Appell an Politik: Entlastung für Ärzte und Pflegende

20 April, 2021 - 07:31
Dr. Sabine Glöser
Erschöpfter Arzt mit Schutzkleidung an Glasscheibe gelehnt

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) fordert, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie andere Gesundheitsfachkräfte zu unterstützen, die im Zuge der Coronapandemie besonders häufig mit Leid und Tod konfrontiert sind. In Sorge um deren hohe Belastung hat sich die DGP zusammen mit anderen Fachgesellschaften, Berufsverbänden und Stiftungen mit dem Appell „Jetzt handeln: Personal im Gesundheitswesen vor Burnout!“ an die Politik gewandt.

„Die Coronapandemie führt in allen Bereichen der Gesundheitsversorgung zur Überlastung der Gesundheitsfachkräfte. Sie sind seit einem Jahr dauerhaft zahlreichen Stressoren ausgesetzt“, sagte DGP-Präsidentin Prof. Dr. Claudia Bausewein, Direktorin der Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin am LMU Klinikum, Campus Großhadern.

„In Anbetracht dieser ununterbrochenen Konfrontation mit Notfallsituationen, teils leidvollem Sterben und Tod ist Entlastung für Gesundheitsfachkräfte durch den Einsatz psychosozialer Fachkräfte in Versorgungsbereichen mit hoher Belastung unerlässlich“, betonte Dipl.-Psych. Urs Münch, Vizepräsident der DGP. Betroffen seien Kliniken, insbesondere COVID-19- und Intensivstationen, aber auch Alten- und Pflegeheime sowie die ambulante Versorgung Schwerstkranker. Die wirtschaftlichen Kosten der gesundheitlichen Folgen, wie Posttraumatische Belastungsstörungen oder Depressionen, würden durch Arbeitsausfälle, Behandlungskosten und Personalmangel hoch ausfallen. Akuten Bedarf an Entlastung hätten insbesondere Pflegende sowie Ärztinnen und Ärzte.

Da die strukturellen Schwachstellen wie der Mangel an Pflegekräften nicht so schnell behoben werden können, sei dringend dafür zu sorgen, dass die von COVID-19 besonders Betroffenen mit zusätzlichen Fachkräften aus der Psychologie, Psychotherapie, Neuropsychologie, Sozialarbeit und aus Spiritual Care oder der Seelsorge gestärkt würden, heißt es in dem Appell der unterzeichnenden Fachgesellschaften und Berufsverbände.

Dtsch Arztebl 2021; 118(16): [4]

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