Der Deutsche Ärztinnenbund (DÄB) hat die Krankenhäuser aufgefordert, mehr für die Gleichstellung von Ärztinnen und Ärzten zu tun. Arbeitgeber machten es vielen Frauen in der Medizin noch schwer, ihr Potenzial zu entfalten. Der DÄB bezieht sich dabei auf einen Kurzbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Dem Kurzbericht zufolge verkleinern betriebliche Maßnahmen, die die Gleichstellung fördern, die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern. „Wenn sich das Gehaltsniveau angleicht, liegt das zu einem großen Teil daran, dass die Frauen mehr Arbeitsstunden leisten und höhere Positionen erreichen“, sagte DÄB-Präsidentin Dr. med. Christiane Groß. Solche Effekte benötige man dringend auch im Gesundheitswesen. Gerade in den Kliniken gebe es oft noch große Lücken. Verbesserungspotenziale seien ungenutzt, was sich rasch ändern müsse.
Der IAB-Bericht listet Maßnahmen auf, die die Gleichstellung fördern, etwa Mentoringprogramme, Einbindung von Beschäftigten in Elternzeit sowie betriebliche Angebote zur Kinderbetreuung. „Aus unserer Sicht untermauert dieser Bericht, dass die Forderungen, die der DÄB schon lange erhebt, genau die richtigen sind, um unser Gesundheitssystem zu stabilisieren“, sagte Groß weiter. „Indem man für die Frauen in medizinischen Berufen Bedingungen schafft, die Chancengleichheit überhaupt erst ermöglichen.“
Zudem bremsen die Regelungen zum Mutterschutz für Schwangere aus Sicht des DÄB die berufliche Entwicklung von Ärztinnen. „Trotz aller begrüßenswerter Initiativen der letzten Monate werden immer noch viel zu viele schwangere Ärztinnen von patientennahen Tätigkeiten, insbesondere von OPs und Interventionen, ausgeschlossen oder sie erhalten komplette Beschäftigungsverbote“, kritisierte DÄB-Vizepräsidentin PD Dr. med. Barbara Puhahn-Schmeiser. Inzwischen gebe es bewährte Erfahrungsberichte, wie es auf Basis von Gefährdungsbeurteilungen verantwortbar gelingen könne, schwangeren Ärztinnen die patientennahe Weiterbildung und Weiterarbeit zu ermöglichen.
Dtsch Arztebl 2023; 120(43): [4]