Arbeitszeit als Arzt oder Ärztin: Opt-out-Regelung, Ruhezeiten & Co.

13 September, 2021 - 12:22
Gerti Keller
Junger Arzt mit Bart und Nasenpiercing zeigt auf seine Armbanduhr

40, 48 oder 56 Stunden: Wieviel Arbeit kann bei einer neuen Klinikstelle auf mich zu kommen? Und sollte ich die Opt-Out-Erklärung bei der Einstellung unterzeichnen? Mirofora Aptidou, Fachanwältin für Arbeitsrecht beim Marburger Bund, gibt Auskunft zum aktuellen Stand von Höchstarbeitszeiten, Diensten und freien Tagen.

Frau Aptidou, welche Arbeitszeiten sind derzeit für Ärztinnen und Ärzten in Krankenhäusern üblich?

Mirofora Aptidou: 38,5 Stunden sind sehr selten geworden. Die meisten Krankenhäuser verlangen eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. An Unikliniken sind es 42 Stunden ohne Dienste. Dies darf laut Arbeitszeitgesetz auf maximal 48 Stunden ausgedehnt werden. Das gilt übrigens für alle Arbeitnehmer, nicht nur für Ärzte, auch für private Arbeitgeber ohne Tarifbindung. Zusätzlich lässt sich die Höchstgrenze bei bestimmten Berufsgruppen – dazu gehören auch Ärzte – durch die Opt-out-Regelung weiter strecken. Diese umfasst in Deutschland zurzeit ein Maximum von 56 Stunden, bei den gängigsten Tarifverträgen, die für die größten Uni-Kliniken, die kommunalen Krankenhäuser und die kirchlichen Träger gelten. Im Klinikalltag kann das trotzdem in einer Woche mehr werden. Denn ob mit oder ohne Opt-out: Immer zählt die durchschnittliche Arbeitszeit im Zeitraum von sechs Monaten.

Was sollte ich als Berufseinsteiger über Opt-out wissen?

Mirofora Aptidou: Opt-out bezieht sich nur auf Bereitschaftsdienste. Berufsanfänger sollten dazu eigentlich noch nicht herangezogen werden. Das entscheiden die Abteilungen allerdings sehr individuell. Sind sie total unterbesetzt, finden sich auch frisch approbierte Ärzte ziemlich schnell in der Nacht allein an „vorderster Front“ wieder. In anderen Fachbereichen, wie der Radiologie, passiert das im ersten Jahr gar nicht. Wer diese Erklärung direkt am Anfang unterschreibt, gibt allerdings von vornherein seine Einwilligung dazu. Übrigens: Oberärzte, die ausschließlich Rufbereitschaftsdienste leisten, sind davon ausgenommen, Chefärzte generell. Bei Ersteren bleibt es bei den 48 Stunden, bei Letzteren gilt das Arbeitszeitgesetz nicht.

29.03.2024, Ambulantes Zentrum für Lungenkrankheiten und Schlafmedizin (AZLS)
Cottbus

Wie viele willigen in eine Opt-out-Erklärung ein? Drohen Nachteile, wenn ich mich weigere?

Mirofora Aptidou: Nach meiner persönlichen Erfahrung bekommen mittlerweile 80, wenn nicht 90 Prozent eine Opt-out-Erklärung vorgelegt. Und die allermeisten unterschreiben sie dann auch. Inzwischen wird dieses eigentlich separate Vertragsdokument häufig direkt zur Einstellung vorgelegt oder mit dem Arbeitsvertrag zugeschickt. Das erweckt den Eindruck, als sei es Voraussetzung für den Erhalt der Stelle. Es gibt sogar Kliniken, die geben die Verträge gar nicht mehr raus. Sie bestellen die Leute ein und sagen „ihr unterschreibt jetzt hier“. Rechtlich ist die Opt-out-Erklärung freiwillig. Unterzeichne ich nicht, darf mir kein Nachteil entstehen. Theoretisch. Allerdings verspüren insbesondere Berufsanfänger den Druck dazu, wegen der Probezeit.

Bietet Opt-out auch Vorteile?

Mirofora Aptidou: Natürlich, mehr Bereitschaftsdienste, mehr Verdienst. Deswegen stimmen manche Ärzte dem auch sehr gern zu. Speziell für Opt-out gibt es aber keine Zuschläge. Doch nicht immer wird ausgezahlt, das kommt auf den jeweiligen Tarifvertrag an. Manche Häuser gleichen durch mehr Freizeit aus, manchmal mit ganzen Wochen.

Was empfehlen Sie?

Mirofora Aptidou: Viele Arbeitgeber legen die Opt-out-Erklärungen so früh vor, weil sie wissen, dass sie am Anfang die beste Möglichkeit haben, die Unterschrift zu bekommen. Wir raten immer dazu, sich zunächst einzuarbeiten und nachzufragen, wie die Kollegen das handhaben. Nach drei bis vier Monaten lassen sich die Folgen viel besser einschätzen. Denn auch ohne Opt-out hat man viel zu tun. In eine 48-Stunden-Woche passen zwei bis drei Bereitschaftsdienste im Monat durchaus rein. Und ist ein Arzt erst einmal angekommen, kann es sein, dass er die bewusste Entscheidung trifft „eigentlich bin ich mit dem Pensum zufrieden“. Und ganz ehrlich: Oft werden auch ohne Opt-out-Erklärung sechs bis sieben Bereitschaftsdienste im Monat geschoben – obwohl es durch die neuen tariflichen Regelungen in vielen Bereichen maximal vier pro Monat sein dürften.

Kann ich die Opt-out-Erklärung wieder kündigen?

