Marburger Bund fordert Neujustierung des Systems

3 September, 2021 - 07:05
Dr. Sabine Glöser
Arzt am Computer, Gesundheitssystem schematische Darstellung

Der Marburger Bund (MB) hat sich dafür ausgesprochen, das Gesundheitssystem in der nächsten Legislaturperiode neu zu justieren. „Die Waage muss sich wieder in Richtung Patientenversorgung neigen. Gesundheit ist kein marktwirtschaftliches Gut“, heißt es in einem Positionspapier des MB.

Ziel müsse sein, die gesundheitliche Daseinsvorsorge für die in Deutschland lebenden Menschen effektiv und effizient zu gestalten, ohne die Leistungserbringer zu überfordern und die Erwirtschaftung von Renditen über die Patientenversorgung und das Wohl der Mitarbeitenden zu stellen.„Die Strukturen der Versorgung müssen an den aktuellen und zukünftigen Versorgungsnotwendigkeiten ausgerichtet werden“, sagte die erste Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. med. Susanne Johna. „Das ist das Gegenteil von einer ökonomisch getriggerten, kalten Strukturbereinigung, wie sie derzeit stattfindet“, stellte sie fest. Manchen könne der Kapazitätsabbau gar nicht schnell genug gehen, ohne die Frage nach Versorgungsnotwendigkeiten zu beantworten. Diesen Forderungen müsse die Politik nun klar entgegentreten.

Der Marburger Bund spricht sich für ein neues Finanzierungssystem aus. So habe das Fallpauschalensystem zu viele Fehlanreize, einzelne Korrekturen reichten nicht. „Das gegenwärtige DRG-System ist durch ein kombiniertes Vergütungssystem aus krankenhausindividuellen Personalausgaben und Vorhaltekosten sowie eine Abrechnung landeseinheitlicher pauschalierter Sach- und Betriebskosten abzulösen, ergänzt durch eine vollständige Investitionsfinanzierung der Länder“, heißt es in dem Positionspapier.

Zudem müssen die Versorgungsbereiche dem MB zufolge besser verzahnt werden und Krankenhäuser in räumlicher Nähe unabhängig vom Trägerstatus miteinander kooperieren. Das sei nur möglich, wenn der Wettbewerbsdruck reduziert werde. Außerdem seien Personalvorgaben so zu bemessen, dass eine qualitativ hochwertige, individuelle Patientenversorgung gewährleistet sei.

Dtsch Arztebl 2021; 118(35-36): [4]

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