahme an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Allerdings würden die Investitionen ihre Kraft nur entfalten, wenn diese von einem tragfähigen Personalkonzept flankiert würden. Ein Mehr an Kommunikation und Funktionalität sollte aus Sicht der Arbeitsgruppe durch einen erweiterten Personalschlüssel ergänzt und nicht von den schon hoch belasteten Kolleginnen und Kollegen etabliert werden müssen.

„Mit dieser Handreichung können sich Ärztinnen und Ärzte in den Kliniken aktiv in die hausinterne Diskussion um die Auswahl der Förderprojekte einbringen“, sagte Priv.-Doz. Dr. Peter Bobbert, Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes. Letztlich hänge der Erfolg neuer IT-Lösungen wesentlich davon ab, ob die Anwenderinnen und Anwender darin einen echten Fortschritt erkennen oder lediglich eine zusätzliche Belastung ihrer Arbeit.

Das Krankenhauszukunftsgesetz stellt in den nächsten drei Jahren 4,3 Milliarden Euro Fördermittel zur Verfügung, um den Krankenhäusern ein „digitales Update“ zu verschaffen.

Dtsch Arztebl 2021; 118(18): [4]

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