
Arbeitszeitmodelle mit einer hohen Flexibilität, was Umfang und Lage der täglichen Arbeitszeit angeht, sind unter Beschäftigten besonders gefragt. Das zumindest ergab eine Onlineumfrage des Instituts Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Das Institut befragte dazu 2.500 Frauen und Männer zwischen 18 und 65 Jahren. Anhand von Musterstellenanzeigen sollten die Befragten die Attraktivität der Anzeigen unter anderem in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf beurteilen.
Die wichtigsten Ergebnisse: 49 Prozent der Frauen und 48 Prozent der Männer bevorzugen Stellen, die sie wahlweise in Voll- oder Teilzeit ausüben können. Deutlich weniger präferieren reine Vollzeitstellen. Sind jüngere Kinder im Haushalt, wählen lediglich 21 Prozent der Frauen und 38 Prozent der Männer Stellen in Vollzeit. „Paare wollen heutzutage Erwerbs- und Sorgearbeit anders aufteilen. Dazu müssen sie Arbeitszeiten flexibler an ihre Bedürfnisse anpassen können“, sagte Michaela Hermann, Arbeitsmarktexpertin der Bertelsmann Stiftung.
Für viele Frauen sind auch klassische Teilzeitstellen unattraktiv. Nur 38 Prozent der Frauen mit jüngeren Kindern präferieren sie. Unter den kinderlosen Frauen und Müttern mit älteren Kindern sind es sogar nur 30 Prozent. „Mütter können aufgrund stereotyper Aufgabenverteilung in der Partnerschaft nach dem Wiedereinstieg ins Berufsleben oft nur Teilzeit arbeiten“, erläuterte Luisa Kunze, Arbeitsmarktexpertin der Bertelsmann Stiftung. „Wenn sie ihre Arbeitszeit nicht flexibler aufstocken können, stecken sie in der Teilzeitfalle fest, berufliche Karrieren brechen ab.“
Viel Sympathie zeigen 45 Prozent aller Befragten für Arbeitszeitmodelle mit flexiblen Arbeitszeiten ohne feste Kernzeiten. Sie bieten die Chance, Berufliches und Privates besser miteinander zu vereinbaren. „Diese Flexibilität schafft mehr Räume, auf dem Arbeitsmarkt aktiv zu sein“, sagte Hermann weiter. „Mitarbeiterorientierte flexible Arbeitszeitmodelle nützen so auch den Arbeitgebern.“
Dtsch Arztebl 2024; 121(21): [4]