Zusatz-Weiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement: Dauer, Inhalte, Voraussetzungen

24 Mai, 2023 - 07:15
Stefanie Hanke
Junge Ärztin Daumen hoch

Patientinnen und Patienten erwarten von einem Krankenhaus aus gutem Grund die bestmögliche Behandlung. Das ärztliche Qualitätsmanagement sorgt dafür, dass die Qualität der medizinischen Versorgung hoch bleibt und sich möglichst verbessert. Wie die Zusatz-Weiterbildung aufgebaut ist, wie lange sie dauert und welche Voraussetzungen es gibt, erfahren Sie im Beitrag.

Auf einen Blick: Zusatz-Weiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement

  • Definition: Das Ärztliche Qualitätsmanagement ist verantwortlich für eine kontinuierliche Verbesserung von Strukturen, Prozessen und Ergebnissen der medizinischen Versorgung.
  • Voraussetzungen: 24 Monate Facharzt-Weiterbildung
  • Dauer: 200 Stunden Kurs-Weiterbildung
  • Anzahl der Ärzte: In Deutschland sind 3.152 Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Ärztliches Qualitätsmanagement" bei den Kammern registriert (2022).

Ärztinnen und Ärzte wollen ihren Patientinnen und Patienten die bestmögliche Behandlung bieten. Aufgabe des ärztlichen Qualitätsmanagements ist es dabei, die Qualität der ärztlichen Arbeit sicherzustellen und stetig zu verbessern – häufig auch trotz einer dünnen Personaldecke und eines hohen ökonomischen Drucks.

Im medizinischen Bereich geben Leitlinien den verbindlichen Standard der evidenzbasierten Medizin vor. Sie sind die Grundlage einer hochwertigen Patientenversorgung. Eine der wichtigsten Aufgaben des ärztlichen Qualitätsmanagements ist es daher, sicherzustellen, dass sich die Behandlung von Patientinnen und Patienten an diesen Leitlinien orientiert.

Aber zur Qualität zählt nicht nur die Behandlungsqualität sondern auch: Ist die Praxis oder Klinik gut strukturiert? Wer trägt die Verantwortung für welche Abläufe? Und wie sind Prozesse wie die Aufnahme und Entlassung von Patientinnen und Patienten geregelt?

Grundelemente und Instrumente des Qualitätsmanagements

Für vertragsärztliche Praxen, Kliniken und MVZ ist Qualitätsmanagement Pflicht. Seit 2016 gelten dabei für alle Einrichtungen des Gesundheitssystems weitgehend die gleichen Regelungen. Das sehen die Vorgaben des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) vor. Die Rahmenbedingungen dafür legt eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fest. Beispielsweise müssen Krankenhäuser und Praxen Qualitätsziele festlegen und sie regelmäßig kontrollieren, und die Verantwortlichkeiten müssen klar definiert sein. Außerdem zählt zu den Grundelementen des Qualitätsmanagements:

  • Patientenorientierung (inkl. Patientensicherheit)
  • Mitarbeiterorientierung (inkl. Mitarbeitersicherheit)
  • Risikomanagement
  • Informationssicherheit und Datenschutz
  • Verantwortung und Führung
  • Prozessorientierung
  • Kommunikation und Kooperation
  • Informations- und Wissensmanagement

Um die Qualität in diesen Bereichen zu sichern, gibt der G-BA folgende Instrumente vor:

  • Messen und Bewerten von Qualitätszielen
  • Erhebung des Ist-Zustandes und Selbstbewertung
  • Regelung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten. Diese müssen schriftlich festgehalten werden; zum Beispiel durch eine Tabelle, eine Grafik oder ein Organigramm
  • Prozess- und Ablaufbeschreibungen 
  • Schnittstellenmanagement mit anderen Akteuren des Gesundheitssystems
  • Checklisten 
  • Teambesprechungen 
  • Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen 
  • Befragungen von Mitarbeitenden und Patientinnen / Patienten
  • Beschwerdemanagement 
  • Information und Aufklärung von Patientinnen und Patienten
  • Risikomanagement
  • Fehlermanagement und Fehlermeldesysteme 

Qualitätsmanagement als Führungsaufgabe

Dabei gilt: Die Verantwortung für das Qualitätsmanagement ist eine Führungsaufgabe, der oder die Qualitätsbeauftragte muss dabei aber nicht zwangsläufig ein Arzt oder eine Ärztin sein. In einer Praxis kann die Aufgabe auch an einen bzw. eine MFA delegiert werden, der oder die entsprechende Fortbildungen absolviert hat. In einer Klinik übernehmen häufig auch Menschen mit einem betriebswirtschaftlichen oder sozialwissenschaftlichen Studienabschluss das Qualitätsmanagement. Ärztinnen und Ärzte, die in diesem Bereich tätig sind, können sich dafür durch die Zusatz-Weiterbildung qualifizieren.

