Die Landschaft in Sachen Gesundheitsversorgung ändert sich. Die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung weichen immer stärker auf, neue Versorgungsformen entstehen. Ein Vorschlag, den der Verband der Ersatzkassen (vdek) favorisiert, ist die Einrichtung sogenannter Regionaler Gesundheitszentren (RGZ).
Hoffnung für ländliche Regionen
Vorgesehen ist, dass Regionale Gesundheitszentren (RGZ) die Akut- und Notfallversorgung und Leistungen der ambulanten und stationären (Grund-)Versorgung sowie den Rettungsdienst abdecken, optional auch Angebote zur Pflege vorhalten. Damit könnten sie vor allem in ländlichen Regionen eine wohnortnahe Versorgung ermöglichen. Außerhalb der Ballungsgebiete wird es angesichts eines fortschreitenden demografischen Wandels, der gleichzeitig auf einen akuten Ärztemangel und schließende Krankenhäuser trifft, immer schwieriger, die Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten. Ist ein Landstrich unterversorgt, könnte das RGZ zusätzliche Elemente der Ferndiagnostik, -behandlung, -überwachung und -betreuung bereitstellen.
Die Zentren sollen als eine besondere Versorgungsform in den Kollektivvertrag aufgenommen werden. Ziel ist, mit dem RGZ ein vernetztes Behandlungsangebot bereitzustellen. Dazu sollen dort mindestens vier Hausärztinnen und Hausärzte tätig sein. Hinzu kommen Fachärztinnen und Fachärzten aus Bereichen der Grundversorgung, etwa aus der Inneren Medizin, Orthopädie und Augenheilkunde. Darüber hinaus ist ebenfalls angedacht, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten anzubinden.
Attraktiver Arbeitsplatz
Damit die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sich möglichst viel auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können, sollen alle anderen Aufgaben, also solche, bei denen es nicht notwendig ist, dass sie von Medizinerinnen oder Medizinern ausgeführt werden, an entsprechend qualifiziertes Fachpersonal abgegeben werden. Unterstützt werden soll dies durch die Ausweitung von Videosprechstunden, so der Vorschlag des vdek.
Damit ermöglichen die RGZ eine optimierte Koordination (Sicherstellung des adäquaten Behandlungspfads), Kooperation (zum Beispiel Fallbesprechungen, Qualitätszirkel) und Kommunikation zwischen den verschiedenen an der Versorgung beteiligten Akteuren. Darüber hinaus ist die telemedizinische Anbindung an überregionale Zentren denkbar. Für die notwendige Einrichtung und Pflege der digitalen Infrastrukturen wäre das RGZ zuständig.
„RGZ können für Ärztinnen und Ärzte und Patientinnen und Patienten gleichermaßen attraktiv sein, nämlich als moderner Beschäftigungs- und Versorgungsort. Nun gilt es, zügig die gesetzlichen Anpassungen für die Etablierung der RGZ zu schaffen“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende vdek, anlässlich des 126. Deutschen Ärztetages. Medizinerinnen und Mediziner, die sich in solchen Zentren anstellen lassen, hätten ähnliche Vorteile wie solche, die in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) arbeiten: Sie tragen weniger Verantwortung und keine finanziellen Risiken als bei einer eigenen Niederlassung. Außerdem könnten sie leichter in Teilzeit arbeiten oder Jobsharing umsetzen. Damit ließe sich eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie erreichen. Mit Blick auf den sich wandelnden Arztberuf und das Bedürfnis nach planbaren Arbeitszeiten könnten sie ein gutes Mittel sein, um dem zunehmenden Haus- und Fachärztemangel insbesondere im ländlichen Raum etwas entgegenzusetzen.