In Deutschland arbeiten: Anerkennung der Approbation von Ärzten aus Drittstaaten

2 Juni, 2021 - 15:35
Stefanie Hanke
Junge, dunkelhäutige fröhliche Ärztin mit Kollegen

Viele Ärztinnen und Ärzte kommen aus dem Ausland zu uns – auch aus Ländern außerhalb der EU. Wenn sie in Deutschland arbeiten möchten, müssen sie sich ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen und eine Approbation beantragen. Wie das geht, erfahren Sie im Beitrag.

Während die Anerkennung eines Medizinstudiums aus einem anderen EU-Staat in Deutschland automatisch funktioniert, ist es für Menschen aus so genannten Drittstaaten etwas komplizierter, eine Approbation zu bekommen. Denn: Hier muss individuell geprüft werden, ob der Universitätsabschluss mit einem deutschen Medizinstudium vergleichbar ist oder nicht. Dabei können wesentliche Unterschiede in der Ausbildung durch einschlägige Berufserfahrung oder andere Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeglichen werden. Wichtig ist dabei nicht die Staatsangehörigkeit. Es zählt nur, an welcher Uni und in welchem Land das Medizinstudium absolviert wurde.

Anerkennung der Approbation: Wie wird die Gleichwertigkeit eines Abschlusses geprüft?

Eine Möglichkeit, die Gleichwertigkeit eines ausländischen Abschlusses zu belegen, ist eine Dokumentenprüfung. Dafür wird geprüft, ob das Curriculum der ausländischen Universität die gleichen Inhalte abdeckt wie ein deutsches Medizinstudium. Das Problem: Häufig liegt das Curriculum nicht in deutscher Sprache vor und muss erst übersetzt werden. Die Kosten dafür trägt der Arzt oder die Ärztin, die den Antrag auf Anerkennung der Qualifikation gestellt hat.

Eine andere Möglichkeit, die Gleichwertigkeit des Abschlusses festzustellen, ist die Kenntnisprüfung. Diese Möglichkeit kann man eventuell alternativ zur Dokumentenprüfung wählen – beispielsweise, um die Kosten für den Übersetzer zu sparen. Sie ist aber auch das Mittel der Wahl, wenn der Arzt oder die Ärztin wichtige Dokumente nicht vorweisen kann, weil die Unterlagen beispielsweise bei der Flucht aus einem Krisengebiet verlorengegangen sind. Die Kenntnisprüfung kann aber auch zusätzlich zur Dokumentenprüfung nötig sein. Das kommt vor, wenn bei der Dokumentenprüfung wesentliche Unterschiede zwischen den Studieninhalten im Herkunftsland und in Deutschland festgestellt wurden.

Wie läuft die Kenntnisprüfung ab?

Die Kenntnisprüfung orientiert sich an der mündlich-praktischen Prüfung des deutschen Staatsexamens (M3). Im Fokus stehen dabei die konkrete Diagnosestellung und die korrekte Behandlung von Patienten. Grundsätzlich können alle Inhalte des Staatsexamens auch in der Kenntnisprüfung abgefragt werden. Der Fokus liegt dabei auf den Fächern Innere Medizin und Chirurgie, aber auch Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie und Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz und Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung spielen eine Rolle. Wer diese Prüfung besteht, kann auf diesem Weg die Gleichwertigkeit seiner Berufsqualifikation nachweisen und bekommt die ärztliche Approbation für Deutschland, wenn auch die anderen Voraussetzungen stimmen. Die Prüfung muss nicht im ersten Anlauf bestanden werden: Es gibt die Möglichkeit, die Kenntnisprüfung zweimal zu wiederholen.

Die Gebühren für die Kenntnisprüfung variieren zwischen den einzelnen Bundesländern. Sie liegen zwischen € 350 in Schleswig-Holstein und € 1.100 in Hessen oder Rheinland-Pfalz (Stand: Dezember 2020) – das kann sich aber jederzeit ändern. Um sich auf die Kenntnisprüfung vorzubereiten, gibt es die Möglichkeit, zunächst mit einer auf zwei Jahre befristeten Berufserlaubnis unter Aufsicht eines approbierten Arztes zu arbeiten. Außerdem bieten verschiedene Institute in ganz Deutschland Vorbereitungskurse auf die Kenntnisprüfung an.

Anerkennung der Approbation: Sprachliche und persönliche Voraussetzungen

Neben den fachlichen Kenntnissen müssen ausländische Ärztinnen und Ärzte für die Approbation auch über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, um ihren Beruf ausüben zu können. Konkret bedeutet das: Sie müssen eine Fachsprachprüfung auf dem Niveau C1 GER bestehen. Diese Prüfung wird in der Regel von den Landesärztekammern abgenommen. Um sich zu dieser Prüfung anmelden zu können, werden außerdem allgemeine Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 GER gefordert. Für den Antrag auf eine deutsche Approbation müssen die Sprachkenntnisse aber noch nicht nachgewiesen werden – die Zertifikate können auch später nachgereicht werden.

Wichtig ist auch die gesundheitliche und persönliche Eignung: Hier wird beispielsweise geprüft, ob der Arzt oder die Ärztin einschlägig vorbestraft ist oder ob er oder sie aus gesundheitlichen Gründen den Arztberuf nicht ausüben kann. In diesen Fällen kann der Antrag auf Approbation abgelehnt werden.

Häufige Fragen zur Anerkennung der Approbation und Arbeit als Arzt in Deutschland

  • Brauche ich ein Visum, um als Arzt oder Ärztin in Deutschland arbeiten zu können?

Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten, die in Deutschland leben und arbeiten möchten, brauchen ein Visum für Fachkräfte. Voraussetzung ist neben der Approbation in der Regel ein konkretes Jobangebot. Wer älter ist als 45 Jahre und zum ersten Mal zum Arbeiten nach Deutschland kommt, muss außerdem ein Bruttojahresgehalt von mindestens 46.860 Euro nachweisen. Das Visum wird für maximal vier Jahre ausgestellt. Danach kann ein dauerhafter Aufenthaltstitel beantragt werden.

  • Braucht jeder ein Visum, um nach Deutschland einreisen zu können?

Für Bürgerinnen und Bürger aus EU-/EFTA-Staaten gilt die Freizügigkeit - sie können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Auch Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland, Großbritannien und der USA können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Um in Deutschland arbeiten zu dürfen, müssen sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dafür können sie sich an die Ausländerbehörde ihrer Stadt wenden. Wer schon kurz nach seiner Ankuft in Deutschland arbeiten möchte, sollte aber trotzdem schon vor der Reise ein Visum beantragen.

  • Was ist die "Blaue Karte EU" und welche Vorteile bietet sie?

Die Blaue Karte EU ist ein besonderer Aufenthaltstitel für Akademiker und Akademikerinnen. Dafür muss das ausländische Studium anerkannt worden sein. Außerdem brauchen Sie ein konkretes Jobangebot, mit dem Sie ein Bruttojahresgehalt von mindestens 44.304 Euro erreichen. Vorteile der Blauen Karte EU sind unter anderem eine Erleichterung beim Familiennachzug und Planungssicherheit: Inhaber der Karte haben einen Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland (bei Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1, das für die Approbation ohnehin nötig ist).

  • Wo kann ich mich zu Fragen rund um Visa und Aufenthaltstitel beraten lassen?

Wer Fragen rund um Visa, Aufenthaltstitel und die Blaue Karte EU hat, kann sich auf www.make-it-in-germany.com, dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland, informieren. Ein Visum muss vor der Einreise nach Deutschland bei der Deutschen Botschaft im Heimatland beantragt werden.

  • Wo kann ich mich zur Anerkennung in Deutschland beraten lassen?

Mehr Infos zur Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse finden Sie auf dem offiziellen Informationsportal der Bundesregierung auf www.anerkennung-in-deutschland.de.

Hier gibt es auch Informationen zu den regionalen Beratungsstellen, die Ärztinnen und Ärzte mit ausländischen Abschlüssen beim Antrag auf Approbation beraten und unterstützen.

Wer aktuell noch im Ausland lebt, kann sich außerdem von der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesagentur für Arbeit beraten lassen: www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/zentrale-servicestelle-berufsanerkennung.php

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