Kliniken: Länder decken nur die Hälfte des Investitionsbedarfs

28 Mai, 2024 - 07:07
Dr. Sabine Glöser
Bundesländer sollen mehr in Krankenhäuser investieren

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben die Bundesländer aufgefordert, mehr Geld in die Krankenhäuser zu investieren.

Die Verbände haben einen Katalog der Investitionsbewertungsrelationen erstellt. Er soll es ermöglichen, den einzelnen Krankenhäusern Investitionsmittel leistungsbezogen zuzuordnen. Ziel ist, die Bundesländer damit zu unterstützen, Mittel besser kalkulieren und gezielter verteilen zu können. Demnach beträgt der Investitionsbedarf der Häuser bundesweit 6,5 Milliarden Euro und liegt in der Größenordnung der Vorjahre.

30.03.2025, MVZ-Neuropsychiatrie GmbH
Hamburg
29.03.2025, German Medicine Net
Zürich

„Die Bundesländer decken seit Jahren nur etwa die Hälfte dieses Bedarfes ab, obwohl sie gesetzlich zur Finanzierung der Investitionskosten verpflichtet sind“, monieren die drei Verbände. Damit setze sich die Unterfinanzierung der Krankenhäuser unverändert fort. Dies erschwere es, die Substanz zu erhalten und die Kliniken weiter auszubauen. Außerdem würden dringend erforderliche Investitionen der Häuser begrenzt, zum Beispiel für Maßnahmen, die die Sicherheit vor Cyberangriffen erhöhen oder Maßnahmen für den Klimaschutz. Darüber hinaus müssten der Infektions- und Brandschutz verbessert werden. Auch brauche es Maßnahmen zur baulichen Modernisierung und Optimierung von Strukturen. „Wenn die Länder langfristig eine hochwertige patientenorientierte Krankenhausbehandlung haben wollen, müssen sie auch eine zeitgerechte apparative Ausstattung und bauliche Infrastruktur gewährleisten“, fordern die DKG, der GKV-Spitzenverband und die PKV.

Krankenhäuser in Deutschland werden über zwei Säulen finanziert. Nach dieser sogenannten dualen Finanzierung tragen die Krankenkassen die laufenden Kosten, zum Beispiel für medizinische Leistungen und das Krankenhauspersonal. Die Bundesländer hingegen sind verpflichtet, die Investitionen zu finanzieren.

Dtsch Arztebl 2024; 121(11): [4]

 

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