Mirofora Aptidou: Sie kann jederzeit widerrufen werden. Allerdings ist man die Verpflichtung dann erst nach einer relativ langen Frist von sechs Monaten los, ab dem Zeitpunkt des Widerrufs. Machen Sie das erst nach der Probezeit, gilt sie für ein Jahr.

Wie sind Ruhezeiten geregelt?

Mirofora Aptidou: Nach einem „normalen“ Arbeitstag sind generell elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit einzuhalten. Außer der Bereitschaftsdienst kommt dazu, dann arbeiten Sie direkt noch einmal 16 Stunden. Danach haben Sie maximal 24 Stunden voll – mehr dürfen Sie nicht am Stück. Ab dann gelten wieder elf Stunden Ruhezeit.

Worauf sollte ich bei Vertragsabschluss in punkto Freizeit achten?

Mirofora Aptidou: Dazu gibt es sowohl im Arbeitszeitgesetz als auch in den Tarifverträgen unterschiedliche Regelungen, zum Beispiel, wie viele Sonntage und Feiertage man im Jahr frei haben muss und welche Arbeitszeitmodelle möglich sind. Das ist sehr komplex. Wem diese Feinheiten wichtig sind, für den lohnt sich bei der Suche nach einem Arbeitsplatz nicht nur ein Vergleich des Gehalts, sondern auch der Arbeitsbedingungen. Man kann Verträge auch auf diese Punkte bei uns in der Beratung checken lassen. Da kann man genau schauen, inwieweit das individuellen Bedürfnissen – zum Beispiel wegen der Familie, der Karriere oder sogar eventuellen Sabbat-Jahr-Optionen – gerecht wird.

Wie oft ist Rufbereitschaft zulässig?

Mirofora Aptidou: Das übernehmen meist Oberärzte, in wenigen Ausnahmefällen aber auch schon Assistenzärzte. Rufbereitschaft ist per Definition keine Arbeitszeit. Nur die tatsächlichen Einsatzzeiten werden auf die maximal zulässige Arbeitszeit angerechnet, im Gegensatz zum Bereitschaftsdienst, der komplett zur Arbeitszeit zählt. Theoretisch kann man fast jeden Tag Rufdienst haben. Es gibt Ärzte, die machen das 15mal im Monat. Das Problem ist: Eigentlich darf Rufbereitschaft nur angeordnet werden, wenn im Ausnahmefall mit Arbeit zu rechnen ist. Doch wir stellen fest, dass auch die Rufbereitschaften immer arbeitsintensiver werden, nicht überall, aber doch spürbar. Dazu erwarten wir aktuell die Entscheidungsgründe vom Bundesarbeitsgericht.

Und: Wenn ich innerhalb der Rufbereitschaft weniger als 5,5 Stunden herangezogen wurde, verkürzt sich auch die Ruhezeit auf 5,5 Stunden. Das ist ganz kompliziert im Arbeitszeitgesetz geregelt. Da sind einige Fragen offengeblieben, zum Beispiel: Wann muss ich geruht haben? Es kann sein, dass ich zwar fünfeinhalb Stunden bei meiner Familie war – aber ob man da immer ruhen kann? Geruht haben, heißt ja einfach nur, ich arbeite nicht. Und wenn ich nach einem Acht-Stunden-Tag um 16 Uhr gehe, Rufbereitschaft habe, kann ich ab 21.30 Uhr wieder voll arbeiten – und zwar die ganze Nacht durch und den anderen Tag noch drauf, falls ich erneut Rufbereitschaft habe. Das ist wohl kaum im Sinn des Arbeitszeitgesetzes… Der Arzt muss dabei immer seine persönliche Leistungsfähigkeit einschätzen, was auch nicht immer leicht ist und womit sich viele schwertun. Aber es droht ein Haftungsproblem. Denn mache ich einen Fehler, habe ich ein sogenanntes Übernahmeverschulden. In dem Moment, in dem ich weiterarbeite, übernehme ich die Verantwortung für mein eigenes Handeln. Da kann ich später nicht sagen, ich habe 20 Stunden am Stück gearbeitet.

Ohne Mehrarbeit lässt sich der Klinikbetrieb in vielen Fällen kaum aufrecht erhalten… Was hören Sie von den Ärztinnen und Ärzten?

Mirofora Aptidou: Alle Ärztinnen und Ärzte, mit denen man spricht, sagen Ihnen, dass sie in weniger Zeit immer mehr leisten müssen. Nicht nur wegen des Ärztemangels, sondern auch durch die steigende Belastung. Die Patientendichte nimmt zu, alles wird komplexer. Aufgrund des Fachkräftemangels in der Pflege müssen Ärztinnen und Ärzte auch vermehrt pflegerische Aufgaben übernehmen. Im stationären Bereich gibt es zunehmend Ärzte, die sagen: „ich gehe jetzt auf 80 Prozent. Ich brauche einfach einen Tag für mich. Dann arbeite ich immer noch so wie eine Vollzeitkraft und eigentlich so wie ich will.“ Das sind noch nicht viele, aber es werden mehr. Es passiert auch immer häufiger, dass ein Arzt sagt: „ob ich jetzt soll oder nicht, ich kann einfach nicht.“ Vor allem mit steigendem Alter passiert das öfter. Wenn die Ärzte auf die 40 zugehen und den Aufgabenberg bereits seit zehn Jahren bewältigen, machen sie das schon nicht mehr ganz so gerne mit. Und wenn sie in Richtung 50 gehen, merken sie, dass es sie selbst gesundheitlich einschränkt.

Die Expertin:

Mirofora Aptidou

Mirofora Aptidou ist Fachanwältin für Arbeitsrecht. Seit 2013 hat sie die Geschäftsführung und Rechtsberatung des Marburger Bunds Saarland inne

Bild: © MB Saar

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