
Belegärztinnen und -ärzte sind niedergelassene Mediziner, die sowohl ambulante als auch stationäre Behandlungen in Krankenhäusern durchführen, ohne jedoch festangestellte Mitarbeitende des Krankenhauses zu sein. Diese Art der Zusammenarbeit ermöglicht es ihnen, ihre eigenen Patientinnen und Patienten in den Räumlichkeiten eines Krankenhauses zu betreuen, insbesondere bei operativen Eingriffen oder komplexen Behandlungen, die eine stationäre Aufnahme erfordern.
Vor allem in den medizinischen Fachdisziplinen der HNO, der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, der Urologie, Augenheilkunde, Geburtshilfe und Gynäkologie sind viele Belegärztinnen und Belegärzte tätig. Für deren Patientinnen und Patienten stellen viele Krankenhäuser auch eigene Belegbetten zur Verfügung.
Rechtliche Grundlagen und Abrechnung
Die Tätigkeit der Belegärztinnen und -ärzte ist durch das Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Voraussetzung dafür ist, dass eine kassenärztliche Vereinigung sie auf Antrag als Belegarzt oder Belegärztin anerkannt hat und ein Krankenhaus die Behandlung gestattet. Es können sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patientinnen und Patienten behandelt werden. Während die Ärztinnen und Ärzte bei Privatversicherten direkt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen, erfolgt die Abrechnung bei gesetzlich Versicherten über die Krankenkassen. Eine wichtige rechtliche Neuerung trat 2009 in Kraft: Seitdem dürfen Belegärztinnen und -ärzte auch als Honorar-Belegärzte tätig sein. In dieser Rolle sind sie direkt durch das Krankenhaus angestellt, was jedoch oft mit finanziellen Einbußen im Vergleich zur eigenen Praxis verbunden ist.
Vorteile für Ärztinnen und Ärzte
Der größte Vorteil für Belegärztinnen und Belegärzte liegt in der Verbindung von ambulanter und stationärer Versorgung. Sie behalten die Kontrolle über den gesamten Behandlungsprozess ihrer Patientinnen und Patienten – von der ersten Konsultation über die Operation bis hin zur Nachsorge. Dadurch entfallen unnötige Mehrfachuntersuchungen, und es entsteht ein reibungsloser Ablauf, der sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte effizienter ist. Insbesondere für junge Fachärztinnen und Fachärzte bietet das Modell die Möglichkeit, umfassende Einblicke in die klinische Versorgung zu erhalten, ohne sich vollständig aus der eigenen Praxis zurückzuziehen.
Vorteile für Krankenhäuser
Für Krankenhäuser bietet das Belegarztsystem den Vorteil, spezialisierte Fachärztinnen und Fachärzte ohne die Verpflichtung zur Vollanstellung zu integrieren. Dies ist besonders in kleineren Kliniken oder Abteilungen vorteilhaft, da es die Flexibilität erhöht und die Versorgung der Patientinnen und Patienten durch externe Expertise optimiert. Auch die medizinische Versorgung profitiert von solchen Konzepten, da viele Facharztrichtungen unterbesetzt sind. Gleichzeitig können Kliniken Kosten reduzieren, da Belegärztinnen und Belegärzte nur dann im Krankenhaus tätig werden, wenn sie Patientinnen und Patienten haben, die eine stationäre Behandlung benötigen. Nicht zuletzt verbessert die Kooperation zwischen dem niedergelassenen Sektor und den Krankenhäusern die Patientenbindung und kann die Anzahl der Überweisungen an das Krankenhaus erhöhen.
Herausforderungen und Zukunft
Trotz der Vorteile ist die Zahl der Belegärztinnen und -ärzte in Deutschland rückläufig. Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) arbeiteten im Jahr 2013 noch 5.325 Mediziner als Belegärztinnen und Belegärzte, während es im Jahr 2023 nur noch 3.515 waren. Die Gründe für den Rückgang liegen unter anderem in den zunehmenden wirtschaftlichen Herausforderungen und bürokratischen Anforderungen. Hinzu kommt, dass die Vergütung für Belegärztinnen und Belegärzte – insbesondere im Bereich der Honorar-Belegarztverträge – oft nicht lukrativ genug ist, um mit den Kosten und dem Aufwand des Betriebs einer eigenen Praxis konkurrieren zu können.
Angesichts dieser Entwicklungen fordern Ärztevertreter mehrere Maßnahmen, um das Belegarztsystem in Deutschland zu stärken. Eine zentrale Forderung ist die stärkere Integration von ambulanten und stationären Versorgungseinrichtungen. Belegärztinnen und Belegärzte sollen künftig nicht nur ihre eigenen Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern behandeln dürfen, sondern auch andere. Diese Maßnahme soll die Effizienz der Versorgung verbessern und unnötige Doppelstrukturen beseitigen. Außerdem fordern Belegärzte eine Angleichung der Vergütungssysteme für ambulante und stationäre Leistungen. Der Einsatz von Hybrid-DRGs (Diagnosis Related Groups) könnte hierbei helfen, eine gerechtere Vergütung zu gewährleisten, indem sie die sektorübergreifende Behandlung einheitlich abrechnen. Eine Reform des Honorarsystems wird ebenfalls als notwendig erachtet, da die bisherigen Strukturen als unattraktiv gelten und zum Rückgang der Belegarztzahlen beigetragen haben.
Insgesamt stellt das Belegarztsystem eine wertvolle Ergänzung im deutschen Gesundheitswesen dar, die sowohl für Ärztinnen und Ärzte als auch für Krankenhäuser und Patientinnen und Patienten zahlreiche Vorteile mit sich bringt.