Übrigens: Seit 2005 müssen alle Kliniken in Deutschland jedes Jahr einen Qualitätsbericht über ihre Arbeit bei der zuständigen Landesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung einsenden. Ausgenommen sind private Häuser, die keinen Versorgungsvertrag mit einer Krankenkasse abgeschlossen haben. In diesen Qualitätsberichten stehen beispielsweise Informationen zum Diagnose- und Behandlungsspektrum, zur Häufigkeit einer Behandlung, zur Personalausstattung, zur Anzahl der Komplikationen sowie zur Barrierefreiheit. Für Jobsuchende können diese Qualitätsberichte eine wertvolle Recherchequelle rund um potentielle Arbeitgeber sein.

Hier finden Sie aktuelle Stellenangebote aus dem Bereich Qualitätsmanagement auf aerztestellen.de
 


Ärztlicher Qualitätsmanager werden: Die Zusatz-Weiterbildung im Überblick

Dauer der Weiterbildung

  • 200 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Ärztliches Qualitätsmanagement

Inhalte der Weiterbildung

Qualitäts- und Risikomanagement

  • Spezielle gesetzliche Regelungen der Qualitätssicherung und des Qualitäts- und Risikomanagements
  • Aspekte der ethischen und ökonomischen Implikationen des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung
  • Operationalisierung von Gesetzen, Richtlinien, Leitlinien sowie Standards und deren Begleitung in der Patientenversorgung und in Gesundheitseinrichtungen
  • Prozesse zur Implementierung und Pflege des evidenzbasierten Wissens sowie von Leitlinien in Behandlungsabläufen in interdisziplinärer Zusammenarbeit
  • Grundbegriffe und Terminologie des Qualitäts- und Risikomanagements
  • Qualitäts- und Risikomanagement als Führungsaufgabe und ihre Bedeutung für die Mitarbeiter- und Patientenorientierung einschließlich Fortbildungsmaßnahmen und Information
  • Lenkung und Leitung der Qualität in einer Gesundheitseinrichtung
  • Situationsgerechte interdisziplinäre und interprofessionelle Gesprächsführung im Hinblick auf Changemanagement, Projektmanagement, Lösungsfokussierung
  • Leitung und Moderation von Teams und Arbeitsgruppen zum Qualitäts- und Risikomanagement einschließlich der Präsentation der Ergebnisse sowie Aufbereitung von Entscheidungen

Methoden und Instrumente des Qualitäts- und Risikomanagements

  • Methoden und Instrumente des Qualitätsmanagements
  • Zielgerichteter Einsatz und Vermittlung von Methoden und Instrumenten sowie Ableitung von Konsequenzen
  • Prozess- und Projektmanagement unter Berücksichtigung u. a. von Kennzahlen
  • Konzept der Patientensicherheit und seine Bedeutung für Patienten und Mitarbeiter
  • Umgang mit Fehlern und Sicherheitskultur

Messung und Bewertung

  • Grundlagen der Qualitäts- und Ergebnismessung
  • Analyse und Bewertung von Statistiken, qualitätsbezogenen Kennzahlen und Qualitätsindikatoren sowie Ableitung von problem- und zielgruppenorientierten Konsequenzen
  • Zieldefinition und Auswahl des geeigneten Qualitäts- und Ergebnismessinstruments im Hinblick auf die Zielerreichung

Modelle und Darlegungskonzepte

  • Qualitätsmodelle, Darlegungskonzepte und Zertifizierungen einschließlich deren Unterschiede sowie Schwerpunkte
  • Unterstützung der Gesundheitseinrichtung bei der Auswahl, Implementierung und Weiterentwicklung geeigneter Modelle

Quellen: Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer 2018, Ärztestatistik der Bundesärztekammer 2022, Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Gemeinsamer Bundesausschuss, Kursbuch Ärztliches Qualitätsmanagement der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Das könnte Sie auch interessieren: