Arbeiten in der Schweiz: Deutsche Ärzte auf dem Vormarsch

8 November, 2022 - 08:15
Petra Spielberg
Jobs Schweiz

Der Trend, als Arzt oder Ärztin mit einem deutschen Diplom sein berufliches Glück in der Schweiz zu suchen, hält ungebrochen an. Wer im Nachbarland seine Karriere vorantreiben will, sollte sich möglichst nach einer längerfristigen Festanstellung umschauen.

Auch die Ärzteschaft in der Schweiz wird im Schnitt nicht nur immer älter und weiblicher. Vielmehr steigt die Zahl der Ärztinnen und Ärzte mit einem ausländischen Diplom von Jahr zu Jahr weiter an. Aktuell gehen in der Alpenrepublik 39.222 Ärztinnen und Ärzte ihrem Beruf nach. Der Anteil der aus dem Ausland stammenden Kolleginnen und Kollegen betrug nach den neuesten Zahlen des Berufsverbandes der Schweizer Ärzte FMH im vergangenen Jahr 38,4 Prozent. Das sind 720 beziehungsweise 1,9 Prozent mehr als im Vorjahr.

Der Großteil der ärztlichen Fachkräfte mit einem im Ausland erworbenen Arztdiplom kommt der FMH-Statistik zufolge weiterhin aus Deutschland (51,8 Prozent), gefolgt von Italien (9,2 Prozent), Frankreich (7,2 Prozent) und Österreich (6,0 Prozent). Besonders ausgeprägt ist der Anteil ausländischer Ärztinnen und Ärzte im Spitalsektor mit fast 41 Prozent.

Während die Arztdichte in den großen Städten wie Zürich oder Basel hoch ist, hat auch die Schweiz mit einem Ärztemangel vor allem in der Grundversorgung auf dem Land zu kämpfen. Besonders groß ist die Nachfrage nach Hausärzten und Pädiatern, aber auch Internisten, Gynäkologen und Geriatern. Die Kliniken wiederum halten insbesondere nach Spezialisten in den Bereichen Intensivmedizin und Schmerztherapie sowie Onkologie Ausschau.

Interessant ist dies für Ärztinnen und Ärzte aus Deutschland nicht zuletzt auch deshalb, weil die Medizinischen Hochschulen der Schweiz noch immer zu wenig Studentinnen und Studenten ausbilden, um die Lücken mit heimischen Kräften schließen zu können.

Neben den Sprachvorteilen zieht deutsche Ärztinnen und Ärzte zudem die Aussicht auf eine attraktive Vergütung ohne KV-Deckelung und Leistungsbegrenzung, hohe Klinikbudgets, gepaart mit einer hohen Personaldichte und flachen Hierarchien, ein geregelter Freizeitausgleich bei Überstunden sowie der im Vergleich zum deutschen Gesundheitssystem geringere administrative Aufwand über die Grenze.

Zu bedenken ist bei einem Wechsel in die Schweiz, dass es sowohl kantonale Unterschiede bei den Arztgehältern gibt als auch solche abhängig von der Fachrichtung, der Berufserfahrung sowie der Größe einer Klinik. Gleiches gilt für die Besteuerung der Einkommen, die von Kanton zu Kanton ebenfalls unterschiedlich ausfallen kann. Unterm Strich gesehen liegen die Netto-Einkommen in der Schweiz jedoch im Schnitt um 30 Prozent über denen von in Deutschland in vergleichbaren Positionen tätigen Ärztinnen und Ärzten. Zu berücksichtigen sind dabei die mitunter deutlich höheren Lebenshaltungskosten.

Nicht so gerne gesehen wird in der Schweiz ein allzu häufiger Stellenwechsel. Wer im Nachbarland seine Karriere vorantreiben will, sollte möglichst langfristig an einer Klinik verbleiben. Experten raten Ärztinnen und Ärzten, eine mindestens fünfjährige Festanstellung einzuplanen. Die Zugangsvoraussetzungen für deutsche Ärztinnen und Ärzte sind in aller Regel kein Hindernis bei der Jobsuche, da die in der Schweiz und Deutschland erworbenen Arztdiplome als gleichwertig gelten. Zuständig für die offizielle Anerkennung der Gleichwertigkeit eines in Deutschland erworbenen Arztdiploms ist die Medizinalberufekommission (MEBEKO) in Bern. Die Kosten für die Anerkennung, die bis zu drei
Monaten dauern kann, betragen 80 bis 100 CHF.

Danach geht es ähnlich weiter wie bei uns. Der Bewerber oder die Bewerberin reicht seine beziehungsweise ihre Unterlagen bei einer Klinik oder einem anderen potenziellen Arbeitgeber ein. Stößt die Bewerbung auf Interesse, folgt ein Vorstellungsgespräch und – sofern sich beide Seiten einig sind – schließlich die Anstellung, gegebenenfalls mit einer Probezeit.

Ärztinnen und Ärzte, die in der Schweiz in eigener Praxis selbstständig tätig sind, sowie angestellte Führungskräfte in Gesundheitseinrichtungen, die die fachliche Verantwortung für die korrekte Berufsausübung ihrer Mitarbeitenden tragen, müssen zudem eine Berufsausübungsbewilligung beim zuständigen Kantonsärztlichen Dienst beantragen.

Dtsch Arztebl 2022; 119(45): [4]

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